Dass man komplette Spielfilme nicht einfach öffentlich aufführen darf, ist klar. Da müssen umfangreiche Verhandlungen mit den Rechte-Inhabern geführt werden. Was ist aber mit den „Trailern“? Also den Kino- oder Fernsehspots, die ja einer möglichst breiten Öffentlichkeit vorgeführt werden sollen?
Muss man da auch in jedem Einzelfall Verhandlungen führen, oder darf man davon ausgehen, dass (es ist schließlich Werbung) ein Einverständnis zur Vorführung sozusagem implizit bereits gegeben ist?
nein! Auch hier gilt das Urheberrecht. Es könnte ja jeder daherkommen und einen Trailer von Titanic ohne Genehmigung vermarkten. Das gilt auch für Werbung aller Art.
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Hi,
unter http://www.bildkunst.de gibts unter anderem Wissenswertem auch links zu Filmverwertungsverbänden, dort einfach (falls die den von dir gewünschten Film im Vertrag haben) anfragen ob bzw. wieviel es kostet.
bei manchen Nutzungsgebühren sind die Kosten echt nicht hoch.
das Fragen dort, kostet nehm ich einmal an, nichts.
Ansonsten hast du immer die Rechtsunsicherheit und ein extremes Kostenrisiko.
Ulrich