ich weiß nicht ob ich im Brett „Ämter und Behörden“ besser aufgehoben bin, aber ich versuche es einfach hier mal.
Ich bin im August 2001 gemustert worden, damals stand ich in einem festen Arbeitsverhältnis (keine Ausbildung).
Im April 2002 werde ich eine Ausbildung antreten, den entsprechenden Vertrag werde ich in den nächsten Tagen unterschreiben.
Meine Frage: Wie sieht es aus wenn ich in der nächsten Zeit meinen Einberufungsbescheid bekommen sollte?
Kann ich dann eingezogen werden obwohl ich eine Ausbildung anfange?
i.d.R. gilt der Schulabschluss als erste Ausbildung, bzw. erste Ausbildung beendet. Vom Prinzip her könnte man Dich jetzt ohne Probleme „ziehen“.
Heutzutage ist alles so locker geworden, dass sogar die meisten WKA (Wehrkreisersatzamt) mit sich „reden“ lassen. Das würde bedeuten, dass Du zurück gestellt wirst. Da das von deinem Alter abhängt, kann ich dazu keine genauere Aussage treffen. Fakt ist, dass man ohne Zurückstellung bis zum Ende des 25. Lj und mit bis zum Ende des !28. Lebensjahres gezogen werden kann.
Die Berufliche Ausbildung kann durch den Bund unterbrochen werden, passiert aber in den wenigsten Fällen. Für den Fall das doch, muss Dein Arbeitgeber Dir den Platz freihalten und Dich nach Beendigung der Wehrpflicht mind. für den Zeitraum xx einstellen (weiss leider nicht genau wie lange, glaube ein halbes Jahr).
Viel Glück + Gruß
Olli
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eine anmerkung dazu, nur ein abitur gilt als erste ausbildung,
ein realschulabschluss,oder hauptschulabschluss gelten nicht
als 1. ausbildung.
ich besitze einen Realschulabschluss, heißt das also meine im April startende Ausbildung zählt als „erste Ausbildung“ und ich kann nicht einfach so eingezogen werden?
Wie sollte ich eurer Meinung nach jetzt am Besten vorgehen?
Meinen Ausbildungsvertrag unterschreiben und mich dann sofort von der Firma zurückstellen lassen?