Umtauschrecht

Wer weiß ertwas über Umtauschrecht ?
Im vorliegenden Fall geht es um dem Umtausch
von neuer Unterwäsche die meine Tochter (14) ihrer Mutter zu Weihnachten gekauft hat.
Sicherheitshalber zeigte sie die Stücke, um ggf. einen Umtausch vornehmen zu können, falls sie nicht passen. So kommt es wie es kommen mußte. Die Stücke waren zu groß.
Als meine Frau die Teile am nächsten Tag im Kaufhaus umtauschen wollte, wurde sie auf übelste Art und Weise darauf aufmerksamm gemacht, das Umterwäsche vom Umtausch ausgeschlossen sei.
Gibt es Rechtspechungen die das widerlegen ?
Für eure Hilfe bin ich sehr dankbar.
Gruß
Michael

Es gibt kein Umtauschrecht wg. Nichtgefallen …, nur bei beschädigter Ware (Garantie).

Nils

Wer weiß ertwas über Umtauschrecht ?

Hallo,

kann leider überhaupt keine rechtliche Hilfestellung geben, aber meines Erachtens gibt es wohl kein Geschäft, welches Unterwäsche, Bademoden etc. umtauschen würde. In den meisten Kaufhäusern und Wäsche-Fachgeschäften wird man aber sogar meist schriftlich darauf hingewiesen.

Tut mir leid für Dich, aber letztendlich wär es schon aus hygienischen Gründen ein Hammer, wenn man Unterwäsche umtauschen könnte (das Nicht-Tragen der Wäsche kann ja keiner beweisen). Aber Wäsche eignet sich immer gut als Geschenk und vielleicht findet sich ja jemand im Freundeskreis, dem sie paßt.

Gruß,
Christiane

Gibt es Rechtspechungen die das
widerlegen ?

Da kann ich Nils nur beipflichten: es gibt und gab noch nie ein Recht auf Umtausch einer direkt gekauften fehlerfreien Ware !! Viele Firmen/Kaufhaeuser sind bei Kleidung (manchmal auch bei anderen Dingen) kulant, aber das ist immer Ermessenssache des Verkäufers / Geschäfts. Diese Kulanz endet natuerlich bei hygienisch bedenklichen Artikeln wie Waesche/Bademoden oder Verbrauchsgegenstaenden, Nahrungsmittel etc.

Etwas anders verhaelt es sich nur bei per Katalog bestellten Waren.

Natuerlich gilt fuer fehlerbehaftete Waren das normale Rückgaberecht (Nachbesserung, Minderung, Rückgabe etc.).

Gruss
Dirk

Wer weiß ertwas über Umtauschrecht ?

Ich über im Nebenerwerb ein Handelsgeschäft aus und habe mich deshalb mit diesem Thema beschäftigen müssen. Wie meine Vorredner schon sagten: ES GIBT KEIN RECHT AUF UMTAUSCH MANGELFREIER WARE !
Auch beim Versandhandel ist es ja kein Umtausch in dem Sinne, da man die Ware ja zur Ansicht erhält und ggf. zurückgeben oder gegen eine andere, gleichartige „austauschen“ kann (natürlich auch nur, wenn die bestellte Ware in einwandfreiem, unbenutzten Zustand zurückgegeben wird).
Deshalb: Wenn man ggf. umtauschen will, immer vorher fragen ! Ein Umtausch ist immer eine freiwillige Serviceleistung des Verkäufers.