Falsches Ablesen des Heizungszählerstandes!

Hallo allerseits,

ich brauche dringend Hilfe, ich weiss in unserem Rechtsstaat nicht wo man sich sonst hinwenden kann…

Ich bin am 01.10.2001 in eine neue Wohnung gezogen (2-Raum, 42 m²).
Am ersten Tag wurde ganz normal Übergabeprotokoll gemacht und die Schlüsselübergabe fand logischerweise auch statt. In dem Übergabeprotokoll hat der „Hausmeister“, beauftragt durch die Verwaltungsfirma die das Objekt verwaltet (er ist dort festangestellt) in dem Übergabeprotokoll unter anderm die Wasserstandszähler notiert und die Heizungszähler.

Bei mir fließt durch die Heizung Gas. Mein Vormieter ist ein paar Wochen vor meinem Umzug ausgezogen. Also gar nicht so lange her.

Jetzt war am Mittwoch der Heizungsableser dar.
Ich war zu dem Zeitpunkt arbeiten und meine Oma hatte die Kopie des Bescheides entgegen genommen.
Nach dem ich mir dann den Bescheid genauer angeschauht habe, habe ich festgestellt das der Hausmeister ein Fehler bei der Ablesung der Zähler gemacht haben muss. Denn bei einer Heizung wurde der Wert „0“ in das Übergabeprotokoll eingetragen. Im Bescheid des Heizungsableser steht jedoch für diese Heizung der Wert „183!“

Das ist unmöglich, denn: vergleicht man die anderen Differrenzen zwischen dem Zählstand auf dem Übergabeprotokoll und dem Ablesungsbescheid, kann das unmöglich sein das ich so eine Hohe Zahl erreiche. Ich habe das auch gleich getestet. Selbst bei voll aufgedrehter Heizung verändert sich die Zahl nicht innerhalb von Stunden!

Aber wie weise ich das nach? Ich habe verdammt noch mal vergessen, das sofort bei dem Übergabeprotokoll zu kontrollieren, aber man kann doch nicht alles wissen? Ich bin schon so misstrauisch genug (was mir manchmal ziemlich viel Feinde macht) und trotzdem wird man beschissen!(?) Ich denke nähmlich das der Vermieter hier versucht die Kosten, die wahrscheinlich der Vormieter nicht bezahlt hatt auf mich abzuwälzen.

Aber wie kann ich mich jetzt „rechtlich“ währen? Wie soll ich denn nachweisen das nicht ich diesen hohen Verbrauch innerhalb von 2 Monaten (Ich wohn ja erst seit Oktober 2001 dort) verursacht haben kann? Ich habe ja keine Beweise!

Ich wär für kompetente Hilfe SEHR SEHR Dankbar

Cu

Rober´

Hallo,

wenn das Ableseprotokoll unterschreiben ist, gibt es nur eine einzige Möglickeit. Den Nachweis zu führen, dass dem ausgezogenen Mieter im Rückgabeprotokoll ein anderer Zählerstand eingetragen ist. Sind beide Zählerstände gleich, sehe ich nach der Unterschrift unter das Übergabeprotokoll kaum eine Chance, das Gegenteil zu beweisen, da Du ja bestätigt hast, dass es „seine Richtigkeit“ hat. Wie willst Du - vor Gericht hast Du keine Chance, wenn Du den Fehler nicht beweisen kannst, begründen, dass Du etwas unterschreibst, ohne es zu prüfen. Also, Vormieter suchen, bei dem prüfen, ob das Übergabeprotokoll auf Null steht oder wurde der Zähler und wann - es gibt solche Messanlagen - zurück gestellt und dann warum während der Abrechnungsperiode. Die Antwort ist daher weder „Du bist im Recht noch Du bist im Unrecht“. Man kann Dir nähere Hinweise zur Prüfung geben, wenn die vorstehenden Fragen geklärt sind.

Gruss Günter

ich brauche dringend Hilfe, ich weiss in unserem Rechtsstaat
nicht wo man sich sonst hinwenden kann…

Ich bin am 01.10.2001 in eine neue Wohnung gezogen (2-Raum, 42
m²).
Am ersten Tag wurde ganz normal Übergabeprotokoll gemacht und
die Schlüsselübergabe fand logischerweise auch statt. In dem
Übergabeprotokoll hat der „Hausmeister“, beauftragt durch die
Verwaltungsfirma die das Objekt verwaltet (er ist dort
festangestellt) in dem Übergabeprotokoll unter anderm die
Wasserstandszähler notiert und die Heizungszähler.

Bei mir fließt durch die Heizung Gas. Mein Vormieter ist ein
paar Wochen vor meinem Umzug ausgezogen. Also gar nicht so
lange her.

Jetzt war am Mittwoch der Heizungsableser dar.
Ich war zu dem Zeitpunkt arbeiten und meine Oma hatte die
Kopie des Bescheides entgegen genommen.
Nach dem ich mir dann den Bescheid genauer angeschauht habe,
habe ich festgestellt das der Hausmeister ein Fehler bei der
Ablesung der Zähler gemacht haben muss. Denn bei einer Heizung
wurde der Wert „0“ in das Übergabeprotokoll eingetragen. Im
Bescheid des Heizungsableser steht jedoch für diese Heizung
der Wert „183!“

Das ist unmöglich, denn: vergleicht man die anderen
Differrenzen zwischen dem Zählstand auf dem Übergabeprotokoll
und dem Ablesungsbescheid, kann das unmöglich sein das ich so
eine Hohe Zahl erreiche. Ich habe das auch gleich getestet.
Selbst bei voll aufgedrehter Heizung verändert sich die Zahl
nicht innerhalb von Stunden!

Aber wie weise ich das nach? Ich habe verdammt noch mal
vergessen, das sofort bei dem Übergabeprotokoll zu
kontrollieren, aber man kann doch nicht alles wissen? Ich bin
schon so misstrauisch genug (was mir manchmal ziemlich viel
Feinde macht) und trotzdem wird man beschissen!(?) Ich denke
nähmlich das der Vermieter hier versucht die Kosten, die
wahrscheinlich der Vormieter nicht bezahlt hatt auf mich
abzuwälzen.

Aber wie kann ich mich jetzt „rechtlich“ währen? Wie soll ich
denn nachweisen das nicht ich diesen hohen Verbrauch innerhalb
von 2 Monaten (Ich wohn ja erst seit Oktober 2001 dort)
verursacht haben kann? Ich habe ja keine Beweise!

Ich wär für kompetente Hilfe SEHR SEHR Dankbar

Cu

Rober´

Stimmt, Du hast Recht. Wird wohl die einzigste Möglichkeit bleiben.

Ist es ratssam bei meinem Vermiter nach der Adresse meines Vormieters nachzufragen? Anders sehe ich keine Chance herauszufinden wo er wohnt. Anderseits, darf der Vermieter die Daten rausgeben (Datenschutzgesetz) und was sag ich wenn er fragt für was ich die Daten brauche?

Wär es ratsam schriftl. um die Adresse zu bitten, persönl. oder telefonisch?

Stimmt, Du hast Recht. Wird wohl die einzigste Möglichkeit
bleiben.

Ist es ratssam bei meinem Vermiter nach der Adresse meines
Vormieters nachzufragen? Anders sehe ich keine Chance
herauszufinden wo er wohnt.

Hallo,

der Vermieter gibt Dir mit Sicherheit keine Auskunft, insbesondere dann, wenn er ahnen könnte, was Du wissen willst. Hast Du keine Möglichkeit bei den Nachbarn mal anzufragen, ob sie wissen wo die bisherigen Mieter sind oder den Postboten zu fragen ? Eine Möglichkeit wäre noch, in der Komune nachzufragen.

Anderseits, darf der Vermieter die

Daten rausgeben (Datenschutzgesetz) und was sag ich wenn er
fragt für was ich die Daten brauche?

Wär es ratsam schriftl. um die Adresse zu bitten, persönl.
oder telefonisch?

Wenn es eine größere Stadt ist, gibt es eventuell ein Einwohnermeldebuch zu kaufen. Dort sind Anschriften unter dem Namen und üblicherweise auch unter der Strasse zu finden. Hatten die Vormieter ein Telefon, hast Du den Anschluss übernommen, hast Du ja auch die alte Nummer als bestehender Anschluss angeben müssen, auch wenn Du eine neue Nummer erhalten hast. Versuch mal unter den dort genannten Anschluss anzurufen. Vielleicht wohne die Vormieter in der Region oder die Telekom hat die neue Anschrift ?

GRuss Günter

Man- Man- Man-…
das wird wieder ein Stress! Ich hatte schon sooo viel Ärger mit der Wohnung. Kann man mich nicht einfach mal in Ruhe lassen???

-(((((

Ich habe den Anschluss übernommen, aber von seiner/einer alten Telefonnummer weis ich nichts.
Und die Nachbarn siend Rentner, die wissen das auch nix. So wie ich das durch die Briefe gelesen habe, die dann bei mir im Briefkasten noch waren, hatt der irgendwas mit Aktien zu tun gehabt und hatte zum Schluss Schulden. Irgend so ein junger Spund, um die 20. (Hehe, bin ich auch)

Aber ich werd dem Vermieter schon ne Story erzählen, sodas er die Adresse rausrückt. Hab da schon ne Idee:

Ich erzähl ihm das ich Probleme mit der Telekom habe, die müssen den Vormieter kontaktieren, da er Schulden hatt und ich den Anschluss brauch… ect.

Mal sehen ob es funt.

Ich Danke Dir wie Sau für Deine Schnelle Hilfe!!!
(Bist Du Jurist?)

CU

Rober´

Hallöchen

ich mische mich ja eigentlich nicht gerne in bestehende Diskussionen ein aber…

Aber ich werd dem Vermieter schon ne Story erzählen, sodas er
die Adresse rausrückt. Hab da schon ne Idee:

Ich erzähl ihm das ich Probleme mit der Telekom habe, die
müssen den Vormieter kontaktieren, da er Schulden hatt und ich
den Anschluss brauch… ect.

Tolle Story.
Ein Gang zum Einwohnermeldeamt könnte die Sache auch regeln. Einfach nachfragen wo der Herr hingezogen ist und ca. 5-10 EUR auf’n Tisch legen…nicht als Bestechung sondern als Bearbeitungsgebühr. Den Namen von deinem Vormieter kennst Du ja sicherlich, oder?

Grüße
Martin

Hallo Martin,

Du hast da schon in etwa recht. Es dürfte nur bei einem sachlich und ordnungsgemässen Ablauf bei der Einwohnerbehörde keine Auskunft geben, weil kein berechtigtes Interesse erkennbar ist, weshlab die Gemeinde geschützte Daten aushändigen soll. Die Gemeidne muss den Fragesteller an den Vermieter verweisen und wenn der keine Auskunft gibt, muss notfalls Auskunft eingeklagt werden. Die Gemeinde darf - aus gesetzlichen Gründen - keine Auskunft über Dritte erteilen, wenn zwei andere Parteien miteinander möglicherweise streiten. Und manchmal hilft ein Anruf bei der Telekom und ist ausserdem wesentlich günstiger.

Gruss Günter

ich mische mich ja eigentlich nicht gerne in bestehende
Diskussionen ein aber…

Aber ich werd dem Vermieter schon ne Story erzählen, sodas er
die Adresse rausrückt. Hab da schon ne Idee:

Ich erzähl ihm das ich Probleme mit der Telekom habe, die
müssen den Vormieter kontaktieren, da er Schulden hatt und ich
den Anschluss brauch… ect.

Tolle Story.
Ein Gang zum Einwohnermeldeamt könnte die Sache auch regeln.
Einfach nachfragen wo der Herr hingezogen ist und ca. 5-10 EUR
auf’n Tisch legen…nicht als Bestechung sondern als
Bearbeitungsgebühr. Den Namen von deinem Vormieter kennst Du
ja sicherlich, oder?

Grüße
Martin

Hi Rober,

hast Du denn beim Hausmeister schon mal nachgefragt ob das Ableseergebnis stimmen könnte? Du gehst ja schon von vornherein davon aus dass Du mutwillig betrogen wirst aber vielleicht handelt es sich ja auch einfach um einen Fehler…

Die Kopie des Übergabeprotokolls Deines Vormieters müsste übrigens auch Dein Vermieter haben.

Einfach nur ein Vorschlag: Vielleicht fragst Du mal den Hausmeister und wenn der nicht mitspielt rufst Du Deinen Vermieter an und erklärst ihm die Sache - und zwar nüchtern und ohne Aufregung. Nur wenige Vermieter haben Interesse daran, ihre Mieter zu vergraulen nur um ein paar Euro bescheissen zu können. Im Übrigen muss der Vermieter auch eine schlüssige Heizkostenabrechnung abliefern können d.h. der Gesamtverbrauch muss sich mit den zusammengerechneten Einzelzählerständen decken. Somit lässt sich die Sache im Streitfall schon nachvollziehen.

Um wieviel Kohle gehts denn überhaupt?

Bye
Rolf

Moin,
wie wird die Heizung bei Dir abgelesen? Verdunsterröhrchen oder ???
Da die Ablesung jetzt im Januar erfolgte, ist anzunehmen das die vorherige Ablesung im Jan.2001 erfolgte.
Wenn bei Dir am 1.10.2001 ein Ablesestand mit „Null“ abgelesen wurde, bedeutet das, das Dein Vormieter von Januar01 bis Oktober01 keinen Wärmeverbrauch hatte.
Wo Du wohnst kann ich aus Deiner ViKa nicht entnehmen. Aber das in dieser Zeit kein Verbrauch entstand kann kaum möglich sein.
Es sei denn Dein Vormieter hat in dieser Zeit die Wohnung nicht genutzt.
Deine Unterschrift auf dem Protokoll ohne Kontrolle war natürlich ein Fehler, klar, aber mit dieser logischen Erklärung solltest Du beim Vermieter argumentieren.
Gruß
Dirk M.

Hi Rolf,

also den Hausmeister kann ich net fragen, weil er sozusagen der jenige war der Das Übergabeprotokoll ausgefüllt hatte. Gleichzeitig ist er aber auch in der Verwaltung tätig. Keine Ahnung wie man den Beruf nennt. Der Eigentümer wohnt nicht in meiner Stadt.

Um wiefiel Geld es geht weiss ich net, da noch keine Abrechnung kam, wenn ich aber durchschnittl. ca. 20 „Zählereinheiten“ pro Heizkörper in den 2 Monaten verbraucht habe, und dann bei der anderen Heizung angeblich „183“, dann wird das schon nen Sümmchen sein (Der Vormieter hatt ja bestimmt auch schön geheizt - das Jahr)

Hi Rober,

das versteh ich nicht. Warum kannst Du den Hausmeister nicht fragen??? Hattet Ihr schon Krach? Unterstellst Du Ihm Absicht ohne ihn zu kennen?

Geh halt einfach mal zu ihm hin und frag ihn ob er sich das erklären kann. Wenn er dann blöd tut gibts immer noch andere Möglichkeiten.

Wenn Du allerdings jetzt gleich mit Kanonen auf Spatzen schiesst kann das grossen Aufwand bedeuten (für alle Beteiligten). Ob es das wert ist ohne vorher ganz normal darüber gesprochen zu haben…

Bye
Rolf

OT: Einwohnermeldeamt
Also die ganze Geschichte hier ist ja schon ein wenig blödsinnig. Da soll mal wieder ohne Not Porzellan zerschlagen werden.

Was aber sie Sache mit der Meldeamtsanfrage angeht, so könnte hier durchaus ein berechtigtes Interesse vorliegen. Nur tut man sich da als Privatmann oft schwer bei den Leuten beim Amt. Es geht aber auch einfacher und zwar online. Kennt kaum jemand, aber unter http:// www.ewoma.de kann man Meldeamtsanfragen online aufgeben. EWOMA arbeitet für jedermann und arbeitet insbesondere im Auftrag vieler Anwälte etc. Da braucht man dann gar nichts weiter anzugebe, und bekommt die Rückmeldung recht schnell. Kostet natürlich auch ein paar Euro.

Gruß vom Wiz