Angebliche Ruhestörung - was tun?

Hallo ihr Rechthaber :smile:)

ich möchte Euch mit folgendem Problem nerven:

Unter der Wohnung meiner Freundin (die ich zuvor bewohnt habe) wohnt eine „nette“ Dame mittleren Alters, die sich durch die angebliche Ruhestörung äusserst gestört fühlt. Das es in der ersten Zeit nicht wirklich ruhig zuging (Umzug, Einweihung, etc.)ist klar, aber nachdem die Dame 2 mal die Polizei gerufen, Anzeige angedroht und einen Anwalt eingeschaltet hat ist es in der Wohnung nun echt ruhig. Auf jeden Fall sehr viel ruhiger als zu der Zeit als ich mit 2 anderen dort gewohnt habe.
Diese gute Dame hat nun nichts besseres zu tun als jeden pieps aufzuschreiben, in dem Stil:

23.30 - Steht vom Bett auf
23.32 - Geht zur Toilette, knallt Tür, öffnet Toilette…
23.36 - öffnet Fenster
usw.

Diese Protokolle Werden dann an den Vermieter und an den Hausverwalter geschickt.
Da ich morgens früh aufstehen muss, gehe ich früh ins Bett, aber ich bin noch nie durch diesen „Baustellen-lärm“ aufgewacht (sie kann angeblich trotz Oropax nicht schlafen). Alle anderen Mieter hören auch nichts und wir verstehen uns sehr gut mit denen.

Eigentlich kümmern mich bzw. meine Lady diese Protokolle recht wenig, da nichts Greifbares dort drinsteht und die Polizei nie etwas feststellen konnte. Aussage des Polizisten: „Also den Fernseher würde ich in meiner Wohnung nicht leiser machen, schönen Abend noch“.
Aber ich würde doch gerne wissen was man dagegen unternehemen kann.
-Gibt es dazu Urteile
-ist es sinnig ein eigenes Protokoll zu führen
-sollen in den Stellungnahmen Zeugenprotokolle aufgeführt werden
-gibt es noch andere Möglichkeiten etwas zu tun
-oder lieber gleich einen Anwalt einschalten?

Soweit von der „Schallmauer“
Mfg
Trigga

Gegen Dummheit und mißgünstige Nachbarn kämpfen selbst Götter vergebens. Was man macht ist entweder verkehrt oder bringt nicht viel. In jedem Fall bitte KEINE Selbstjustiz (also faule Eier, Stinkbomben usw.). Vielleicht hilft ein massiver Protest bei dem Vermieter, der dann die Person den Marsch bläßt oder das Einschalten eines Anwaltes, der ihr wegen Querulatentum (keine Straftat!) unbestimmte Reaktionen androht.

Immerhin bekommen solche „Nervösen“ durchaus vor Gericht Recht - siehe den Fall mit der 40 Watt Lampe, die einen Amtsrichter zur Verzweiflung brachte…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Trigga,

vor Jahren hatte ich eine ähnliche Auseinandersetzung mit einem Nachbarn, einem älteren Ehepaar; das mit dem Zusatz, daß nicht nur wir mit unseren beiden Kindern, sondern diese Nachbarn auch recht laut waren.
Das Haus war so gebaut, daß man in der Nachbarwohnung auf Zimmerlautstärke laufende Phonogeräte eben hörte, wenn man lauschte.
Wir haben nun konsequent tagsüber Radios auch bei Abwesenheit laufen lassen (soll Diebe vergraulen). In den Ruhezeiten herrschte strikte Zimmerlautstärke, außer natürlich, wenn es sich um die natürlichen Lebensäußerungen unserer (objektiv ziemlich ruhigen) Kinder handelt. Außerhalb der Ruhezeiten sollten die Kinder Klavier und Cello üben. Immer bei geschlossenen Fenstern. Ruhe gab es nur, wenn wir selbst schlafengegangen waren, und dann halt auch nicht immer gleich…

… die Nachbarn haben sich dann ein kleines, freistehendes Häuschen jwd gekauft…

Nochwas aus meinem Erfahrungsschatz: Solange Dir kein Gesetzesverstoß nachzuweisen ist, solange bedeutet es garnichts, wenn die Gegenseite „einen Anwalt einschaltet“. Der schreibt Dir halt Briefe. Du bist nicht verpflichtet, irgendwelche Auskünfte zu geben, Vorwürfe zuzugeben oder zu widerlegen, Vorschläge zu machen oder Versprechungen zu leisten. Und Du hast ein heiliges Gelübde getan, niemals mit einem gegnerischen Anwalt ein Telefongespräch zu führen, is nun mal so.

Gruß

Wolfgang Berger

Hallo,

gegen solche Dinge kannst Du leider nichts machen.

ich möchte Euch mit folgendem Problem nerven:

Unter der Wohnung meiner Freundin (die ich zuvor bewohnt habe)
wohnt eine „nette“ Dame mittleren Alters, die sich durch die
angebliche Ruhestörung äusserst gestört fühlt. Das es in der
ersten Zeit nicht wirklich ruhig zuging (Umzug, Einweihung,
etc.)ist klar, aber nachdem die Dame 2 mal die Polizei
gerufen, Anzeige angedroht und einen Anwalt eingeschaltet hat
ist es in der Wohnung nun echt ruhig. Auf jeden Fall sehr viel
ruhiger als zu der Zeit als ich mit 2 anderen dort gewohnt
habe.
Diese gute Dame hat nun nichts besseres zu tun als jeden pieps
aufzuschreiben, in dem Stil:

23.30 - Steht vom Bett auf
23.32 - Geht zur Toilette, knallt Tür, öffnet Toilette…
23.36 - öffnet Fenster
usw.

Diese Protokolle Werden dann an den Vermieter und an den
Hausverwalter geschickt.

Du musst dann reagieren, wenn Du auf diese Protokolle angesprochen wirst oder gar die Hausverwaltung oder der Vermieter sich beschwerend an Dich wendet. Dann musst Du schriftlich die Vorgänge zurückweisen.

Da ich morgens früh aufstehen muss, gehe ich früh ins Bett,
aber ich bin noch nie durch diesen „Baustellen-lärm“
aufgewacht (sie kann angeblich trotz Oropax nicht schlafen).
Alle anderen Mieter hören auch nichts und wir verstehen uns
sehr gut mit denen.

Eigentlich kümmern mich bzw. meine Lady diese Protokolle recht
wenig, da nichts Greifbares dort drinsteht und die Polizei nie
etwas feststellen konnte. Aussage des Polizisten: „Also den
Fernseher würde ich in meiner Wohnung nicht leiser machen,
schönen Abend noch“.
Aber ich würde doch gerne wissen was man dagegen unternehemen
kann.
-Gibt es dazu Urteile

Hunderte Urteile, jedes besser als das andere und jedes sagt noch weniger aus.

-ist es sinnig ein eigenes Protokoll zu führen

für was, willst Du Deine Ruhephasen notieren oder bist Du überzeugt, dass es Punkte gibt, die Du notieren musst, um vergleichen zu können, ob ihr beide notiert habt, wenn Krach sein soll. Persönlich halte ich von diesen Listen nichts, aber muss eingestehen, dass auch ich manchmal empfehle, Listen zu führen, weil sie manchmal als Beweismittel gelten.

-sollen in den Stellungnahmen Zeugenprotokolle aufgeführt
werden

wenn es hilft, ja

-gibt es noch andere Möglichkeiten etwas zu tun
-oder lieber gleich einen Anwalt einschalten?

Ein Anwalt kann Dir derzeit nur soweit helfen, dass er Dir hilft die neu eingeführten Euros schneller unters Volk zu bringen. Ich würde im Moment - ausser es liegt eine schriftliche Beschwerde zur Stellungnahme vor - im Moment sonst nichts tun.

Gruss Günter

Aufklärung Bitte wg. d. 40 Wattbirne .o.w.T.

-)

Holla

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,173687,00.html
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,142575,00.html

Und hier auch ne Disksuuion darueber:

http://groups.google.com/groups?q=amtsrichter+rollad…

Gruss, Lutz

Hi Lutz,

Danke…

Grüße,

Chris

P.S.: da bekommt man ja Kopfschmerzen…

Hallo Trigga

Ich weiß ja nicht wie verfeindet ihr mit der Dame inzwischen seid, aber ne nette Einladung zu Kaffee und Kuchen bewirkt manchmal Wunder…
Das hat einen sozialpsychologischen Hintergrund: Wenn ihr der Dame mit gleicher Münze zurückzahlt (beim Vermieter beschwert etc.) fällt es ihr leichter ihr Verhalten vor sich selbst zu rechtfertigen und ihr vorgefertigtes Bild von der „rücksichtlosen Nachbarin“ aufrecht zu erhalten. Wenn Deine Freundin aber nun genau das Gegenteil tut und besonders nett ist, die Dame direkt anspricht etc. muß sich die Nachbarin als schlechter Mensch vorkommen, wenn sie immer noch so kleinlich alles protokolliert…das klappt natürlich nicht immer, ist aber in manchen Fällen ein Versuch wert. :smile:
.

liebe Grüße
Antje

Danke
Danke für die Antworten.

Selbstjustiz werde ich natürlich nicht „ausüben“, obwohl ich ja gerne würde… :wink:

Grüße
Trigga