Insidergeschäfte (Aktien) ?

Von: , Frage gestellt am Fr, 28. Jan 2000

nehmen wir mal an:

Jemand, mit detaillierten Kentnissen über die Absichten des Managemants eines Unternehmens (welche höchstwahrscheinlich deutliche Auswirkungen auf die Notierung der Aktien dieses Unternehmens hätten) gäbe diese Kenntnisse an jemand anderen weiter (ohne sich selbst in Aktien zu betätigen) und dieser jemand würde nun seinerseits diese Kenntnisse für Aktientätigkeiten nutzen.

Haben wir es dann mit einem Insidergeschäft zu tun oder handelt es sich nur um eine Indiskretion?
Handelt es sich nur um ein Insidergeschäft wenn erste Person (jene mit den Insiderkenntnissen) selbst in Aktien tätig werden würde?

Würde mich mal - aus berufenem Munde - interessieren...

Bitte :-)


*kein fake, denn ich weiß es wirklich nicht*

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Insidergeschäfte (Aktien) ?

    Hi,

    ich denke mal dass es sich in diesem Fall um einen sog. Sekundärinsider handelt und somit ein Insidergeschäft vorliegt.

    Grüsse

    Uwe

  2. Antwort von nach 23 Stunden hilfreich
    Ja, ist ein I-Geschäft ...

    Hi,

    das Gesetz spricht auch dann von einem Insidergeschäft. Denn der zweite hat ja dann plötzlich Insiderwissen und ist somit Insider ...

    In den Staaten werden Anlagestrategien der Manager diverser Konzerne mit deren Ein-
    verständis veröffentlicht ...

    Wo kein Kläger da kein Richter.

    Soll natürlich keine Animation sein ! ;-)

    Falk

  3. Antwort von nach 23 Stunden hilfreich
    Re: Insidergeschäfte (Aktien) ?

    Ja,dann ist derjenige der es erfahren hat sogenannter Sekundärinsider. Das trifft beispielsweise auf Ehegatten von Bankmitarbeitern zu die im Wertpapiergeschäft tätig sind.

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