Re^3: Vorfälligkeitsentgelt
Hallo Wolfgang,
Du wirst es wissen, Du bist der Banker. Nach meinem Eindruck
werden Vorfälligkeitsentschädigungen z. B. bei vorzeitiger
Bezahlung eines Darlehens wie folgt bestimmt: Auswürfeln.
das ist eine absolut unzutreffende Beschreibung eines hochdiffizilen Vorgangs. Wenn bei uns ein Geldgeschäft (Kredit oder Anlage, Sparkonten haben wir nicht) auf Kundenwunsch vorzeitig abgebrochen wird, sprechen wir zunächst den Geldhandel an, der uns angibt, wie hoch der Schaden sein wird (X). Dann wird nach einer hochkomplizierten Entscheidungsmatrix vorgegangen:
Guter Kunde, an dem wir gut verdienen: X*1,5
Guter Kunde, an dem wir nicht ganz so gut verdienen: X*2
Normaler Kunde, an dem wir akzeptabel verdienen und den wir auch gut leiden können: X*3
Schlechter Kunde, der außerdem ständig nervt: X*Y. Y wird nach einem streng geheimen Verfahren ermittelt wird, wobei soviel verraten sei: Wir müssen dann anschließend den Tierpräparator holen.
Du siehst Wolfgang, das läuft alles nach streng reglementierten und seit neuestem auch ISO-zertifiziert Verfahren ab. Die Unterstellung, dabei liefen willkürliche oder gar unfaire Prozesse ab, ist also unhaltbar.
Gruß
Christian