Optionen-Optionsscheine

Von: , Frage gestellt am Sa, 28. Dez 2002

Hallo,
nun beschaeftige ich mich schon seit einiger Zeit mit Aktien, und ,nach positiven Erfahrungen, möchte ich mich auch mal mit Optionen versuchen.
Ich habe inzwischen einiges gelesen, bin mir aber immer noch nicht sicher, was gernau der Unterschied zwischen "Optionsscheinen" und "Optionen" ist. Ich habe das Gefuehl, dass das Eine manchmal als Oberbegriff fuer das Andere verwendet wird.
Kann mich jemand aufklaeren? :-)

Gruss Tilo

14 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 39 Minuten 0 hilfreich
    Re: Optionen-Optionsscheine

    Hi Tilo,

    Optionen sind das verbriefte Anrecht auf Kauf (Call) oder Verkauf (Put) von bestimmten Aktien zu einem bestimmten Bezugspreis. Das Recht kann ZU einem Termin (Deutschland) ausführbar sein, oder BIS zu einem bestimmten Termin (USA).

    Also du zahlt z.B. 1 Euro pro Aktie für das Recht, diese für z.B. 40 Euro zu beziehen. Dabei wäre der Aktienpreis z.B. 30 Euro. Steigt die Aktie nun auf 45 Euro, hast du 400% Gewinn gemacht (Bankkosten und Opportunitäts.Zinsen mal außen vor). Ist die Aktie weniger als der Bezugspreis (hier 40 Euro) wert, ist die Option nichts wert.

    Das ganze geht auch andersherum: Das Recht, die Aktie für z.B. 20 Euro zu VERkaufen. Dabei mussst du die Aktie i.d.R. in der entsprechenden Anzahl auch vorhalten, jedenfalls als Privatperson.

    Ein Optionsschein meint i.d.R. die Option aus einer Wandelanleihe: Eine Kombination aus verzinster Anleihe, die zu einem festen Bezugspreis in Aktien desjenigen Unternehmens wandelbar ist. Diese beiden Teile werden auch oft getrennt gehandelt. In diesem Fall ist es also immer ein Call.

    Soweit mein Halbwissen ;-)

    Alles Gute wünscht
    ...Michael

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Optionen-Optionsscheine

      Mensch, die Antwort kam ja schnell!
      Muss man dann unterscheiden zwischen den Börsenkursen der Anleihe mit Optionsschein, der Anleihe ohne Optionsschein und dem Optionsschein selber, der dann einer normalen Option entspricht, oder ?

      Gruss Tilo

      • Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Optionen-Optionsscheine

        Mensch, die Antwort kam ja schnell!
        Muss man dann unterscheiden zwischen den Börsenkursen der
        Anleihe mit Optionsschein, der Anleihe ohne Optionsschein und
        dem Optionsschein selber, der dann einer normalen Option
        entspricht, oder ?
        Ja, muß man, weil es sich dabei um völlig unterschiedliche Dinge handelt.

        Beovr Du Dir über derart fundamentale Dinge nicht klar bist, würde ich an Deiner Stelle die Finger davon lassen.

        Gruß
        C.

    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Optionen-Optionsscheine

      Hi Michael, Das ganze geht auch andersherum: Das Recht, die Aktie für z.B.
      20 Euro zu VERkaufen. Dabei mussst du die Aktie i.d.R. in der
      entsprechenden Anzahl auch vorhalten, jedenfalls als
      Privatperson.
      Nicht bei Optionsscheinen.
      Ein Optionsschein meint i.d.R. die Option aus einer
      Wandelanleihe: Eine Kombination aus verzinster Anleihe, die zu
      einem festen Bezugspreis in Aktien desjenigen Unternehmens
      wandelbar ist. Diese beiden Teile werden auch oft getrennt
      gehandelt. In diesem Fall ist es also immer ein Call.
      Das ist die historische Entwicklung. Heute gibt es einen großen Markt für reine Optionsscheine. Bei diesen wird auch explizit die Leieferung der Aktien ausgeschlossen, sondern nur der rechnerische Wert wird (falls vorhanden) bei Ausübung ausbezahlt.


      Ciao,

      Uwe

      • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Optionen-Optionsscheine

        Hi Uwe, Das ganze geht auch andersherum:...
        Nicht bei Optionsscheinen.
        schrieb ich doch: "Ein Optionsschein meint i.d.R. die Option aus einer Wandelanleihe: ... In diesem Fall ist es also immer ein Call."

        Sorry, bin nicht kritikfähig ;-)

        Alles Gute wünscht
        ...Michael

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Optionen-Optionsscheine

          Sorry, bin nicht kritikfähig ;-)

          Alles Gute wünscht
          ...Michael
          Hallo Michael,

          ich glaube Du verwechelst den Stillhalter eines Calls, der muss in der Tat als insbesondere Privatmann Boität nachweisen, mit dem Halter eines Puts. Der kann nicht mehr als den Optionspreis verlieren. Und den hat er ja bei Kauf bereits entrichtet.

          Max

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            Re^5: Optionen-Optionsscheine

            Hi Max, ich glaube Du verwechelst den Stillhalter eines Calls, der
            muss in der Tat als insbesondere Privatmann Boität nachweisen,
            mit dem Halter eines Puts. Der kann nicht mehr als den
            Optionspreis verlieren. Und den hat er ja bei Kauf bereits
            entrichtet.
            stimmt, das habe ich verwechselt. Danke.

            Alles Gute wünscht
            ...Michael

    • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Optionen-Optionsscheine

      Hallo Michael,

      es ist sehr gut erklärt wie das mit Optionsscheinen funktioniert.

      Aber Optionen funktionieren anders.

      Nebenbei muss man bei Optionen und Optionsscheinen nicht zwangsläufig Papiere vorrätig haben. In der Regel wird einfach gecleart.

      Gruß Ivo

      • Antwort von nach 23 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Optionen-Optionsscheine

        Hallo Ivo, Nebenbei muss man bei Optionen und Optionsscheinen nicht
        zwangsläufig Papiere vorrätig haben. In der Regel wird einfach
        gecleart.
        Soweit richtig, wen es interessiert, hier noch ein paar Ergänzungen:
        Bei Optionsscheinen zahlt der Emittent idR die Differenz in bar aus. Dies ist auch in den Emissionsbedingungen fast immer so festgelegt. Es erfolgt also ein Barausgleich, keine Lieferung des Underlyings (beim Dax zB ja auch etwas schwierig...). Da OS dem Inhaber nur Rechte, aber keine Verpflichtungen bringen, kann er nur seinen Einsatz verlieren. Das Risiko hat am Fälligkeitstag nur der Emittent.
        Bei Optionen hingegen hat der Stillhalter die Verpflichtung zum Ausgleich. Die depotführende Bank verlangt daher eine nicht unerhebliche Summe zu hinterlegen für den Fall der Fälle. Sollte sich die Option für den Stillhalter ungünstig entwickeln, will die Bank eine noch höhere Sicherheitsleistung. Der Inhaber kriegt dann den Margin Call, er wird zum Nachschiessen aufgefordert. Tut er das nicht, sehen die meisten Bedingungen einen alsbaldigen Zwangsverkauf vor, um das Risiko im Rahmen zu halten. Margin Calls bei Zockern zu machen, die am Rande der totalen Pleite sind ("Ich versprechs Ihnen, nächste Woche bin ich wieder im Plus, ich hab da einen totsicheren Tip...") ist schon interessant ;-)

        Gruss
        Nils



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