Betriebsferien

Hallo ihr Lieben!

Heute mal eine Frage „im Auftrag“.
Mein Zukünftiger hat heute mitbekommen, dass in der Firma, in der er arbeitet, im Sommer drei Wochen am Stück Betriebsferien geplant sind. Zusätzlich am Rosenmontag, Heiligabend bis Neujahr. D.h. von 25 Tagen sind 20 von der Firma selbst verplant.
Dürfen die wirklich so viel vom Urlaub festlegen?
Wir wollten eigentlich im Mai 2 Wochen in die Flitterwochen, das würde dann Dank der Firma unmöglich (Ausweichtermin geht nicht, da schon festgelegt).
Zusätzlich kann ich als Auszubildende Urlaub am Stück ja nur ausserhalb der Ferienzeiten nehmen (für die Flitterwochen gibts ne Ausnahme), so dass wir dann überhaupt nicht zusammen Urlaub nehmen können (ausser die paar Tage zwischen Weihnachten und Neujahr, so ich da Urlaub bekomme). Aber ich vermute, das spielt keine Rolle für den Arbeitgeber meines Freundes, oder?

Ich würde mich freuen, wenn ich ein paar Infos bekäme :smile:

Vielen Dank schonmal
Bine *der das schwer im magen liegt*

Hallo,

der Arbeitgeber ist befugt, für alle oder die meisten Arbeitnehmer des Betriebs oder Unternehmens Betriebsferien anzuordnen und den Betrieb oder das Unternehmen stillzulegen. Allerdings hat der Arbeitgeber die Interessen der Arbeitnehmer angemessen zu berückeichtigen. Er darf also Betriebsferien nicht grundsätzlich in die Wintermonate verlegen.(BAG Urteil vom 16.3.72)
Der Betriebsrat hat bei der Festlegung ein Mitbestimmungsrecht.

Alles in allem habt Ihr wohl wenig Chancen etwas zu ändern.

Grüße Michael

OK, aber?!
Hi Bine!

Zunächst mal wirst Du mit den Betriebsferien Pech haben - das ganze ist so, wie es ist wohl ok.

Zusätzlich kann ich als Auszubildende Urlaub am Stück ja nur
ausserhalb der Ferienzeiten nehmen (für die Flitterwochen
gibts ne Ausnahme), so dass wir dann überhaupt nicht zusammen
Urlaub nehmen können (ausser die paar Tage zwischen
Weihnachten und Neujahr, so ich da Urlaub bekomme). Aber ich
vermute, das spielt keine Rolle für den Arbeitgeber meines
Freundes, oder?

Als Azubi AUSSERHALB der Ferienzeiten? Hast Du Blockunterricht in der Schule? Wenn Du in der Woche Berufsschule hast, dann wäre der Gedanke der Erholung ja völlig weg (Montags frei, Dienstag Schule, Mittwoch Schule, Donnerstag wieder frei - das ist ganz sicher KEIN Urlaub!).

Aber ansonsten wird das alles so seine Richtigkeit haben - obgleich ich 20 von 25 Tagen ziemlich heftig finde!

Liebe Grüße
Guido, der verzweifelt seine Arbeitsgesetze sucht

unbezahlter Urlaub?
Hallo!

Ich habe zwar keine Ahnung, wie das gesetzlich aussieht,
aber in dem Fall würde ich mit dem Arbeitgeber über
unbezahlten Urlaub reden.

Gruß,
g.g.

Hallo!

Ich glaube jetzt muss ich mich doch mal selber zu Worte melden.
Kann es ernsthaft sein, dass mir von den 23 Tagen die ich von Februar bis Dezember habe wirklich 20 Tage fix vorgegeben werden? Und dann auch noch 3 Wochen am Stück. Ich finde das ist eine bodenlose Frechheit des AGs. Habe ich absolut keine Chance dagegen etwas zu unternehmen (ausser zu kündigen)?
Als ich das gehört habe, ist mit fast die Hutschnur geplatzt. Chef und Frau haben beschlossen, sie müssten dann in den Urlaub fliegen und deshalb wird der Laden komplett dicht gemacht, obwohl der 2. Geschäftsführer in der Zeit da ist und obwohl der GL ebenfalls bekannt ist, dass in der Belegschaft dieses Jahr 2 Hochzeiten anliegen, die terminlich schon länger feststehen und somit nicht verschoben werden können und auch nicht in diese Zeit hinein fallen? Flitterwochen ade?
Im letzte Jahr hat es auch ohne Betriebsurlaub geklaptt und davor waren es nur 2 Wochen + Rosenmontag und zwischen den Jahren.
Wir sind irgendwie alle ziemlich platt…

Ach ja… Soetwas wie einen Betriebsrat gibt es bei uns nicht…

So long!

Hallo,

Kann es ernsthaft sein, dass mir von den 23 Tagen die ich von
Februar bis Dezember habe wirklich 20 Tage fix vorgegeben
werden? Und dann auch noch 3 Wochen am Stück. Ich finde das
ist eine bodenlose Frechheit des AGs. Habe ich absolut keine
Chance dagegen etwas zu unternehmen (ausser zu kündigen)?
Als ich das gehört habe, ist mit fast die Hutschnur geplatzt.

ich kann Deinen Ärger verstehen. Dennoch ist es so, dass der Arbeitgeber Betriebsferien anordnen kann. Dies ist vom Bundesarbeitsgericht so entschieden. Das ein anderes Arbeitsgericht gegenteilig entscheidet halte ich für ausgeschlossen.
Die dauer des urlaubs entspricht dem Bundesurlaubsgesetz. Danach ist der Urlaub zusmmenhängend zu gewähren. Der Paragraph enthält immer den Zusatz „dringende betriebliche Belange“. Die macht Dein Arbeitgeber geltend und kommt damit auch durch.

§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.
(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

Ach ja… Soetwas wie einen Betriebsrat gibt es bei uns
nicht…

Deshalb beschließen Chef und Chefin den Betriebsurlaub und Ihr habt eigentlich keine Möglichkeit etwas zu tun.

Mit Grüßen
Michael

Vielen Dank an alle + Text f. Guido
Huhu Guido!

Zunächst mal wirst Du mit den Betriebsferien Pech haben - das
ganze ist so, wie es ist wohl ok.

Ich lese es mit Bedauern…und kanns ehrlich gesagt nicht fassen. Aber gut, ich muss es natürlich hinnehmen und bin gleichzeitig froh, dass bei uns das alles völlig anders geregelt ist und hoffentlich auch bleibt.

Als Azubi AUSSERHALB der Ferienzeiten?

Da hat der Fehlerteufel zugeschlagen, natürlich ausserhalb der Schulzeiten!

Aber ansonsten wird das alles so seine Richtigkeit haben -
obgleich ich 20 von 25 Tagen ziemlich heftig finde!

Eben, da ist kaum Spielraum. Und mich belastet es umso mehr, weil wir auf die Weise recht wenig Zeit miteinander verbringen können, und Urlaub sollte ja zum Erholen sein (und das klappt so schlecht wenn man vom Arbeitsrhythmus des anderen abhängig ist…).

Trotzdem vielen Dank!

Liebe Grüsse
Bine

Hallo.

Kann es ernsthaft sein, dass mir von den 23 Tagen die ich von
Februar bis Dezember habe wirklich 20 Tage fix vorgegeben
werden? Und dann auch noch 3 Wochen am Stück. Ich finde das
ist eine bodenlose Frechheit des AGs.

– Verstehe ich nicht. Du kannst doch kündigen. Im Ernst: was ist denn daran so ungewöhlich? Schon mal einen Lehrer gesehen, der seinen Urlaub frei einteilt? Schon mal im Winter in der Eisdiele oder im Freibad gewesen? Im Sommer den Skilift benutzt? Betriebsschließung und/oder Urlaubssperren können betriebswirtschaftlich notwendig sein und sind gar nicht mal selten. Das hängt schlicht und einfach vom Berufszweig und den Umständen des Einzelfalles ab. Per se ist es noch lange nicht ungerecht! Es dreht sich doch lediglich um die Frage, ob die betrieblichen Belange hinreichend für eine Betriebsschließung sind. Im Zweifel steht Dir jederzeit der Klageweg offen. Besonders die Phrase „und dann auch noch 3 Wochen am Stück“ ist interessant. Was ist denn daran verwerflich? Der AG ist eigentlich gesetzlich gehalten, Dir 4 Wochen am Stück zu geben… Desweiteren liegt Dein Urlaubsanspruch immerhin über dem gesetzlichen Minimum. Vielleicht gibt‘s ja auch Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, etc…?

Als ich das gehört habe, ist mit fast die Hutschnur geplatzt.
Chef und Frau haben beschlossen, sie müssten dann in den
Urlaub fliegen und deshalb wird der Laden komplett dicht
gemacht, obwohl der 2. Geschäftsführer in der Zeit da ist und
obwohl der GL ebenfalls bekannt ist, dass in der Belegschaft
dieses Jahr 2 Hochzeiten anliegen, die terminlich schon länger
feststehen und somit nicht verschoben werden können und auch
nicht in diese Zeit hinein fallen? Flitterwochen ade?

– Ach was? Muß sich der AG jetzt nach den Flitterwochen aller Angestellten richten? Vielleicht will ja einer noch im März seinen Geburtstag feiern, der nächste muß zur Wintersonnenwende um einen Scheiterhaufen tanzen und der andere hat im August tolle Grillparty-Wochen! Niemand zwingt Euch da zu arbeiten. Das unternehmerische Risiko trägt der Arbeitgeber. Solange ein berechtigtes betriebliches Interesse an der Betriebsschließung besteht und eine Einigung mit dem BR getroffen wurde, ist alles korrekt abgelaufen. Ach ja, fast vergessen, ein BR existiert ja gar nicht! Aber es wäre wohl vermessen, jetzt mal darauf hinzuweisen, daß Ihr alle, die Ihr so „platt“ seid, keinen BR gegründet habt und Euer Recht auf Mitbestimmung fahrlässig minimiert habt. Also, wenn Ihr Euch über die „Schuldigen“ echauffieren wollt, stellt Euch gemeinsam vor einen großen Spiegel. Wenn Ihr keine Mitbestimmung haben und keine Verantwortung tragen wollt, dann beschwert Euch nicht. Dieses Ärgernis hättet Ihr vielleicht durch den BR „verhindern“ oder kontrollieren können. Gegen Willkür seid Ihr aber insofern glücklicherweise noch geschützt, da Ihr zum Arbeitsgericht gehen und die betrieblichen Interessen überprüfen lassen könnt. Dafür müsstet Ihr Euch aber – wie bei der Gründung eines BR – einig sein und statt zu lamentieren mal endlich handeln.

So, jetzt können ja alle mal über mich herfallen und sich darüber aufregen, weil ich nicht für die „armen ausgebeuteten“ AN Partei ergreife. Fakt ist aber, daß die Unmündigkeit der Arbeitnehmer in den letzten Jahren immmer eklatanter wird und durch die Rechtssprechung noch erschreckend vorangetrieben wird. In letzter Zeit häufen sich Urteile, wo mir das kalte Grausen kommt! Manchmal frag ich mich, wer hier vor wem geschützt werden sollte.

(Oder sollte es wider Erwarten tatsächlich noch jemanden geben, der meine Meinung teilt :smile:)

Gruß,
LeoLo (den jetzt wahrscheinlich alle für einen bösen AN-feindlichen AG halten)

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Hallo nochmal!

– Verstehe ich nicht. Du kannst doch kündigen.

Naja, bei der derzeiten Arbeitsmarktsituation ist das nicht ganz unproblematisch und private Gründe schränken mich in meiner räumlichen Flexibilität sehr ein.

Im Ernst: was
ist denn daran so ungewöhlich? Schon mal einen Lehrer gesehen,
der seinen Urlaub frei einteilt?

Also als Lehrer habe ich so ca. alle 2-3 Monate ein paar Wochen frei. So ist das doch über das ganze Jahr verteilt und nicht nur auf einen Zeitraum im Sommer beschränkt.

Schon mal im Winter in der
Eisdiele oder im Freibad gewesen? Im Sommer den Skilift
benutzt? Betriebsschließung und/oder Urlaubssperren können
betriebswirtschaftlich notwendig sein und sind gar nicht mal
selten. Das hängt schlicht und einfach vom Berufszweig und den
Umständen des Einzelfalles ab.

Da wir aber kein Betrieb sind der von Jahreszeit oder Wetter abhängig ist, kommt das für uns nicht in Frage.

Per se ist es noch lange nicht
ungerecht! Es dreht sich doch lediglich um die Frage, ob die
betrieblichen Belange hinreichend für eine Betriebsschließung
sind.

Ich mag zwar nicht in der GL sitzen, aber IMHO gibt es für unseren Betrieb keine Gründe für einen BU.

Im Zweifel steht Dir jederzeit der Klageweg offen.
Besonders die Phrase „und dann auch noch 3 Wochen am Stück“
ist interessant. Was ist denn daran verwerflich? Der AG ist
eigentlich gesetzlich gehalten, Dir 4 Wochen am Stück zu
geben…

Ich war immer der Meinung das es 10 Tage am Stück sein sollen…

Desweiteren liegt Dein Urlaubsanspruch immerhin über
dem gesetzlichen Minimum. Vielleicht gibt‘s ja auch
Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, etc…?

Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld? Ich hab gehört das es Leute gibt, die sowas schonmal bekommen haben…

– Ach was? Muß sich der AG jetzt nach den Flitterwochen aller
Angestellten richten? Vielleicht will ja einer noch im März
seinen Geburtstag feiern, der nächste muß zur
Wintersonnenwende um einen Scheiterhaufen tanzen und der
andere hat im August tolle Grillparty-Wochen!

Wie war das… Die Interessen der Mitarbeiter sind angemessen zu berücksichtigen. Das ist nicht passiert und es gibt definitiv keine betrieblichen Gründe den Laden dicht zu machen.

Niemand zwingt
Euch da zu arbeiten. Das unternehmerische Risiko trägt der
Arbeitgeber. Solange ein berechtigtes betriebliches Interesse
an der Betriebsschließung besteht und eine Einigung mit dem BR
getroffen wurde, ist alles korrekt abgelaufen. Ach ja, fast
vergessen, ein BR existiert ja gar nicht! Aber es wäre
wohl vermessen, jetzt mal darauf hinzuweisen, daß Ihr alle,
die Ihr so „platt“ seid, keinen BR gegründet habt und Euer
Recht auf Mitbestimmung fahrlässig minimiert habt.

Naja. Als Azubi kann ich schlecht hingehen und einen Betreibsrat gründen wollen. Und im Moment kann ich es mir wirklich nicht leisten den Folgevertrag aufs Spiel zu setzen da der Markt in dieser Region recht dünn gesäht ist.

Also, wenn Ihr Euch über die „Schuldigen“ echauffieren wollt, :stellt Euch gemeinsam vor einen großen Spiegel. Wenn Ihr keine
Mitbestimmung haben und keine Verantwortung tragen wollt, dann
beschwert Euch nicht. Dieses Ärgernis hättet Ihr vielleicht
durch den BR „verhindern“ oder kontrollieren können. Gegen
Willkür seid Ihr aber insofern glücklicherweise noch
geschützt, da Ihr zum Arbeitsgericht gehen und die
betrieblichen Interessen überprüfen lassen könnt. Dafür
müsstet Ihr Euch aber – wie bei der Gründung eines BR – einig
sein und statt zu lamentieren mal endlich handeln.

Das sag einer Belegschaft die Angst hat was zu sagen weil sie fürchtet, bei der nächsten finanzielle Kriese als erstes auf der Strasse zu sitzen… Insofern machst Du es dir ein wenig einfach.

So, jetzt können ja alle mal über mich herfallen und sich
darüber aufregen, weil ich nicht für die „armen ausgebeuteten“
AN Partei ergreife. Fakt ist aber, daß die Unmündigkeit der
Arbeitnehmer in den letzten Jahren immmer eklatanter wird und
durch die Rechtssprechung noch erschreckend vorangetrieben
wird.

Vielleicht weil aber auch die „Hire and Fire“-Mentalität aus den USA immer mehr herüberschwappt und wie oben schon gesagt der Arbeitsmarkt im Moment nicht so üppig ist, dass alle Firmen versuchen die Leute gegenseitig abzuwerben.

In letzter Zeit häufen sich Urteile, wo mir das kalte
Grausen kommt! Manchmal frag ich mich, wer hier vor wem
geschützt werden sollte.

(Oder sollte es wider Erwarten tatsächlich noch jemanden
geben, der meine Meinung teilt :smile:)

Gruß,
LeoLo (den jetzt wahrscheinlich alle für einen bösen
AN-feindlichen AG halten)

Ich halte Dich nicht dafür, finde es aber schade das Du so einen vorwurfsvollen Ton an den Tag legst wenn Dir wichtige Fakten für diesen konkreten Fall fehlen.

So long!