Schönheitsreparaturen

Von: , Frage gestellt am So, 13. Jan 2002

Hallo,

kann mir hier jemand genau definieren, was Schönheitsreparaturen sind? Meiner (laienhaften) Ansicht nach sind das Ausbesserungsarbeiten bei kleineren Schäden, nicht aber eine TOTALrenovierung. Liege ich da richtig?

Und noch eine Frage: Darf mein Vermieter nach meinem Auszug in der Wohnung ohne Ankündigung eine Totalrenovierung von Fenstern und Türen durchführen und mir drei Monate später eine Rechnung über diese Renovierungskosten vorlegen mit dem Hinweis, es handele sich um Schönheitsreparaturen, und zu denen wäre ich per Mietvertrag verpflichtet? Im Mietvertrag (wie wohl in jedem Mietvertrag) steht tatsächlich, dass ich als Mieter zu solchen Reparaturen verpflichtet bin. Allerdings - denke ich - sollte dann eben auch im Übergabeprotokoll festgehalten werden, dass Fenster und Türen renoviert werden sollen. Davon fiel jedoch keine Wort. Nie! Ich war ehrlich überrascht, diese Rechnungen zu erhalten. Darf mein Vermieter das denn?

Gruss
Anna

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Schönheitsreparaturen

    Hallo Anna,
    kann mir hier jemand genau definieren, was
    Schönheitsreparaturen sind? Meiner (laienhaften) Ansicht nach
    sind das Ausbesserungsarbeiten bei kleineren Schäden, nicht
    aber eine TOTALrenovierung. Liege ich da richtig?
    Nein, die Defination ist leider nicht richtig. Schönheitsreparaturen sind alle Maler- und Tapezierarbeiten in der Wohnung an Decken und Wänden sowie an Innentüren und Innenfenstern. Soweit erforderlich sind geringe Gipserarbeiten auch als Teil der Schönheitsreparaturen zu sehen.
    Und noch eine Frage: Darf mein Vermieter nach meinem Auszug in
    der Wohnung ohne Ankündigung eine Totalrenovierung von
    Fenstern und Türen durchführen und mir drei Monate später eine
    Rechnung über diese Renovierungskosten vorlegen mit dem
    Hinweis, es handele sich um Schönheitsreparaturen, und zu
    denen wäre ich per Mietvertrag verpflichtet?
    Der Vermieter muss bei Auszug des Mieters diesen auffordern, wenn der Mieter seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist, die notwendigen Schönheitsreparaturen auszuführen. Wir die Wohnung ohne diese Aufforderung abgenommen, obwohl im Mietvertrag die Schönheitsreparaturen aufgeführt sind, kann sich der Mieter weigern, die Kosten zu übernehmen.

    Im Mietvertrag (wie wohl in jedem Mietvertrag) steht tatsächlich, dass ich
    als Mieter zu solchen Reparaturen verpflichtet bin. Allerdings
    - denke ich - sollte dann eben auch im Übergabeprotokoll
    festgehalten werden, dass Fenster und Türen renoviert werden
    sollen. Davon fiel jedoch keine Wort. Nie! Ich war ehrlich
    überrascht, diese Rechnungen zu erhalten. Darf mein Vermieter
    das denn?
    Aus der bisher hier bekannten Sachlage würde ich sagen, dass er dies nicht darf. Insbesondere wenn ein Übergabeprotokoll geführt wurde beim Auszug und nichts eingetragen ist, hat der Vermieter wohl keine Ansprüche. Fragen hierzu. Wie lange lief das Mietverhältnis ? Wer hat bei Einzug renoviert ? W enn mehr als fünf Jahre, sind die Schönheitsreparturen dem Mieter übertrtagen worden ? Wurde eine Quotenklausel vereinbart ? Was ist bei Auszug geregelt worden ? Hat der Vermieter die Renovierung verlangt oder lediglich erklärt, er würde renovieren und sich melden ? Wurde ein Kostenvoranschlag eingeholt und wurdest Du aufgefordert, ebenso einen einzuholen ? Welche Kosten werden überhaupt geltend gemacht ? Bitte um Mitteilung.

    Gruss Günter

    • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Schönheitsreparaturen

      Hallo Günter,

      hier die Antworten:

      Wie lange lief das Mietverhältnis ?
      3,5 Jahre.

      Wer hat bei Einzug renoviert ?
      Unser Vormieter - allerdings nur Wände und die Silikonabdichtungen im Badezimmer. Fenster und Türen wurden unrenoviert übernommen, waren aber durchaus in akzeptablem Zustand.

      W enn mehr als fünf Jahre, sind die Schönheitsreparturen dem Mieter übertrtagen worden ?
      entfällt

      Wurde eine Quotenklausel vereinbart ?
      Ja, Schönheitsreparaturen müssen laut Mietvertrag anteilig übernommen werden vom Mieter. Je nach Mietdauer.

      Was ist bei Auszug geregelt worden ? Hat der Vermieter die Renovierung verlangt oder lediglich erklärt, er würde
      renovieren und sich melden ?
      Es gibt diesbezüglich einen Absatz im Mietaufhebungsvertrag, der wortwörtlich lautet: "Fenster und Türen müssen nicht gestrichen werden. Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter anteilig." Wir haben also nichts gemacht an Türen und Fenstern. Beim Rundgang am Tag der Wohnungsrückgabe wurde weder an Türen noch an den Fenstern etwas beanstandet. Es ist auch nichts über Türen und Fenster im Übergabeprotokoll vermerkt.

      Wurde ein Kostenvoranschlag eingeholt und wurdest Du aufgefordert, ebenso einen einzuholen?
      Nein, nichts davon. Nach der Wohnungsübergabe hörten wir zunächst drei Monate nichts vom Vermieter. Dann traf ein Brief ein, der jede Menge Handwerkerrechnungen enthielt. Und zwar hat unser Vermieter Heizkörper, Türen und Fenster vollständig schleifen und neu anstreichen lassen. Ohne Rücksprache mit uns und ohne uns einen Kostenvoranschlag vorzulegen! Wir wussten gar nicht, dass derartiges geplant war. Die Handwerkerrechnungen hat der Vermieter uns anteilig berechnet (Mietdauer 5 Jahre = 100%, also Mietdauer 3,5 % entsprechend) und aus unserer Kaution bezahlt. Den Rest der Kaution bekamen wir zurück. Wir haben uns beim Vermieter beschwert. Daraufhin bekamen wir die Kosten für das Renovieren der Heizkörper zurück. Unser Vermieter wies uns darauf hin, dass Schönheitsreparaturen von den Mietern übernommen werden müssen - und basta.

      Welche Kosten werden überhaupt geltend gemacht ?
      Insgesamt wurden Handwerkerkosten von rund 5500 DM verursacht.

      Viele Grüsse
      Anna

      • Antwort von nach 6 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Schönheitsreparaturen

        Hallo Anna,
        Ihr habt nach meiner Einschätzung für die Nassräume (Küche, Bad,WC) anteilige Kosten von 100 %, für alle übrigen Räume 65 % der Kosten für Schönheitsreparaturen zu tragen, wenn 3,5 Jahre Mietvertrag bestanden haben. Wer hat bei Einzug renoviert ?
        Unser Vormieter - allerdings nur Wände und die
        Silikonabdichtungen im Badezimmer. Fenster und Türen wurden
        unrenoviert übernommen, waren aber durchaus in akzeptablem
        Zustand.
        Dies reicht für die Bewertung, dass die Arbeiten ausgeführt wurden. Auch wenn nicht vollständig, haftet ihr danach.
        W enn mehr als fünf Jahre, sind die Schönheitsreparturen dem
        Mieter übertrtagen worden ?
        entfällt

        Wurde eine Quotenklausel vereinbart ?
        Ja, Schönheitsreparaturen müssen laut Mietvertrag anteilig
        übernommen werden vom Mieter. Je nach Mietdauer.
        siehe also oben.
        Was ist bei Auszug geregelt worden ? Hat der Vermieter die Renovierung verlangt oder lediglich erklärt, er würde
        renovieren und sich melden ?
        Es gibt diesbezüglich einen Absatz im Mietaufhebungsvertrag,
        der wortwörtlich lautet: "Fenster und Türen müssen nicht
        gestrichen werden. Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter
        anteilig." Wir haben also nichts gemacht an Türen und
        Fenstern. Beim Rundgang am Tag der Wohnungsrückgabe wurde
        weder an Türen noch an den Fenstern etwas beanstandet. Es ist
        auch nichts über Türen und Fenster im Übergabeprotokoll
        vermerkt.
        Gut, wie ich sehe, war wohl ein Zeitmietvertrag vorhanden, da es eines Aufhebungsvertrages bedurfte. Fenster und Türen nicht zu richten, also sind hier keine Kosten zu tragen. Der Zusatz "Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter anteilig" bedeutet, dass ihr diese Kosten tragen müsst. Nun gab es eine Übergabe. In dieser sind keine Mängel enthalten. Nach meiner Einschätzung der Rechtslage hat der Vermieter keinen Anspruch auf Kostenerstattung.
        Wurde ein Kostenvoranschlag eingeholt und wurdest Du
        aufgefordert, ebenso einen einzuholen?
        Nein, nichts davon. Nach der Wohnungsübergabe hörten wir
        zunächst drei Monate nichts vom Vermieter.
        Der Vermieter hätte Euch auffordern müssen, die Schönheitsreparaturen vorzunehmen. Geschieht dies nicht, hat er keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Die Rechtslage ist so, dass er Euch durch die Aufforderung die Möglichkeit einräumen musste, diese erforderlichen Arbeiten selbst auszuführen. Wenn er diese Möglichkeit verhindert oder gar verweigert, verfallen seine Ansprüche.

        Dann traf ein Brief ein, der jede Menge Handwerkerrechnungen enthielt. Und zwar
        hat unser Vermieter Heizkörper, Türen und Fenster vollständig
        schleifen und neu anstreichen lassen.
        Nachdem was anderes im Aufhebungsvertrag vereinbart wurde, kann nachträglich eine Vereinbarung nicht einseitig geändert werden. Der Vermieter hat Euch die Kosten für Fenster und Türen zu erstatten.

        Ohne Rücksprache mit uns und ohne uns einen Kostenvoranschlag vorzulegen! Wir wussten
        gar nicht, dass derartiges geplant war. Die
        Handwerkerrechnungen hat der Vermieter uns anteilig berechnet
        (Mietdauer 5 Jahre = 100%, also Mietdauer 3,5 % entsprechend)
        und aus unserer Kaution bezahlt. Den Rest der Kaution bekamen
        wir zurück. Wir haben uns beim Vermieter beschwert. Daraufhin
        bekamen wir die Kosten für das Renovieren der Heizkörper
        zurück. Unser Vermieter wies uns darauf hin, dass
        Schönheitsreparaturen von den Mietern übernommen werden müssen
        - und basta.
        Nein, dieses Vorgehen ist nicht korrekt.
        Welche Kosten werden überhaupt geltend gemacht ?
        Insgesamt wurden Handwerkerkosten von rund 5500 DM verursacht.

        Vorschlag. Du kannst mir direkt mailen und Deine Telefonnummer ggfls mitteilen oder ich gebe Dir dann die Fax-Nr, unseres Büros für morgen früh und Du kannst mir den Mietvertrag und die Aufhebungsvereinbarung sowie die Rechnung faxen. Prüfe diese und gebe Dir dann Antwort. Kostet nix.

        Gruss Günter

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Schönheitsreparaturen

          Hallo Günter,

          ersteinmal herzlichen Dank für Deinen super schnelle und sehr ausführlich Antwort. Ich habe eben erst hineingeschaut! Vielen Dank auch für das freundliche Angebot, Deine Beratung kostenlos in Anspruch zu nehmen. Nicht nötig: ich war heute morgen beim Anwalt. Dieser sagte mir dasselbe wie Du: Wird bei der Wohnungsrückgabe nichts bemängelt und nichts im Übergabeprotokoll festgehalten, kann der Vermieter später auch keine Schönheitsreparatur mehr verlangen. Schon gar nicht darf er ohne Wissen des Mieters Handwerker beauftragen und diese mit Geld aus der Kaution bezahlen.

          Viele Grüsse - und noch mal danke :)
          Anna

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