Re: In Deutschland gehandelten Auslandsaktien
Hallo Jürgen ,
bei Dividenden von aus dem Ausland stammenden Aktien gibt es keinen Quellensteuerabzug in Deutschland , wie es bei Dividenden deutscher AG`s üblich ist . Allerdings wird oft im Land der AG eine Quellensteuer erhoben . Die kann man sich gegebenenfalls
bei Doppelbesteuerungsabkommen zurückholen , mindestens aber als Werbungskosten absetzen . Es gibt in einigen Ländern auch fiktive Quellensteuern , die Du angeben kannst , obwohl Du sie gar nicht bezahlen musstest , aber ich glaube , das würde zu weit führen .
Bei Aktien aus dem Ausland sollte man auf Kursgewinne abzielen und die Dividende als Beiwerk ansehen .
Allerdings gibt es Aktien , wie z.B. die russischen Sibirskaya ,
die bis heute 90% des Kaufpreises vom Dezember 2000 als Dividende ausgeschüttet haben . Das weiss man aber vorher nicht .
Schönen Gruss Wolfgang