vor kurzem hab ich über das Internet Kontakt zu einem Händler aufgenommen und was bei ihm bestellt.
Nun kam es in dem Mailverkehr wohl zu einem Mißverständnis bezüglich des Teils das ich wollte, sprich er hat mir nun was geschickt das ich gar nicht bestellt hatte und das auch noch per Nachnahme.
Ich hatte zwar schon Bedenken bei der Post ob das wohl das Richtige ist aber ich durfte das Paket vorher nicht aufmachen bevor ich nicht gezahlt hatte.
Dem Händler hab dann gleich angerufen. Dieser meinte dann nur mir das Richtige geschickt zu haben aber er könne es gerne zurücknehmen. Nur würde er eben dann seinen Verwaltungsaufwand abziehen, so daß ich noch ein paar Euro rausbekomm.
Das Paket kostete mich 28 € und er wollte eventuell 5€ zurückzahlen!
Meine Frage ist jetzt: Kann ich mich irgendwie wehren oder vielleicht das Paket einfach per Nachnahme wieder zurückschicken? Zu einem Anwalt will ich nicht gehen da es sich ja nur um fünfzig Mark handelt.
Echt blöde Situation!
vor kurzem hab ich über das Internet Kontakt zu einem Händler
aufgenommen und was bei ihm bestellt.
So wie sich das anhoert, faellt das ganze unter das Fernabsatzgesetz.
Nun kam es in dem Mailverkehr wohl zu einem Mißverständnis
bezüglich des Teils das ich wollte, sprich er hat mir nun was
geschickt das ich gar nicht bestellt hatte und das auch noch
per Nachnahme.
Moment, was hast du bekommen?
Das was auf dem Lieferschein stand und was der Haendler dir schicken wollte (aber was anderes als du bestellen wolltest)?
Oder war etwas anders in dem Paket als es haette sein sollen?
Im ersten Fall kannst du es zurueckschicken, du musst aber die Versandkosten tragen, im zweiten Fall geht es darum, zu beweisen dass der Haendler was falsches eingepackt hat…
Dumm ist natuerlich, dass du auf den Versandkosten haengen bleibst, kannst du irgendwie beweisen (aus dem Mailverkehr), dass du was anderes haben wolltest?
Dem Händler hab dann gleich angerufen. Dieser meinte dann nur
mir das Richtige geschickt zu haben aber er könne es gerne
zurücknehmen. Nur würde er eben dann seinen Verwaltungsaufwand
abziehen, so daß ich noch ein paar Euro rausbekomm.
Das kann er nicht, du kannst auf jeden Fall (ausser du hast Sachen bestellt, die ausdruecklich ausgeschlossen sind) von der Bestellung zuruecktreten und es auf deine Kosten zurueckschicken, der Haendler muss dir den Warenwert erstatten (bin mir gerade nicht sicher, wie es mit den Versand-/Nachnahmekosten zu dir hin ist).
Nur an die Fristen denken, also rechtzeitig handeln.
Das müßtest Du schon genauer schildern, damit erkennbar ist, worüber die Einigung zustande kam. Wenn von einem objektiven Dritten aus Sicht des Verkäufers Deine Mail so zu verstehen war, wie er Dich beliefert hat, dann ist das falsche Teil zu Recht geliefert worden. Du könntest also von dem Vertrag gar nicht zurücktreten, es sein denn, es läge ein Fall nach dem Fernabsatzgesetz vor.
wenn es sich um eine lieferung nach dem fernabsatzgesetz handelt,dan muss er innerhalb von 2wochen(sofern dir die adresse bekannt war,wovon ich ausgehe) unter rückerstattung aller deiner kosten,d.h. dein porto,und das rückporto an ihn!erstatten.
so hab ich das zumindest gelesen,…eventuell hilft dir ein blick in das genannte gesetz.
Moment, was hast du bekommen?
Das was auf dem Lieferschein stand
Ich habe in meinem immerhin schon 36 Jahre andauernden Leben schon 3 Nachnahmesendungen angenommen. Bisher hat sich bei allen Sendungen der Postangestellte geweigert mir einen Lieferschein vor der Bezahlung zu zeigen. Deshalb habe ich bei den anderen fünf die Annnahme verweigert und deswegen den Unwillen des Schalterbeamten und der Schlange hinter mir ertragen müssen. HAt sich da in den letzten zei Jahren etwas geändert?
wenn es sich um eine lieferung nach dem fernabsatzgesetz
handelt,dan muss er innerhalb von 2wochen(sofern dir die
adresse bekannt war,wovon ich ausgehe) unter rückerstattung
aller deiner kosten,d.h. dein porto,und das rückporto an
ihn!erstatten.
Hm, ich glaub, das ist anders. Die Versandkosten zum Kaeufer koennen m.A. dem Kaeufer auferlegt werden, das muss aber im Vertrag/AGB festgelegt werden. (Das benutzen die Haendler uebrigens als Schutz vor Dauerbestellern, die alles aus Spass wieder zurueckgehen lassen).
Beim Rueckporto ist die Sache klar. Die muss der Haendler uebernehmen, ausser der Warenwert liegt unter 40 EUR, dann muss der Kaeufer dafuer aufkommen.