Eine Lehrerin ist mit ihrer Klasse (6.Klasse) rodeln gegangen.
Ein Schüler hatte Handy und Schlüssel in seiner Jackentasche, die keinen Reißverschluss hat.
Wie man sich an den Fingern einer Hand abzählen kann, hat der Schüler jetzt kein Handy und keine Schlüssel mehr.
Hätte die Lehrerin die Kinder aufmerksam machen müssen und gegebenenfalls anregen, dass die Wertgegenstände bei anderen Kindern im Rucksack oder sonstwo sicher verwahrt werden, oder ist es nicht Aufgabe der Lehrerin, an sowas zu denken?
Auch wenn es nicht ihre Pflicht gewesen wäre, wäre es doch wenigstens nett und fürsorglich gewesen, die Schüler zu warnen…
Es ist m.E. Aufgabe der Eltern, sich um so etwas zu kümmern und die Kinder für ihre Pflicht zu sensibilisieren.
Warum hatte das Kind keine Jackentasche mit Reißverschluß?
Aber wenn es ein Gesetz gäbe, das die Lehrerin verpflichtet, auf Wertgegenstände zu achten, dann wäre der materielle Schaden für die betroffene Familie nicht so hoch.
Es muss doch zum Beispiel die Turngarderobe abgesperrt sein.
Gibts was Vergleichbares für diese Situation?
Hallo Hanna,
als Vater von zwei Teenagern habe ich schon etliche Verluste (Handy, Discman, Geldbörse etc.) von meinen Kindern tragen müssen, weil da manches noch nicht so klappt wie ich das gern hätte. Aber auf ihre Sachen aufzupassen ist eine Kür, die die Kinder selbst lernen müssen. Man kann nicht für alles Aufpasser haben. Das muß ich meinen Kinder selbst vermitteln, auch wenn es mir nicht immer gelingt.
Ich finde es eigentlich schade, daß heute für alles und jedes eine verantwortliche Person/Amt etc. verlangt wird. Rutscht jemand bei Schnee mit dem Auto in den Graben, soll die Gemeinde haftbar sein, verlieren die Kinder ihre Sachen hätte der Lehrer aufpassen müssen, schleudert mein Auto auf der Autobahn in die Leitplanke wars ein Konstruktionsfehler des Autoherstellers… usw.
Ein bißchen muß schon jeder für sich selbst aufpassen, sonst bekommen wir einen Staat alla EX DDR, da war alles geregelt.
Aber wars da besser? Gruß elmore
das ist natürlich eine interessante gesellschaftspolitische Diskussion, die sich da entwickeln könnte - wieviel Selbstbestimmung tut dem Menschen gut, wieviel Freiheit kann man ihm lassen, ohne dass er sich und/oder anderen Schaden zufügt?
Ich will das aber jetzt im Konkreten nicht diskutieren, ich möchte nur eine Rechtsauskunft.
Wenn es nämlich ein diesbezügliches Gesetz gäbe, wäre die Familie dumm, wenn sie es nicht nützen würde.
Das ist eigentlich alles.
Hanna
P.S. Ich persönlich trichtere meinen Kindern (ich habe deren sechs) seit dem 7. Lebensjahr ein, gut auf ihre Sachen aufzupassen, wenn sie fortgehen.
Bei meinem 12jährigen hats ja funtkioniert - er ist gestern MIT Handy und Schlüssel wieder heim gekommen, nur sein Schulfreund vermisst seine Sachen jetzt…
Naja, wie soll die Lehrerin denn sonst wissen, dass in dieser offenen Jackentasche der Schlüssel und das Handy ist?
Also auf Deine Frage gebe ich Dir ein ganz klares JEIN. Denn sie hat die Aufsichtspflicht auch über das Verhalten. Denn wenn der Kleine was ungesetzliches tut usw… Aber NEIN, sie ist nicht dafür verantwortlich, dass der Kleine nix verliert.
Das (Berliner) Schulgesetz führt aus, dass sich Art und Umfang der Aufsicht nach Alter und Reife, … der Art des einzelnen Unterrichtsveranstaltung… und den Besonderheiten des Einzelfalles ergeben.
Schulordnungen weisen darüber hinaus in der Regel darauf hin, dass Wertsachen und Handys nicht mit in die Schule gebracht werden sollen. Die Benutzung von Handys während Schulveranstaltungen ist sowieso untersagt.
Die Schlüsselfrage erscheint hier schon ein bißchen komplizierter. Wenn dem Schüler die Reife fehlt, selbst zu erkennen, dass man auf einen Schlüssel besonders aufpassen muss, dass eine offene Tasche nicht der geeignete Ort ist, beim Rodeln den Schlüssel aufzuheben, müßten die Eltern den Schlüssel vielleicht mit einem Band dem Schüler um den Hals tragen lassen.
Ich will das aber jetzt im Konkreten nicht diskutieren, ich
möchte nur eine Rechtsauskunft.
So einfach ist das aber nicht. Die Frage hat nämlich durchaus eine gesellschaftliche Dimension. Lehrer sind im allgemeinen nicht verpflichtet mit ihrer Klasse zum Rodeln zu gehen, Klassenreisen zu machen etc. Aus eigenen Erfahrungen als Übungsleiterin kann ich sagen, daß es bei so vielen Kinder nicht immer einfach ist über all seine Augen zu haben und an alles zu denken.D.h. das Absichern von eventuellen Gefahren für die Kinder ist manchmal anstrengend genug. Meinst Du daß die Lehrerin viel Lust hat Ausflüge, Klassenreisen etc. mit den Kindern zu unternehmen wenn die Eltern nachher mit solchem Kram ankommen ? !!!Ich zumindest nicht !!!
Wenn es nämlich ein diesbezügliches Gesetz gäbe, wäre die
Familie dumm, wenn sie es nicht nützen würde.
Nein zum Glück zählt das nicht zur Aufsichtspflichtverletzung. Da wäre der Gesetzgeber auch sehr dumm…