Verjährung im Bußgeldverfahren

Hallo Leute,

ein Freund bat mich um Klärung folgenden Problems:

Am 25.09. wurde sein Bruder in der Stadt mit (gemessenen) 84 km/h geblitzt. Im Oktober bekam er die Anhörung. In dieser gab er an nicht er, sondern sein Bruder (also mein Bekannter) sei gefahren. Nun bekommt mein Bekannter heute eine Anhörung.

Kann man sich da irgendwie auf Verjährung berufen? Ansonsten würde er den Ball natürlich seinem Bruder zurückspielen, der ja auch tatsächlich gefahren ist und auch Halter des Fahrzeugs ist.

Danke
Gisela

Hallo,

Ordnungswidrigkeiten verjähren 3 Monate nach dem Tattag.

Peter Heinz

Hallo,

Ordnungswidrigkeiten verjähren 3 Monate nach dem Tattag.

Peter Heinz

Hallo,
nein, so stimmt´s nicht. OWI-Verfahren verjähren nur dann 3 Monate nach dem Tattag, wenn die Ordnungsbehörde nicht tätig wurde.
In diesem Fall stellt sich aber die Frage, muss sie gegen den Halter tätig werden oder gegen den, der letztendlich die Strafe „auf sich nimmt“, egal ob er´s war oder nicht?

Gisela

Hallo,

die Verjährung nach dem OWiGesetz beginnt mit dem Tattag. Sie wird unterbrochen, wenn die Ordnungsbehörde z.B. den Täter anschreibt. In der Regel handelt es sich um den Halter. Wenn dieser nicht der Täter war, wurde die gegen den tatsächlichen Täter laufende Verjährungsfrist nicht unterbrochen.
Die Verjährungsmöglichkeit ist auch ein Schutz des mutmaßlichen Täters. Deshalb kann die Verjährungsfrist nicht jedesmal neu beginnen, wenn die Behörde einen anderen als Täter ins Visier nimmt.
In der Praxis heißt das: Hat der Täter 3 Monate nichts von der zuständigen Ordnungsbehörde vernommen (Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid), dann kann er berechtigterweise davon ausgehen, dass die Tat verjährt ist.

Peter Heinz

Kurze Ergänzung
Hallo Gisela,
im Großen und Ganzen stimmt es, was unten steht.
Nur eine Ergänzung: Wann ist die Anhörung geschrieben worden (Datum des Schreibens)? Wenn dieser der 24.12. oder früher ist, so ist die Verjährung rechtzeitig unterbrochen worden, ansonsten: Pech für die Behörde.

Ach ja (etwas off): der Bruder deines Bekannten hat durch seine Äußerung, dass dein Bekannter gefahren ist, eine Straftag (Falsche Anschuldigung) begangen. Bin gespannt, ob die Behörde da weiter ermittelt.

Gruß
HaWeThie