ich werde im Sommer mein Abitur machen und möchte zum Sommersemester 2003 anfangen zu studieren. In dieser Zeit werde ich wahrscheinlich 6 Monate in den USA leben. Meine Frage ist nun, ich habe geört, dass wenn man sich nach dem Abi Arbeitslos meldet das Kindergeld bis zum Studienbeginn weiterläuft, ist das richtig ? Hat der Auslandsaufenthalt irgendwelche Auswirkungen darauf ?
um arbeitslos i.s.d. kindergeldangelegenheit zu sein, muss man der „arbeitsvermittlung zur verfügung“ stehen. da du studieren willst und im ausland bist, wirst du nicht arbeitslos i.s.d. estg und wirst auch kein ALG bekommen. also bekommst du hierüber kein kindergeld (§ 32 Abs. 4 Nr. 1: AL +
um arbeitslos i.s.d. kindergeldangelegenheit zu sein, muss man
der „arbeitsvermittlung zur verfügung“ stehen. da du studieren
willst und im ausland bist, wirst du nicht arbeitslos i.s.d.
estg und wirst auch kein ALG bekommen. also bekommst du
hierüber kein kindergeld (§ 32 Abs. 4 Nr. 1: AL +
also die 4 monate übergangsregel gilt bei dir dann nicht, da du eine pause von mehr als 4 monaten hast (1.7. - 31.3. ?) oder so sind auf jeden fall MEHR!
in manchen FH studiengaengen ist ein vorpraktikum pflicht, trifft das bei dir ggf. zu?
dann muesstest du nur eine praktikumsstelle finden, die dir einen wisch macht