Anwalt f. Verkehrs- od. Strafrecht b. Fahrflucht

Eine Freundin wird wegen Fahrerflucht nach Verkehrsunfall angeklagt (kein Personenschaden, Gesamtschaden ca. 1000 DM, hat sich selber gemeldet innerhalb 24 Std.)

Braucht sie einen Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Strafrecht oder Verkehrsrecht???

Danke

Sie braucht einen Anwalt für Strafrecht.

Ein Anwalt für Verkehrsrecht wäre nur für zivilrechtliche Ansprüche zuständig. Da deine Freundin selbst keine geltend machen wird braucht sie insoweit keinen Anwalt. Sollte der Gegner zivilrechtlich Schadenersatzansprüche stellen, sollte sie in normalen Verkehrsunfällen von ihrer Haftpflichtversicherung den Rücken freigehalten bekommen.

Bei Verkehrsunfallflucht muss sie sich da aber möglicherweise auch insoweit auf Ärger einstellen.

Gruß
Gisela

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kleiner Hinweis
Hiho

soweit ich weiß gilt die " 24 Stunden Regelung " nur wenn der Schaden nicht vorher von dem Geschädigten festgestellt wurde.

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Hallo,

in der Regel können das beide !
Ist nicht so ein schweres Delikt, daß man hier Bossi bräuchte.
08/15-Sache für fast jeden Anwalt.

Gruß
Harry