Hallo Christel,
jeder im Mieterbund geführte Mieterverein auf kommunaler oder Kreisebene ist ein eigener eingetragener Verein und wird hoheitlich nur vom DMB mit Material ( das der Verein oder dessen Mitglieder getrennt zu zahlen haben) und mit der Kassenprüfung in einigen Jahresabständen betreut. Die Vereinsorganisation ist dann in den Landesverband und je nach Regionen in Kreisverbände, in größeren Städten als Stadtverbände, aufgeteilt. Jeder dieser Vereine hat dann einen eigenen gewählten Vorstand gemäß dem Vereinsrecht und ist verpflichtet, Entweder jährlich, wenn eine andere Satzung vorliegt, mindestens alle zwie Jahre eine Mitgliederversammlung durchzuführen. Die Mitglieder wählen den Vorstand, entscheiden z.B. über fristlose Kündigungen von Mitgliedschaften, entscheiden über Beitragsänderungen und wenn erforderlich um höhere Ausgaben des Vorstandes, da der Vorstand nicht ohne Beschränkung Gelder ausgeben darf. z.B. kann zur Umstellung des Euro nicht einfach auf gerade Beträgge angeglichen werden, ohne dass dies mehrheitlich in der Mitgliederversammlung entschieden wurde. Die örtlichen Organisationen nennen sich deshalb ja auch „Mieterverein xxxxx und Umgebung e.V.“ oder Mieterverein xxxxx e.V.". oder ähnlich.
Hallo Günter, davon habe ich bis heute (bin seit 1988 im
Mieterschutzbund) noch nie etwas gehört.
Bei uns wird übrigens halbjährlich abgebucht.
Ist eine Frage der Organisation und des Aufwandes. Ich liess dies - hier ist die Mitgliederversammlung zuständig - so regeln, dass bei der 1. Beratung der Jahresbeitrag komplett zu zahlen ist, ansonsten jährliche Zahlung vereinbart wird und die Geschäftsstelle in Ausnahmefällen durch Beschluss der Mitgliederversammlung sozial schwachen Mietern in Abänderung der üblichen Modalitäten auch längere Fristen oder gar Ratenzahlung erlaubt. Dies sidn zwar jährlich nur 2 - 3 Mieter, aber auch sie haben einen Anspruch beraten zu werden, auch dann, wenn sie nicht sofort alles zahlen können. Und wir verlangen ohne Rechtsschutz seit 01.01.2002 Euro 26,00 im Kalenderjahr. Wir unterhalten einen Geschäftsstelle, eine hauptamtliche Kraft sowie vier Anwälte, die abwechselnd ehrenamtlich in der Beratung sind. Aber - wir sind 1995 aus dem DMB ausgetreten - und sind heute in der Lage wirtschaftlich zu arbeiten und Service zu bieten. Das Problem der örtlichen Verein im DMB ist, dass sie den Großteil ihres Geldes an den Bundesverband abführen müssen, die Mieterzeitung finanzieren müssen und auch sonst die Literatur zu zahlen ist. Wir verfügen im Rahmen eines Wirtschaftsplanes selbst über die Mittel und können entsprechend planen und wenn es nicht klappt, dann reagiert die Mitgliederversammlung, der Rechenschaft abzulegen ist über die Verwaltung und Verwendung der Mitgliedsbeiträge. Wobei dies auch in den DMB-Mieterverein gilt.
Wohnungsbesichtigungen anfallen,
Kommt das auch vor?
Ja, einzelne - auch im DMB - Mieterverein haben Mitarbeiter, die Wohnungsbesichtigungen machen (z.B. Dokumentationen bei Schimmel oder anderen Mängel) oder Wohnungsübergaben mit dem Mitglied an den Vermietr vornehmen. Wir bieten dann noch Termine an, damit Mieter und Vermieter gemeinsam Mietverträge erstellen können, die ohne Rechtsfehler sind. Jeder § wird dann erläutert und auf die jeweils der anderen Seite entstehenden Pflichten und Rechte hinzuweisen. Dabei scheitern etwa jährlich zwei Mietverträge bei der Besprechung, während rd. 200 - mehr lassen sich von uns die Verträge nicht erstellen - klappen. Wir bieten auch an, dass sich Vermieter an uns wenden können, die mit dem Mieter Probleme haben. Wir gehen von uns aus auf die Mieter zu - auch wenn diese nicht Mitglied sind - und versuchen zu beraten. In diesen Fällen zhalt dann der Vermieter einen einmaligen Jahresbeitrag. Diese Leistungen sind bei uns kostenlos.
eine Kopie des Mitgliedsbeitrittes erhalten ?
auch nie, nur damals die Mitgliedskarte…
Mit der Mitgliedskarte ist auch die Satzung auszuhändigen. Woher soll das Mitglied sonst wissen, welche Leistungen es erwarten kann, welche rechte und Pflichten bestehen oder wann, wie in welcher Art gekündigt werden muss. Mitgliedskarten gibt es bei uns nicht. Heute hibt es Datenverarbeitung, man kann jederzeit ein Programm einsehen. Ich hoffe, Du musst noicht noch jedes Jahr die von mir als „Rabattmarken“ bezeichneten Jahreskleber wie es sie früher als Gewerkschaftsmitglied für die Beiträge gegeben hat einkleben.
Beitritt einmal eine Ladung zur einer Mitgliederversammlung
erhalten und wenn nicht, weshalb nicht ?
ich wusste gar nicht, dass es so etwas gibt.
Dort, wo es einen Verein gibt, muss es eine Einladung an die Mitglieder zur Mitgliederversammlung geben. Wenn dies nicht seit
1988 bei Dir geschehen ist, stellt sich die Frage, ob möglicherweise durch eine Anzeige in einer Tageszeitung die Veröffentlichung der Mitgliederversammlung erfolgt ist, Du es übersehen hast. Wenn es tatsächlich nie einen Mitgliederversammlung gegeben hat, gehe ich schlicht davon aus, dass möglicherweise dieser Verein zwar arbeitet, aber keine rechtlich legitimierte Vorstandschaft hat. Du kannst bei dem zuständigen örtlichen Amtsgericht und dort im Vereinsregister klären, wer zuständig ist.
Gruss Günter