Re^3: Falsche Überweisung-rechtlicher Hintergrund
Hmmm, soweit schon klar.
Habe die Frage schlecht formuliert.
Sie bezieht sich nur auf das "unverzüglich".
Wenn derjenige drei Mon. braucht um seinen
Irrtum zu bemerken, kann er meiner Meinung nach,
es nicht innerhalb von 48Std. zurückfordern.
es gibt soweit ich mich recht erinnere, durchaus Möglichkeiten eventuell Ratenzahlung zu vereinbaren. Insbesondere wenn der Empfänger nachweisen kann, dass er das Geld "in gutem Glauben" schon ausgegeben hat.
Typisch wäre sowas bei einem Rentner, der sich über die vermeintliche Rentennachzahlung gefreut und gleich einen Urlaub gebucht hat.
Ob dann allerdings die Rückzahlung ggf. mit Zinsen geleistet werden muss (wahrscheinlich) kann Dir dann wohl eher ein Anwalt beantworten. Im Zweifelsfall sollte man sich mit dem rechtmäßigen Eigentümer verständigen. Der hat nämlich nichts davon, einen Mittellosen zu pfänden (außer Kosten).
Gruß
Marian