Re^5: Dispo und Bankabbuchung
Hallöchen,
erstmal vielen Dank für Deine ausführlichen Einlassungen. Ich
glaube aber, dass die Bank keine grösseren Rechte hat, wie
jeder andere Gläubiger auch. Das heißt,ist keine Kontodeckung
da, muß entsprechend den Vertragsbedingungen gehandelt werden.
das tut sie auch. Wirf mal einen Blick in die AGB. Dort steht implizit drin, daß die Bank Überziehungen dulden kann, aber nicht muß.
Hinzu kommt, daß das Konto in der Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Kunde nur scheinbar etwas anderes ist, als ein Kundenkonto in einer Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und z.B. Versandhaus. Auch das Versandhaus führt ein Konto, daß im Zweifel einen negativen Saldo ausweist. Mahnungen usw. gibt es nur, wenn der Gläubiger die Forderung eintreiben will. Wenn das Versandhaus Toleranzgrenzen hat, wird es bei 3,97 Euro keine Mahnung losschicken, sondern den Saldo erstmal so stehen lassen. Erst wenn die Forderung fällig wird bzw. fällig gestellt wird, kommt der übliche Stein ins Rollen. Dennoch ist die Verbindlichkeit ggü. dem Versandhaus gemäß den Vertragsbedingungen
zu verzinsen. Meist jedoch gibt es da keine verinbarte Verzinsung.
Das Konto bei der Bank ist letztlich nichts anderes. Deswegen habe ich so darauf rumgeritten, daß es nur den Stand von Forderungen ausweist. Einen Anlaß eine Mahnung zu verschicken gibt es nicht. Erst wenn die Bank die Forderung fällig stellt, setzt sich die Maschinerie ingang.
Deswegen schrieb ich auch in meiner ersten Antwort:
"Nebenbei bemerkt: Ich würde mal sagen, daß die Rückgabe von Lastschriften nicht unbedingt Euer größtes Problem ist, was diese Sache angeht."
Damit meinte ich nämlich, daß die Bank durchaus irgendwann sagen kann, daß sie den Saldo ausgeglichen haben will, also die Forderung fällig stellt. Dann folgt in der Tat Mahnung und irgendwann Zwangsvollstreckung. Bis dahin ist es natürlich noch ein mehr oder minder weiter Weg, aber er ist zumindest möglich.
Also: Konto=Aufstellung von Foderungen und Verbindlichkeiten, nicht mehr und nicht weniger.
Diese Forderungen bzw. Verbindlichkeiten sind gem. Vertragsbedingungen zu verzinsen und einen entsprechenden Passus findest Du in den AGB, der wiederum auf den Preisaushang verweist. Dort steht dann geschrieben "genehmigte Überziehungen: x %".
Würde die Bank ihre Forderungen aus Zins- und Tilgung aus dem anderen Kredit nicht auf dem Konto verbuchen, käme das einem Verzicht gleich.
Gruß
Christian