Quellensteuer bei Dividenden von US-Unternehmen

Von: , Frage gestellt am Fr, 18. Jan 2002

Hallo,

ich habe mal im letzten Jahr aufgeschnappt, daß die Dividenden von US-Unternehmen ab 2002 nicht mehr mit 15%, sondern mit 30% Quellensteuer belegt werden, es sei denn, man stellt einen entsprechenden Antrag, daß man dies nicht will (Wer will das schon :-)).
Stimmt das, oder bin ich da einer Fehlinformation aufgesessen? (wenn möglich ein Link zu einem entsprechenden Artikel?)
Wie und wo ist ggf. ein solcher Antrag zu stellen?

Vielen Dank

Euer unwissender

Klausi aus Berlin

8 Antworten zu dieser Frage

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Quellensteuer bei Dividenden von US-Unterneh

      Danke Christian, das hat mir sehr geholfen!

      Viele Grüße

      Klausi aus Berlin

  1. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Quellensteuer bei Dividenden von US-Unternehme

    Hi Klaus, ich habe mal im letzten Jahr aufgeschnappt, daß die Dividenden
    von US-Unternehmen ab 2002 nicht mehr mit 15%, sondern mit 30%
    Quellensteuer belegt werden, es sei denn, man stellt einen
    entsprechenden Antrag, daß man dies nicht will (Wer will das
    schon :-)).
    Stimmt das, oder bin ich da einer Fehlinformation aufgesessen?
    (wenn möglich ein Link zu einem entsprechenden Artikel?)
    Wie und wo ist ggf. ein solcher Antrag zu stellen?
    Die US-Quellensteuer auf Dividenden aus US-Papieren beträgt schon seit Jahren 30%. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens wird für deutsche Privatleute dieser Satz auf 15% reduziert.

    Seit Anfang 2001 gelten von Seiten des IRS (amerikanische Steuerbehörde) aber rigidere Nachweispflichten. Du mußt normalerweise anhand eines W-8BEN Formulares (muß Deine Bank Dir besorgen und ausgefüllt bei Deinen Depotunterlagen aufheben) nachweisen, daß Du nicht Amerikaner bist. Falls Du die Erträge auf ein Firmenvermögen erhälst, mußt Du bei der Bank ein anderes Formular (W-8IMY oder W-8ECI) einreichen.

    Das Formular muß am Tag der Dividendenzahlung bei der Bank vorliegen, sonst müssen die die vollen 30% an das IRS überweisen. Es gibt jedoch für Deutschland noch eine Sonderreglung, die den Banken glaubt, daß sie Ihre Kunden als deutsche Privatpersonen kennen und dafür bürgen (KYC = Know your Customer). Dann dürfen sie nur den verringerten Steuersatz abziehen.

    Du solltest Dich aber umgehend darum kümmern, da eine rückwirkende Rückerstattung der einbehaltenen US-Quellensteuer mit einem enormen Aufwand verbunden ist (Konsulatsbesuch, besorgen einer US-Steuerzahlernummer, Vollständige US-Steuererklärung und das bis spätestens Mitte März des Folgejahres).


    Ciao

    Uwe

    • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Quellensteuer bei Dividenden von US-Unterneh

      Hi,

      zur Not kannst Du die Formulare auf den Seiten der Amreikanischen Steuerbehörden (google hilft) auch als pdf.Files downloaden.



      Du mußt normalerweise anhand eines W-8BEN Formulares (muß Deine Bank
      Dir besorgen und ausgefüllt bei Deinen Depotunterlagen
      aufheben)
      Wo steht denn das?

      Als Banker in Kaiserslautern hab ich natürlich Kunden, die unter dem direkten Einfluss der US-Steuern liegen, aber auch hier sind es nur wenige, die ein W8, W8BEN und wie sie alle heißen brauchen.
      Wenn, dann ist es m.E. deren Sache, sich die Formulare zu besorgen.
      Wenn ich jetzt einen Bürger aus Sri Lanka habe, kümmere ich mich ja auch nicht um die Beschaffung seiner Steuerunterlagen.

      Die Sache trifft ja primär nur US-Bürger und deren Finanzbehörde.

      Als deutscher Privatanleger ist die Sache ja normalerweise eh irrelevant für Dich.

      Grüße

      Uwe

      • Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Quellensteuer bei Dividenden von US-Unterneh

        Auch Hallo, zur Not kannst Du die Formulare auf den Seiten der
        Amreikanischen Steuerbehörden (google hilft) auch als
        pdf.Files downloaden.
        Stimmt. Du mußt normalerweise anhand eines W-8BEN Formulares (muß Deine Bank
        Dir besorgen und ausgefüllt bei Deinen Depotunterlagen
        aufheben)
        Wo steht denn das?
        Das steht erst mal nirgends, denn die Bank muss keinen US Quellensteuerstatus (PAI oder QI) an anstreben.
        Da aber dann bei Kunden so was anfallen würde und dazu gehören auch alle bei denen keine ausreichende Legitimation da ist, läuft Sie gefahr Kunden zu verärgern und zu verlieren.
        Also wir Sie zumindest den PAI Status anstreben und hat daher diese Formulare da zu haben. Als Banker in Kaiserslautern hab ich natürlich Kunden, die
        unter dem direkten Einfluss der US-Steuern liegen, aber auch
        hier sind es nur wenige, die ein W8, W8BEN und wie sie alle
        heißen brauchen.
        Wenn, dann ist es m.E. deren Sache, sich die Formulare zu
        besorgen.
        Das ist also euer Kundenservice.... ;-) Wenn ich jetzt einen Bürger aus Sri Lanka habe, kümmere ich
        mich ja auch nicht um die Beschaffung seiner Steuerunterlagen.
        Stimmt, ich kann es auch nicht verstehen wie der Internal Revenue Service so viel Macht haben kann. Aber es ist nun mal so Die Sache trifft ja primär nur US-Bürger und deren
        Finanzbehörde.
        Ne... sämtliche möglicherweise US-steuerpflichtige sind betroffen. Als deutscher Privatanleger ist die Sache ja normalerweise eh
        irrelevant für Dich.
        In der Theorie hört sich der Satz gut an. In der Praxis sieht das so aus:

        Eine nicht ausreichende Legitimation würde das W8, W9 und Co. Zeug schon notwendig machen.
        Juristische Personen brauchen das sowieso.

        Eine nicht ausreichede Legitimation ist z.B. eine Geburtsurkunde. D.H. eigenlich benötigst du W8-BEN für alle Depots von Minderjährigen bei denen kein Kinderausweis als Legitimation vorliegt.
        Die ganzen alte persönlich bekannt Konten will ich gar nicht weiter erwähnen.

        Unter die Juristischen Personen fallen dann auch sämtliche Vereine und Investmentclubs....

        Und als Amerikander der nicht in den USA steuerpflichtig ist brauchst du das sowieso.

        Gruß Ivo

        • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
          Re^4: Quellensteuer bei Dividenden von US-Unterneh

          Hi, Also wird Sie zumindest den PAI Status anstreben und hat daher
          diese Formulare da zu haben.
          Gehe mal davon aus, dass das meist auch der Fall ist, wobei ich mir der Taatscasche bisher nicht bewußt war, dass die Bevoratung mit Vordrucken hier zwingend ist.
          Das ist also euer Kundenservice.... ;-)
          Wie gesagt, wir sind keine Hilfseitreiber für den amerikanischen Fiskus. Wenn ich jetzt einen Bürger aus Sri Lanka habe, kümmere ich
          mich ja auch nicht um die Beschaffung seiner Steuerunterlagen.
          In der Theorie hört sich der Satz gut an. In der Praxis sieht
          das so aus:

          Eine nicht ausreichende Legitimation würde das W8, W9 und Co.
          Zeug schon notwendig machen.
          Sehe ich auch so ... Juristische Personen brauchen das sowieso.
          ...und das sowieso :-) Eine nicht ausreichede Legitimation ist z.B. eine
          Geburtsurkunde. D.H. eigenlich benötigst du W8-BEN für alle
          Depots von Minderjährigen bei denen kein Kinderausweis als
          Legitimation vorliegt.
          Wer aber legt so ein Depot an? Ich denke mal, dass das heute keiner mehr macht, also tritt das Problem praktisch kaum auf. Die ganzen alte persönlich bekannt Konten will ich gar nicht
          weiter erwähnen.
          Gibt es zumindest bei uns nicht, da wir solche Sachen mittlerweile komplett eingeholt haben. Unter die Juristischen Personen fallen dann auch sämtliche
          Vereine und Investmentclubs....
          Klar, die weise ich ja auch darauf hin.
          Und als Amerikander der nicht in den USA steuerpflichtig ist
          brauchst du das sowieso.
          Die natürlich auch.

          Ich denke, wenn man seine Unterlagen (inklusive Legitimationen) auf dem neuesten Stand hat, werden kaum Probleme auftreten. Ich habe im letzten Jahr gereade ein W8Ben benötigt (bei über 100 Neudepots) - ist doch auch was, oder ?

          Grüße

          Uwe
          Gruß Ivo

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Quellensteuer bei Dividenden von US-Unterneh

        Hi Uwe, zur Not kannst Du die Formulare auf den Seiten der
        Amreikanischen Steuerbehörden (google hilft) auch als
        pdf.Files downloaden.
        Das und die Hilfestellung beim Ausfüllen halte ich für einen normalen Kundenservice. Du mußt
        normalerweise anhand eines W-8BEN Formulares (muß Deine Bank
        Dir besorgen und ausgefüllt bei Deinen Depotunterlagen
        aufheben)
        Wo steht denn das?
        Ersteres siehe oben.

        Die Aufbewahrungs- und Vorlagepflicht bei der Wirtschaftsprüfung ist im QI-Agreement (QI = Qualified Intermdiary) festgelegt. Sollte die Bank kein QI-Agreement unterschrieben haben, dann muß sie die vollen Quellensteuer ohne Abzug gemäß eines DBA abziehen und an das IRS überweisen. Als Banker in Kaiserslautern hab ich natürlich Kunden, die
        unter dem direkten Einfluss der US-Steuern liegen, aber auch
        hier sind es nur wenige, die ein W8, W8BEN und wie sie alle
        heißen brauchen.
        Falls die Wirtschaftsprüfer im Nachhinein Euer Handling der KYC-Rules absegnen, kann es klappen. Wenn ich ein Kundenberater wäre, würde ich meine Kunden aber rechtzeitig informieren, damit sie im nächsten Jahr nicht zur Konkurrenz wechseln, die eine bessere Beratung bietet;-) Wenn, dann ist es m.E. deren Sache, sich die Formulare zu
        besorgen.
        Wenn ich jetzt einen Bürger aus Sri Lanka habe, kümmere ich
        mich ja auch nicht um die Beschaffung seiner Steuerunterlagen.
        Man sollte Ihn aber informieren, wenn sich so wichtige Änderungen ergeben. Die Sache trifft ja primär nur US-Bürger und deren
        Finanzbehörde.
        Nein! Es betrifft jeden Anleger, der Erträge aus US-Geschäften und Anlagen hat. Falls US-Bürger ein Depot bei Euech haben, dann wird es noch aufwändiger, das in Eurem aus ordnungsgemäß abzuwickeln (W9, 1099 in mehrfacher Ausfertigung, Erträge aus Verkäufen...) Als deutscher Privatanleger ist die Sache ja normalerweise eh
        irrelevant für Dich.
        Leider falsch. Wichtig ist, daß ich mir eine Bank suche, die die Verfahren gemäß des QI ordnungsgemäß befolgt. Dazu gehört auch eine ordnungsgemäße Schulung der Mitarbeiter, vom Kundenberater bis zum Back Office Mitarbeiter.

        Ich tippe, daß es Mitte bis Ende 2002 zum großen Eklat kommen wird, wenn das IRS durch die Wirtschaftsprüfer mitbekommt, wie viel bei den deutschen Banken falsch abgerechnet wurde und wie viele Kundendepots nicht ordnungsgemäß dokumentiert worden sind. Auf die Banken werden da bestimmt hohe Steuernachforderungen kommen. Viel Spaß beim Nachfordern beim Anleger. Grüße

        Uwe
        Grüße zurück.

        Uwe

        P.S.: Gestern haben wir mit den Tests unserer neuen Programme zu diesem Thema begonnen. Das Thema ist so komplex, daß nur einer unserer Kunden (deutsche Landesbanken und auch Privatbanken) zu einer Stellungnahme zu meinen Spezifikationen in der Lage war. Die restlichen hofften, daß es wohl laufen wird.

        • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
          off topic

          Hi, Nein! Es betrifft jeden Anleger, der Erträge aus US-Geschäften
          und Anlagen hat. Falls US-Bürger ein Depot bei Euech haben,
          dann wird es noch aufwändiger, das in Eurem aus ordnungsgemäß
          abzuwickeln (W9, 1099 in mehrfacher Ausfertigung, Erträge aus
          Verkäufen...)
          Nur nochmal kurz dazu. Wenn Du eine gute Datenbak mit anerkannten Legitimationen Deiner Kunden hast, kommt es kaum zu Problemen (wer natürlich p.b. Depots oder irgendwelche Führerscheinkopien hat, hat selbst Schuld *gg*) Als deutscher Privatanleger ist die Sache ja normalerweise eh
          irrelevant für Dich.
          Leider falsch. Wichtig ist, daß ich mir eine Bank suche, die
          die Verfahren gemäß des QI ordnungsgemäß befolgt. Dazu gehört
          auch eine ordnungsgemäße Schulung der Mitarbeiter, vom
          Kundenberater bis zum Back Office Mitarbeiter.
          Naja, siehe oben...
          Uwe

          P.S.: Gestern haben wir mit den Tests unserer neuen Programme
          zu diesem Thema begonnen. Das Thema ist so komplex, daß nur
          einer unserer Kunden (deutsche Landesbanken und auch
          Privatbanken) zu einer Stellungnahme zu meinen Spezifikationen
          in der Lage war. Die restlichen hofften, daß es wohl laufen
          wird.
          Die RLP wars sicher nicht *ggg*

          Grüße

          Uwe

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