Sparbuch
Von: , Frage gestellt am Do, 30. Dez 1999
Hallo,
ich habe ein Sparbuch geschenkt bekommen (ja, ja, so was gibt es wirklich noch:-(). Auf Sparbücher, erklärte man mir, könne jedermann einzahlen und auch jeder, der in dessen Besitz sei, könne hiervon Geld abheben. Es reiche, daß man das Sparbuch vorlegt und - falls vorhanden - das Kennwort wisse. Stimmt das? Oder muß ich mir eine Vollmacht geben lassen, wenn ich Geld von diesem Sparbuch abhebe, um es dann in besser verzinste Papiere umzutauschen? Sprich: Ist ein Sparbuch wirklich ein reines Inhaber-Dokument?
gruß
Boris
