Gerichtliches kontaktverbot?

hallo liebe wissenden,

der vater eines freundes droht allen möglichen leuten, welche kontakt zu seinem sohn haben, ein vom amtsgericht verhängtes kontaktverbot an. er ist der meinung, diese personen hätten einen negativen einfluß auf den sohn(16).
als erstes musste die psychotherapeutin dran glauben, sodass die therapie abgebrochen werden musste.
nun habe ich erfahren, daß mir das kontaktverbot auch droht.
darf der vater das? muß er nicht beweise vorlegen?
wie könnte ich für den fall dagegen vorgehen?
wie gesagt, der vater behauptet das nur, ohne auch nur eine der betroffenen personen in seinem leben je getroffen zu haben.
warum wird der betroffene jugendliche vom gericht nicht gehört?
dieser begeht keine straftaten, ist nicht gewalttätig, nimmt keine drogen(kein alk, nicht mal zigaretten), hat sich in der schule verbessert usw.
natürlch bedroht auch keine der betroffenen weder vater noch sohn!
es ist überhaupt nichts.
welche rechtsanwälte wären dann notwendig, familienrecht?

wer kann helfen?

strubbel

Hallo,

das zuständige Amtsgericht kann durch gerichtlichen Beschluß ein Kontaktverbot erlassen. Dieses müßte sich jeweils gegen eine bestimmte Person richten. Ein pauschaler Rundumschlag ist nicht möglich. In diesem Verfahren wird der 16jährige Sohn mit Sicherheit gehört werden.
Wenn ein solcher Antrag gegen mehrere Personen gestellt wird, könnte aber auch die Überlegung anzustellen sein, ob hier nicht ein erziehungsrechtlicher Mißbrauch seitens des Vaters vorliegt. Das zuständige Jugendamt sollte dies überprüfen.
Der richtige Fachanwalt wäre der für Familienrecht.

Peter Heinz