Hallo Experten,
ich beabsichtige einen Antrag beim Wohnungseigentumsgericht zu stellen, unseren Verwalter einer kleineren Eigentümergemeinschaft abzusetzen und einen Notverwalter zu bestellen. Unser Verwalter glänzt durch Nichtstun und Verschleppung der Abrechnungen.
Können mit einem solchen Versuch Kosten oder sonstige Nachteile für mich entstehen?
Vielen Dank für einen Hinweis.
grundsätzlich rate ich Dir zuerst einmal ein Quorum, also 1/4 der Eigentümer zusammen zu bekommen, damit die Hausverwaltung dazu gezwungen wird eine außerordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen.
Auf dieser kannst Du dann, mit der eingereichten Tagesordnung, die bestehende Hausverwaltung abberufen, wenn Du die Mehrheit dazu zusammen bekommst.
Du mußt dann für die Restlaufzeit natürlich zwei Hausverwaltungen bezahlen!!
Das Gericht kannst Du dann einschalten, denk aber daran, das im WEG Recht jede Partei in der Regel ihre Kosten trägt!!
Bringt also normalerweise nicht viel!!!
Gruß
Karl-Heinz
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Hallo Experten,
ich beabsichtige einen Antrag beim Wohnungseigentumsgericht zu
stellen, unseren Verwalter einer kleineren
Eigentümergemeinschaft abzusetzen und einen Notverwalter zu
bestellen. Unser Verwalter glänzt durch Nichtstun und
Verschleppung der Abrechnungen.
Hallo Stephan,
wenn ein Verwaltungsbeirat besteht, kann dieser vom Verwalter eine ausserordentliche Wohnungseigentümerversammlung verlangen. Ein einzelner Eigentümer hat kein Recht, eine Wohnungseigentümerversammlung zu verlangen. Jedoch kannst Du wenigstens 1/4 (nach Kopfzahlen - nicht nach Anteilen ) der Eigentümer gewinnen und dann den Verwalter auffordern, eine Sitzung zu berufen. Dort könnt ihr dann mit der einfachen Mehrheit den Verwalter abwählen.
Können mit einem solchen Versuch Kosten oder sonstige
Nachteile für mich entstehen?
Eine Klage kostet immer Geld. Zu diesme Mittel sollte nur gegriffen werden, wenn sich der Verwalter weigert, eine Sitzung einzuberufen. Die Kosten trägt die Eigentümergemeinschaft.