Wirkt Krankheit Auslastungsmindernd?

In unserer Firma wird u.a. der Auslastungsgrad der Mitarbeiter gemessen: wieviel Prozent der Arbeitszeit auf fakturierte Projekte, wieviel auf interne Projekte, etc.

Urlaub wird natürlich von der verfügbaren Zeit der Stunden abgezogen und wirkt so nicht auslastungsmindernd.

Krankheit jedoch wirkt lediglich als „soundsoviel Stunden auf *nichts* gearbeitet“ und wirkt somit auslastungsmindernd.

Meinem Verständnis nach müsste Krankheit aber ebenso wie Urlaub behandelt werden - ein Kollege meinte sich sogar zu erinnern, dass es ein Grundsatzurteil hierzu gäbe - dass Krankheit nicht auslastungsmindernd ausgelegt werden dürfe.

Wer kann mir hierzu etwas sagen?

Liebe Grüße!

Andi

Hier soll doch nur gemessen werden, wieviele Stunden effektiv für ein Projekt erbracht werden. Warum sollten dann Stunden, die nicht erbracht werden, eingerechnet werden.

Eine andere Frage ist nur, ob daran eine Entgeltminderung geknüpft werden kann, so z.B. wenn an die Auslastung proportional eine Prämie anfallen würde.

Bei einer Prämie kann es aufgrund der Entgeltfortzahlungspflicht im Krankheitsfall dazu kommen, daß Krankheitszeiten wie Arbeit behandelt werden, also die Prämie gezahlt wird, die gezahlt würde, wäre man nicht krank.

Hier soll doch nur gemessen werden, wieviele Stunden effektiv
für ein Projekt erbracht werden. Warum sollten dann Stunden,
die nicht erbracht werden, eingerechnet werden.

Nein, an dieser Stelle geht es nicht (nur) um einzelne Projekte, sondern um eine Messung der grundsätzlichen „Auslastung“ der Arbeitskraft. Sprich, sitzen die Leute herum und surfen, oder arbeiten zu 20% auf unfakturierbaren internen Projekten, oder sind sie vernünftig ausgelastet

Eine andere Frage ist nur, ob daran eine Entgeltminderung
geknüpft werden kann, so z.B. wenn an die Auslastung
proportional eine Prämie anfallen würde.

So ist es, deswegen ist die Frage so wichtig. Wenn jemand von 100 Tagen 50 Tage Urlaub nimmt, dann kann er diese 50 Tage voll arbeiten und hat damit eine Auslastung von 100%. Wenn er hingegen von 100 Tagen 50 Tage krank ist, die anderen 50 Tage arbeitet, dann hat er nach der momentanen Regelung nur eine Auslastung von 50% - und meiner Meinung nach dürfte das nicht sein - Krankheit sollte wie Urlaub behandelt werden.

Bei einer Prämie kann es aufgrund der
Entgeltfortzahlungspflicht im Krankheitsfall dazu kommen, daß
Krankheitszeiten wie Arbeit behandelt werden, also die Prämie
gezahlt wird, die gezahlt würde, wäre man nicht krank.

Aha… interessant… gibt es hierzu ein Urteil?

Aha… interessant… gibt es hierzu ein Urteil?

Eines Urteils bedarf es nicht, für erfolgsabhängiges Gehalt ergibt sich dies aus § 4 EFZG.

Es muß sich allerdings um laufendes Gehalt handeln. Bei Sonderzahlungen (z.B. Gratifikationen etc.) sind Abzüge in jedem Falle nach § 4 a EFZG zulässig.