ich bin bei der Rechnung meiner Waschmachine leider ein bisschen in Verzug gekommen, und habe dann Mahngebühren auf die Rechnung bekommen. Mittlerweile habe ich die Waschmaschine längst bezahlt, aber nicht die angefallenen Mahngebühren. Jetzt mahnt die Firma lustig weiter, und verlangt dann moch mehr Gebühren, obwohl der Grundbetrg schon bezahlt ist. Können die Mahngebühren für Mahngebühren verlangen? Können sie die einklagen?
der Gläubiger hat Anspruch auf Ersatz seiner Mahnkosten. Um seinen Anspruch durchzusetzen, muß er möglicherweise weitere Kosten aufwenden (weitere Anschreiben, Porto, Überwachung Zahlungseingang, usw.). Diese Kosten kann er durch pauschalierte Mahngebühren ausdrücken. Insofern darf er auch Mahngebühren für das Anmahnen ausstehender Mahngebühren verlangen.
Wenn Verzug besteht, kann er auch Zinsen hierfür fordern.