ich habe mich mitten in der Nacht (so wie jetzt) bei ca. 350 Suchmaschinen angemeldet. (muß wohl blind gewesen sein?) :- )))
Erst später habe ich dann erfaren, daß diese Angelegenheit KOSTENPFLICHTIG ist, und bekam eine Rechnung über 90 Euro.
Also ich habe den Verweis auf die Kosten wirklich nicht gesehen, aber bei der spätere Kontrolle (nächster Tag) habe ich ihn doch gefunden.
Ich kam von einem Link auf irgend einer Seite (Melden Sie sich an), direkt in das Formular. Mir scheint, (im Nachhinein) daß es so gemacht wurde, daß der OBERE Teil (die Kosten) NICHT angezeigt wurde. (das kann man ja mit einem Link machen - Sprung mitten in ein Dokument). Ich finde aber den Link nicht mehr? :- ))
Ist diese Handlung nun RECHTSKRÄFTIG, oder kann ich da einen Einspruch erheben?
Allein der Preis ist schon UTOPISCH. Dafür bekomme ich mein eigenes Programm, um mich bei 900 Suchmaschinen anzumelden.
also, ich hab mir das formular mal angeguckt, mit dem man sich in die suchmaschinen eintragen lassen kann.
da steht UNTER den eingabefeldern und ÜBER dem button „Weiter-Übertragung in 364 Suchmaschinen“ folgender Absatz:
„Für die Nutzung des Übertragunsdienstes berechnen wir Ihnen eine Pauschale von nur 69 ?. Unter den Suchmaschinen befinden sich auch sehr spezielle, d.h. branchenspezifische oder ausländische Suchmaschinen. Auch hier kann eine Eintragung abgelehnt werden, weil die Eintragung nicht den speziellen Eintragungsvoraussetzungen entspricht. Die Promonaut KG kann im Übrigen nicht überprüfen, ob die Übertragung der Daten an diese sehr speziellen Suchmaschinen, z.B. einer speziellen Suchmachine für Zahnärzte, für Sie sinnvoll ist.AGB. Promonaut KG Gablonzerstr. 31 76185 Karlsruhe.“
selbst wenn der absatz da in der nacht, in der du dich eingetragen haben solltest, noch nicht gestanden hat, kann ich mir kaum vorstellen, daß der verlinkte hinweis auf die agb’s nicht dort vorhanden war. und die muß man nun mal lesen…
sorry, aber aus meiner sicht ist dieser vertrag absolut rechtsgültig.