Re^3: Optionen-Optionsscheine
Hallo Ivo,
Nebenbei muss man bei Optionen und Optionsscheinen nicht
zwangsläufig Papiere vorrätig haben. In der Regel wird einfach
gecleart.
Soweit richtig, wen es interessiert, hier noch ein paar Ergänzungen:
Bei Optionsscheinen zahlt der Emittent idR die Differenz in bar aus. Dies ist auch in den Emissionsbedingungen fast immer so festgelegt. Es erfolgt also ein Barausgleich, keine Lieferung des Underlyings (beim Dax zB ja auch etwas schwierig...). Da OS dem Inhaber nur Rechte, aber keine Verpflichtungen bringen, kann er nur seinen Einsatz verlieren. Das Risiko hat am Fälligkeitstag nur der Emittent.
Bei Optionen hingegen hat der Stillhalter die Verpflichtung zum Ausgleich. Die depotführende Bank verlangt daher eine nicht unerhebliche Summe zu hinterlegen für den Fall der Fälle. Sollte sich die Option für den Stillhalter ungünstig entwickeln, will die Bank eine noch höhere Sicherheitsleistung. Der Inhaber kriegt dann den Margin Call, er wird zum Nachschiessen aufgefordert. Tut er das nicht, sehen die meisten Bedingungen einen alsbaldigen Zwangsverkauf vor, um das Risiko im Rahmen zu halten. Margin Calls bei Zockern zu machen, die am Rande der totalen Pleite sind ("Ich versprechs Ihnen, nächste Woche bin ich wieder im Plus, ich hab da einen totsicheren Tip...") ist schon interessant ;-)
Gruss
Nils