Genusscheine

Von: , Frage gestellt am Di, 21. Jan 2003

Hallo,

kann mir jemand erklären was Genusscheine sind?

Vielen Dank!
Mary

32 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Genusscheine

    Hi Mary, kann mir jemand erklären was Genusscheine sind?
    Genußscheine sind Anleihen, bei denen neben dem Kapital und und eventueller Zinsansprüche ein weiteres Recht verbrieft ist. Das kann zum Beispiel das Recht sein am Ende der Laufzeitspezielle Aktien zu einem fixen Preis zu kaufen (Optionsschein), oder aber auch irgendetwas anderes (Produkte des Emittenten billig zu bekommen...).

    Ciao,

    Uwe

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Falsch!

      Hallo Uwe,

      verwechselst du da nicht etwas mit Optionsanleihen?

      Genusschein definiert man m.E. so:

      Genussscheine stehen als Anlageform zwischen Aktie und festverzinslichen Wertpapieren. Sie verbriefen Rechte verschiedener Art, z. B. das Recht, am Reingewinn oder am Liquiditätserlös einer Gesellschaft teilzuhaben. Nur des Stimmrecht wird dem Genußscheininhaber vorenthalten; dafür übersteigt die Erfolgsbeteiligung in der Regel die Rendite festverzinslicher Wertpapiere.

      Je nach Ausstattung des Genussscheins ähnelt er mehr der Anleihe oder der Aktie.

      Gruß Ivo

      • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
        Re: Falsch!

        Hi Ivo, verwechselst du da nicht etwas mit Optionsanleihen?
        Nöö. Eine Optionsanleihe ist eine Spezialform eines Genußscheins.
        Genusschein definiert man m.E. so:

        Genussscheine stehen als Anlageform zwischen Aktie und
        festverzinslichen Wertpapieren. Sie verbriefen Rechte
        verschiedener Art, z. B. das Recht, am Reingewinn oder am
        Liquiditätserlös einer Gesellschaft teilzuhaben. Nur des
        Stimmrecht wird dem Genußscheininhaber vorenthalten; dafür
        übersteigt die Erfolgsbeteiligung in der Regel die Rendite
        festverzinslicher Wertpapiere.
        Was Du da beschreibst ist eine Vorzugsaktie mit Zinsausschüttung :-) Je nach Ausstattung des Genussscheins ähnelt er mehr der
        Anleihe oder der Aktie.
        Das ist eine heute viel genutzte Variante. Aber nicht die Definition für Genußschein.

        Es zum Beispiel auch einmal einen St.-Pauli-Genußschein (für einen guten Zweck) der an der Hamburger Börse gehandelt wurde. Der hatte ein anderes Nebenrecht ;-)

        Genußschein ist eine Anleihe mit einem beliebig definierbaren Nebenrecht. Das muß sich nicht einmal auf Firmenrechte oder Zinsen beziehen.

        Ciao,

        Uwe

        • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
          Re^2: Falsch!

          Moin, Nöö. Eine Optionsanleihe ist eine Spezialform eines
          Genußscheins.
          Werden Optionsanleihen nicht eher den Anleihen als den Genußscheinen zugerechnet? Genussscheine stehen als Anlageform zwischen Aktie und
          festverzinslichen Wertpapieren. Sie verbriefen Rechte
          verschiedener Art, z. B. das Recht, am Reingewinn oder am
          Liquiditätserlös einer Gesellschaft teilzuhaben. Nur des
          Stimmrecht wird dem Genußscheininhaber vorenthalten; dafür
          übersteigt die Erfolgsbeteiligung in der Regel die Rendite
          festverzinslicher Wertpapiere.
          Was Du da beschreibst ist eine Vorzugsaktie mit
          Zinsausschüttung :-)
          Eine Aktie kann keine Zinszahlung beinhalten. Nur Dividende und die ist nicht garantiert im Gegensatz zum Zins. Genußschein ist eine Anleihe mit einem beliebig definierbaren
          Nebenrecht. Das muß sich nicht einmal auf Firmenrechte oder
          Zinsen beziehen.
          Ein Genußschein ist in der Regel nachrangig. Erst werden Anleihegläubiger befriedigt, dann Aktionäre und Genußscheininhaber.

          Gruß
          Nils

          • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
            Re^3: Falsch!

            Hi Nils, Nöö. Eine Optionsanleihe ist eine Spezialform eines
            Genußscheins.
            Werden Optionsanleihen nicht eher den Anleihen als den
            Genußscheinen zugerechnet?
            Ein Genußschein ist eine spezielle Ausprägung einer Leihe. Was Du da beschreibst ist eine Vorzugsaktie mit
            Zinsausschüttung :-)
            Eine Aktie kann keine Zinszahlung beinhalten. Nur Dividende
            und die ist nicht garantiert im Gegensatz zum Zins.
            Deswegen der Smiley.

            Ok, fangen wir mit der Anfängerdefinition an;-)

            Was ist ein Wertpapier?

            - Eine Urkunde, die einen Wert verbrieft.

            Was ist eine Aktie?
            - Ein Wertpapier, das einen Anteil an einem Unternehmen garantiert und die Partipizpation an eventuellen Unternehmensgewinnen in Aussicht stellt.

            Was ist eine Anleihe?

            - Ein Wertpapier, das die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals und möglicherweise eine Zusatzleistung garantiert (müssen nicht Zinsen sein!!!)

            Was ist ein Genusschein?

            - Eine Anleihe, bei der die Zusatzleistung nicht (nur) aus Zinsgarantien besteht. Genußschein ist eine Anleihe mit einem beliebig definierbaren
            Nebenrecht. Das muß sich nicht einmal auf Firmenrechte oder
            Zinsen beziehen.
            Ein Genußschein ist in der Regel nachrangig. Erst werden
            Anleihegläubiger befriedigt, dann Aktionäre und
            Genußscheininhaber.
            Das kann sein, dazu kann ich mich nicht qualifiziert äussern.

            Ciao,

            Uwe

          • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
            muss mich korrigieren

            Ok, hab mein Handout wiedergefunden... ;-) Werden Optionsanleihen nicht eher den Anleihen als den
            Genußscheinen zugerechnet?
            Alles eine Soße: Gläubigerrechte (evtl mit Sonderbedingungen) Eine Aktie kann keine Zinszahlung beinhalten. Nur Dividende
            und die ist nicht garantiert im Gegensatz zum Zins.
            Das ist natürlich weiterhin so. Ein Genußschein ist in der Regel nachrangig. Erst werden
            Anleihegläubiger befriedigt, dann Aktionäre und
            Genußscheininhaber.
            Genußrechte sind Gläubiger- und nicht Gesellschafterrechte. Also vorrangig vor Aktien, aber in den Bedingungen kann Nachrangigkeit festgelegt werden.

            Da eine Legaldefinition aber bislang fehlt, ist die Einordnung der Genußrechte halt nicht so einfach...

        • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
          Re^2: Falsch!

          Hallo ihr Zwei,

          was für Nebenrechte bitte? Die brauche ich nicht!

          Mary
          Es zum Beispiel auch einmal einen St.-Pauli-Genußschein (für
          einen guten Zweck) der an der Hamburger Börse gehandelt wurde.
          Der hatte ein anderes Nebenrecht ;-)

          Genußschein ist eine Anleihe mit einem beliebig definierbaren
          Nebenrecht. Das muß sich nicht einmal auf Firmenrechte oder
          Zinsen beziehen.

          Ciao,

          Uwe

          • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
            Re^3: Falsch!

            Hi Mary, was für Nebenrechte bitte? Die brauche ich nicht!
            Dann brauchst Du auch keinen Genußschein:-)

            Wegen der Nebenrechte sind die teurer als normale Anleihen. Wenn Du aber nicht weißt, was diese Nebenrechte wert sind, dann kannst Du aber auch die Anlage nicht beurteilen.

            Wenn Du keine Nebenrechte willst, dann investiere einfach in einfachere Produkte.

            Ciao,

            Uwe

            • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
              Verwirrung pur

              Vielen Dank für eure Mühe!

              Ich habe mich für die Quadriga entschieden wegen der Gewinne.Heute mit meiner Abrechnung habe ich festgestellt das ich Genusscheine habe. Ich habe halt nicht viel Ahnung aber mit den Doofen ist Gott :-) Jetzt hat mich halt interessiert was das
              ist.
              Mary


              Hi Mary, was für Nebenrechte bitte? Die brauche ich nicht!
              Dann brauchst Du auch keinen Genußschein:-)

              Wegen der Nebenrechte sind die teurer als normale Anleihen.
              Wenn Du aber nicht weißt, was diese Nebenrechte wert sind,
              dann kannst Du aber auch die Anlage nicht beurteilen.

              Wenn Du keine Nebenrechte willst, dann investiere einfach in
              einfachere Produkte.

              Ciao,

              Uwe



Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!