Hallo
folgenden Fall gibt es innerhalb meiner Familie.
Im Haus meiner Schwiegereltern lebt in einer separaten Wohnung die Mutter meiner Schwiegermutter. Diese ist 86 Jahre und hat vermutlich Pflegestufe 2. Im Haushalt meiner Schwiegereltern lebt ebenfalls noch eine Schwägerin von mir. Diese hat bis vor einigen Monaten stets nach dem Rechten gesehen, ohne hierfür Pflegegeld zu erhalten oder zu beanspruchen.
Nach ihrem Urlaub musste Sie sich sagen lassen, dass sie „nicht mehr gebraucht würde“, da Eva, Ex-Schwiegertochter, das Geld brauche und jetzt die Pflege übernommen habe.
Doch Eva kommt lediglich zweimal täglich, morgens und mittags, für ein paar Minuten, und ist danach wieder verschwunden. Aufräumen der Wohnung, nachts dasein wenn es der Großmutter schlecht geht usw., sind zwischenzeitlich wieder Aufgaben, die von meiner Schwägerin bzw. meinen Schwiegereltern erledigt werden.
Testamentarisch ist übrigens festgelegt worden, dass meine Schwiegermutter ihre Mutter zu pflegen hat.
Meine Fragen:
Gibt es Vorschriften, welche Aufgaben die Person zu erledigen hat, die das Pflegegeld erhält?
Ist die Ex-Schwiegertochter überhaupt berechtigt, das Pflegegeld in Empfang zu nehmen?
Wo finde ich eventuell noch weitere Informationen zu diesem Thema.
Danke
Norbert
Hallo Norbert
Doch Eva kommt lediglich zweimal täglich, morgens und mittags,
für ein paar Minuten, und ist danach wieder verschwunden.
Aufräumen der Wohnung, nachts dasein wenn es der Großmutter
schlecht geht usw., sind zwischenzeitlich wieder Aufgaben, die
von meiner Schwägerin bzw. meinen Schwiegereltern erledigt
werden.
Testamentarisch ist übrigens festgelegt worden, dass meine
Schwiegermutter ihre Mutter zu pflegen hat.
wie passt das: testament legt etwas fest, was vor dem Tod geschieht ?
Meine Fragen:
Gibt es Vorschriften, welche Aufgaben die Person zu erledigen
hat, die das Pflegegeld erhält?
keine gesetzl., aber die Pflegende kann einen Dienstleistungsvertrag abschliessen.
Ist die Ex-Schwiegertochter überhaupt berechtigt, das
Pflegegeld in Empfang zu nehmen?
Also Pflegegeld bekommt die zu pflegende Person, damit sie ihre Pflege bezahlen kann. Sie entscheidet, an wen sie das Geld wofür gibt.Wenn Sie der Meinung ist, das gesamte Geld für zweimal Händestreicheln im Monat an den rotzigen Nachbarsjungen zu vergeben, ist dies ihre Entscheidung.
Anders gesagt:
Der Gepflegten steht es frei:
- einen Pflegedienst kommen zu lassen
- einer Nachbarin Hilfsdienste zu bezahlen
- einer Verwandten das Geld zu geben.
Für deinen Fall heisst dies, das eine Vertrauensperson mit der zu pflegenden Person spricht, wie sie es mit dem Geld halten möchte.
Wenn Sie die aktuelle Lage beibehalten möchte, dann sollte, das insofern aktzeptiert werden. Allerdings sollte dann dein Schwiegermutter auch keine Dienste mehr leisten, sondern EVa immer anrufen, wenn sie benötigt wird.
Tschuess Marco.
Hallo Marco,
hier hat sich der Tippfehlerteufel eingeschlichen.
Das Haus wurde meiner Schwiegermutter überschrieben mit einer lebenslänglichen Wohngarantie für die Mutter (jetzt pflegebedürftig) und der Verpflichtung, diese zu pflegen.
Nochmals sorry.
Norbert
Hallo Norbert,
hier hat sich der Tippfehlerteufel eingeschlichen.
Das Haus wurde meiner Schwiegermutter überschrieben mit einer
lebenslänglichen Wohngarantie für die Mutter (jetzt
pflegebedürftig) und der Verpflichtung, diese zu pflegen.
die Ergänzung ändert an meiner grundsätzlichen Anntwort nichts.
Im konkreten Fall soll sich deine Schwiegermutter damit abfinden, dass das Haus ihr Lohn für die Pflege ist (quasi in Naturalien), während Eva es halt in bar bekommt. Auch wenn Eva vielleicht rein finanziell gerechnet einen höheren Stundensatz bekommt, sollte deine Schwiegermutter sich mit dem schon erhaltenen zufrieden geben. Die Alternative ist erfahrungsgemäss ein zerstrittene Familie, wo jeder dem anderen alles auf 5 cent nachrechnet.
Tschuess Marco.