Haftung für Links - Standarttext gesucht

Hallo,

ich würde gerne auf meiner Webseite einen vernüftigen und sauber aufgesetzten Text haben, der das Thema Haftung für Links behandelt. Oder besser gesagt, der die Aussage hat, dass ich keine Haftung übernehme.

Das entsprechende Urteil hab ich ja gefunden (siehe Anhang) aber eine Ausschlusstext noch nicht. Wäre schön , wenn mir da jemand einen Link oder den Text schicken könnte

Danke

Michael

Anhang

Landgericht Hamburg
Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - „Haftung für Links“

  1. Derjenige, der einen Link auf eine fremde Web-Site setzt, macht sich - sofern er sich nicht ausreichend distanziert - dessen Inhalt zu eigen.
  2. Der Verweis auf die Verantwortlichkeit des Autors der fremden Web-Site ist nicht ausreichend als Distanzierung. Der Link stellt ungeachtet eines solchen Verweises eine eigene Verbreitung des Inhalts dar.
  3. Enthält die Web-Site, auf die verwiesen wird, ehrverletzende oder beleidigende Tatsachenbehauptungen, so hat - unabhängig von der Haftung des jeweiligen Autors - derjenige, der den Link auf die fremde Web-Site gesetzt hat, nach § 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB in Verbindung mit §§ 186 StGB, 824 BGB Schadensersatz zu leisten.

hallo michael,

nimm den hier: http://members.aol.com/annjabusch/

gruß
ann

Wow …
… dieser disclaimer hat es aber in sich.

Hallo, Ann (richtig?),

aber ist Dein disclaimer (vorausgesetzt, es ist keine Satire; da bin ich mir nämlich nicht so sicher) nicht ein kleines Bisserl überdimensioniert?

Da heißt es zum Beispiel „Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, [usw. usw.] sind grundsätzlich ausgeschlossen, [usw.].“

Siehst Du ernsthaft ein - und sei es auch nur ein ganz entferntes - Risiko, daß irgendjemand durch Dein Angebot einen in Geld meßbaren Schaden erleiden könnte??

Dann geht’s richtig rund: „Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich“.

Angebote? Freibleibend?? Ich habe auf Deiner Homepage nichts gefunden, was auch nur entfernt als Angebot (auf Abschluß eines Vertrags) angesehen werden könnte?!

Oder das: „Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.“

Tondokumente? Videosequenzen? Hab’ ich in Deinem Angebot keine gefunden.

„Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt“

Eine salvatorische Klausel im disclaimer einer kleinen privaten Homepage! Geil (sorry). Sogar manche (durchaus wichtige) Verträge kommen ohne aus.

Die Liste ließe sich noch deutlich verlängern. All das paßt nicht auf Dein Angebot und ist furchtbar überflüssig. Ich würde daher auf einen derart monströsen disclaimer eher verzichten - zumal derjenige, der viel regelt, sich nicht selten unnötig in Gefahr begibt:

_"Der Autor hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten/verknüpften Seiten. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach _ (Hervorhebung von mir) der Linksetzung verändert wurden." (Steht auch in Deinem disclaimer).

Mit anderen Worten: Der Autor hat, als er jeden Link gesetzt hat, die rechtliche Unbedenklichkeit des in Bezug genommenen Angebots abschließend geprüft und will für diesen Befund auch einstehen. Das ist mutig.

Ich würde daher von vorgefertigten Musterdisclaimern, die nicht auf das eigene Angebot abgestimmt sind, die Finger lassen und auf einen disclaimer entweder ganz verzichten oder - wenn er wegen riskanter Inhalte sinnvoll ist - jedenfalls nur das regeln, was unbedingt sein muß.

Nichts für ungut, herzliche Grüße,
Arndt

hallo arndt,

ann ist richtig.

Siehst Du ernsthaft ein - und sei es auch nur ein ganz
entferntes - Risiko, daß irgendjemand durch Dein Angebot einen
in Geld meßbaren Schaden erleiden könnte??

nein, die gefahr sehe ich nicht.
aber es ging hier darum, die baustelle (oder besser ruine) meiner alten homepage zu begutachten, sondern nur darum, michael einen juristisch einwandfreien haftungsausschluß für links anzubieten. den kann er selbstverständlich dem umfang seiner website oder seinem onlineangebot anpassen (so lange er dabei nicht wichtige formulieren kippt.)

alles klar nu? :wink:

herzliche grüße
ann

Hi Michael,

nachdem wir jetzt wissen, wie man sich im Internet gegen die unfreiwillige Herausgabe des eigenen Autos durch unverhofften Klick auf eine verlinkte HP schützen kann *übertreib* hier mal ein Standardsatz, den ich auf sehr vielen Seiten in dieser Form gefunden habe:

„Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch Einbindung eines Links für die Inhalte der gelinkten Seite unter Umständen mit verantwortlich ist. Dies kann - so das LG - ausschließlich dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
Für sämtliche auf unseren Seiten enthaltenen Links gilt deshalb pauschal: Wir betonen ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben.
Aus diesem Grunde distanzieren wir uns hiermit nachdrücklich von allen Inhalten sämtlicher gelinkter Seiten auf unserer Homepage und machen uns deren Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage eingebundenen Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die bei uns evt. angezeigten Banner führen. Dies gilt weiterhin auch für Seiten, auf die aufgrund von Einträgen in evt. Gästebüchern und Foren verwiesen wurde.
Sollten Sie zu Seiten gelinkt werden, die einen Rechtsverstoß oder eine verfassungsfeindliche Gesinnung aufweisen bzw. dazu aufrufen, so bitten wir um eine kurze Nachricht, um die Links zu entfernen.“

Nun soll es in der Zwischenzeit bereits wieder Urteile gegeben haben, das auch dieser Hinweis allein nicht immer ausreichend ist, besonders wenn man Sites linkt, die allgemein als strafrechtlich brisant/gefährlich angesehen werden (bspw. hilft dieser Hinweis nicht, wenn du bekannte „braune“ Seiten verlinkst). Im Forum von heise (www.heise.de) waren dazu auch noch Quellen und Urteile angegeben.

Für wesentlich wichtiger als die übertriebene Vermeidung der „Gefährdungshaftung“ (siehe obige postings) im Internet halte ich den Hinweis für wertvoll, dass Du nie die Absicht hattest „strafrechtlich relevante Seiten“ zu verlinken und jederzeit bereit bist, aufgrund von Hinweisen Deine Links zu überarbeiten. Auch wenn Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, so zeigst Du hier guten Willen und man kann Dir dann schlecht „wissentlich und willentliches Handeln“ (also Vorsatz/Absicht) vorwerfen.

Gruß
Martin

Hallo,

das hier habe ich in meinen Bookmarks gefunden. Vielleicht hilfts Dir weiter.

http://www.disclaimer.de/

Gruss

Pit