Rechnung/Spendenquittung gemeinnütziger Verein

Hallo,
ich habe folgende Frage
Für eine Veranstaltung suchen wir (gemeinnütziger Verein) Sponsoren, die dann in unserem Programmheft Werbung machen.
Manche Firmen möchten nun hierfür vorab eine Rechnung haben; weiß jemand ob ich hierbei auf etwas achten muß??

Ist das OK wenn ich diesen Sponsoren hinterher eine Spendenquittung ausstelle

weiß vielleicht jemand von Euch Seiten im Internet, wo man so etwas nachlesen kann??

Frage über Fragen…ich danke Euch allen schon jetzt für Eure Antworten
Gruß
Suse

Hallo Suse,

eine Spende ist eine Geld- oder Sachleistung, die ohne Gegenleistung erbracht wird. Da der Sponsor jedoch eine Anzeige schaltet, solltest Du (bzw. der Verein) keinesfalls eine Spendenquittung ausstellen, sondern eine Rechnung schreiben. Ob dann Umsatz- bzw. Körperschaftssteuer anfallen, hängt von den sonstigen Einnahmen des Vereins ab. Aufgrund der Fragestellung vermute ich allerdings, dass dies nicht der Fall ist. Informationen hierüber enthält u.a. die Broschüre „Der Verein und das Finanzamt“ (oder so ähnlich), die Du beim FA erhältst. Auf jeden Fall solltest Du Dich mit dem Funktionär abstimmen, der im Verein für die Finanzen verantwortlich ist.

Freundliche Grüße

wolle

es ist ja auch möglich Sponsoren in einer Schrift auch durch einen vollständigen Anschriften- und Leistungshinweis zu benennen.
Tipp für eine Spendenquittung:
http://www.klingenberg-main.de/steueramt/steueramt.html

Hi Suse!

Ich bin auch bei einem gemeinnützigen Verein tätig. Mein Tip: Falls es sich um größere Beträge handelt, informiert Euch über den Verlagsvertrag. Denn: Erhaltet Ihr eine Spende und stellt eine Spendenquittung aus, verhaltet Ihr Euch sehr gesetzeswidrig (Spenden sind immer ohne Gegenleistung, wie schon erwähnt). Euer Vorstand ist persönlich haftbar, und Euch kann die Gemeinnützigkeit entzogen werden. Solcherlei Einnahmen fallen in den sogenannten Ideellen Bereich.

Stellt Ihr Rechnungen aus, fallen die Einnahmen in den Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und sind somit umsatz- und körperschaftsteuerpflichtig. Dies ist erstens von vornherein blöd, zweitens gibt es dafür Obergrenzen (60 TDM Umsatz, 6 TDM Gewinn pro Jahr).

Gebt Ihr jetzt das Recht auf die Vermarktung Eurer Werbeanzeigen an einen Dritten ab, den sogenannten „Verlag“, oft tatsächlich der Verlag, aber auch eine sonstige Person ist möglich, der den Kram für Euch druckt, muß dieser Verlag in völliger Eigenverantwortung die Anzeigenakquise übernehmen. (Also keine Rechnungen etc. von Eurem Verein ausstellen, sondern nur von diesem Verlag). Von den Erlösen zieht er eine angemessene Summe ab, vielleicht 10% (da bin ich nicht so sicher), und überweist Euch den verbleibenden Rest. Die Einnahmen fallen dann in den Bereich der „Einnahmen aus Vermögensverwaltung“ und sind nicht mehr körperschafts- und nur noch mit 7% umsatzsteuerpflichtig.

Es lohnt sich also bei größeren Beträgen, sich hier zu informieren. Vorsicht: Ich kenne mich da nicht so 100% aus, es ist wirklich wichtig, daß Du Dich nochmal informierst.

Sollte der Verlagsvertrag für Euch nicht praktikabel sein, müßt Ihr eben offizielle Rechnungen ausstellen und KSt und USt abführen. Und nochmal eine eindringliche Warnung: Keine Spendenquittungen!

ciao,
erik

Viiielen Dank für die ausführlichen Antworten, die haben mir sehr geholfen
Gruß
Suse

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