in meiner Eigentumswohnung ist durch ein Loch im Dach ein Wasserschaden an meoiner Zimmerdecke entstanden. Laut Auskunft der Hausverwaltung wird dieser nicht durch die Gebäudeversicherung abgedeckt, sondern ist von der Gemeinschaft zu zahlen.
Aus Kostengründen soll jetzt die Renovierung des Zimmers vom Hausmeister ausgeführt werden, der diesbezüglich nicht ausgebildet ist.
Ist das überhaupt zulässig? Ich habe mal irgendwo gehört, daß Renovierungsarbeiten grundsätzlich von Meisterbetreiben ausgeführt werden müssen, da dies sonst Schwarzarbeit wäre, da der Hausmeister hierfür extra entlohnt wird, also nicht durch die monatliche Entlohnung abgedeckt ist.
eine Sonderentlohnung für diese bauseitige Arbeit ist nicht erlaubt. Es sei denn, für die Arbeiten haftet deann ein Meister. Andererseits kann es doch völlih egal sein, wer die Arbeiten ausführt, wenn der Auftraggeber der Eigentümer ist und die Kosten trägt.
in meiner Eigentumswohnung ist durch ein Loch im Dach ein
Wasserschaden an meoiner Zimmerdecke entstanden. Laut Auskunft
der Hausverwaltung wird dieser nicht durch die
Gebäudeversicherung abgedeckt, sondern ist von der
Gemeinschaft zu zahlen.
Aus Kostengründen soll jetzt die Renovierung des Zimmers vom
Hausmeister ausgeführt werden, der diesbezüglich nicht
ausgebildet ist.