Wohnungseigentumsgesetz

Liebe Rechtsgelehrte,
Ich habe eine Frage zum WEG.
Im WEG steht, dass in einer Eigentümergemeinschaft jeder Eigentümer 1 Stimme bei der Eigentümerversammlung hat.
Was ist, wenn eine Person 9 Wohnungen besitzt und die andere Person nur 1 Wohnung?
Hat der eine jetzt 9 Stimmen und der andere nur 1 ?
Ich frage aus folgendem Grund. Meine Frau und ich haben eine Eigentumswohnung. Jetzt hat jemand die anderen 9 Wohnungen im Haus gekauft und beginnt sofort mit umfangreichen Dacharbeiten.
Ich vermute, dass wir uns finanziell daran beteiligen sollen.
Es gab vorher keine Eigentümerversammlung, nur eine Ankündigung, dass am Dach was gemacht werden müsse.
Gruß
Crotalus

Hallo,
was steht denn in der Teilungserklärung?
Hier ist das Abstimmungsverhalten i.d.R. niedergelegt.
Sonst gilt das WEG und da hast Du Glück, 1 Eigentümer=1 Stimme, egal wieviel Wohnungen er hat. Meist wird dies aber in der TE abgeändert.

Viel Glück
Harry