Liebe Rechtsexperten,
ich komme gerade vom Einkauf aus dem Supermarkt zurück und da ist mir folgendes passiert:
Dieser Supermarkt gibt wöchentlich eine Broschüre mit den Sonderangeboten heraus. Normalerweise bin ich eigentlich kein so großer Pfennig(Cent)fuchser, aber heute las ich zufällig folgendes Angebot:
Raclette-Käse 100g 0,87 €
Mein Sohn isst gern Raclette, also dachte ich mir, den nimmste. Ich also an die Käsetheke, frag nach diesem Käse und auf die Frage, wieviel ich gern möchte, bitte ich den Verkäufer, erst mal eine Scheibe abzuschneiden, damit ich von deren Dicke/Größe abschätzen kann, wieviel ich brauche.
Und jetzt kommt’s:
Der Verkäufer erklärt mir: Ne, ne, dieser Preis gilt nur für Käse am Stück, geschnittener Raclette kostet 0,97 € pro 100g.
Das stand aber so nicht in der Broschüre mit den Sonderangeboten, allerdings hing hinter der Käsetheke ein Plakat, wo unter dieses Sonderangebot handschriftlich ein Vermerk angebracht war: geschnitten 0,97 €.
Jetzt würde mich einfach interessieren, ob das Rechtens ist. Raclette wird nämlich typischerweise geschnitten, und nicht am Stück, verkauft.
Mir geht’s wirklich nicht um die 10 Cent, aber ich hab hier einfach das Gefühl, dass die Kunden da über den Tisch gezogen werden.
Wer kennt sich hier aus? Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Gruß
Uschi
Wohl oder übel mußt Du den Käse selber schneiden. Das hat folg. Grund. Auch wenn das Angebot im Flugblatt davon nichts schreibt, ist der Händler aus dem Schneider. Einmal steht sicherlich irgendwo frei formuliert „Irrtum und Tipfehler hat der Kunde gnädigst zu akzeptieren…“ Durch ein solches Käseblatt kommt dadurch kein wirksamer Kaufvertrag mit Dir zustande. Die Juristen nennen dies auf schönsten Lateinisch: invitatio ad offerendum = Deine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufvertragsangebot (für Dich passend übersetzt). Diese Aufforderung machst Du an den Verkäufer, der Dich zudem noch über der Theke auf den Preisunterschied „geschnitten bzw. im Stück“ hingewiesen hat. Wenn Du Scheiben willst, korrekt vorher auf den Preisunterschied hingewiesen, mußt mehr zahlen. Es ist vollkommen egal, ob diese Einschränkung gedruckt, mit der Hand gepinselt oder nur gesagt wird. Diese Kaufverträge sind nicht an eine bestimmte Form (Schriftform, notariell Beurkundung) gebunden.
Ein solcher Kaufvertrag wäre sogar, ohne ein Wort zu äußern, verbindlich (frühers kaufte ich bei einem Tante-Emma-Laden regelmäßig meine Frühstücksbrezen; wenn ich zu müde zum Reden war, bekam ich schweigend meine Tüte und zahlte auch maulfaul…; naja - wenigstens begrüßt habe ich die Händlerin!).
Kurz und knapp - Du bist auf eine unklar forumulierte Werbeaussage hereingefallen.
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