Einbehaltung der Bank des Gehaltes?

Von: , Frage gestellt am Do, 28. Aug 2003

Hallo!

Ich habe die ganze Zeit meinen Dispositionsrahmen genutzt. Nun kam vom Gericht ein Mahnbescheid. Gegen diesen habe ich Widerspruch eingelegt, da die Zahlung der offenen Rechnung nicht von mir abhängt (Mandant reagiert nicht).

Nun hat die Schufa natürlich gleich eine Meldung an die Bank gemacht. Diese haben den Dispo gestrichen. Nun kam mein Gehalt und die Bank hat zur Tilgung des Kontos restlos einbehalten. Somit hab ich nun keinen Cent Geld mehr. Darf die Bank das tun? Damit gehen sie einem doch an das Existenzminimum, was sie noch nichtmals dürften wenn eine Pfähndung vorliegen würden. Noch eine Anmerkung, es geht hier wohl um die größte deutsche Bank mit dem roten "wenns um...." - Logo.

Für einen Tipp wäre ich dankbar!

VLG

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Einbehaltung der Bank des Gehaltes?

    Hi, Noch eine Anmerkung, es geht hier wohl um die größte
    deutsche Bank mit dem roten "wenns um...." - Logo.
    da geht es weder um eine Bank noch um die größte. Es geht um eine Sparkasse von ca. 2000.

    Zum Thema an sich äußere ich mich nicht, weil zuviele Informationen fehlen.

    Gruß,
    Christian

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Einbehaltung der Bank des Gehaltes?

      Aloah!

      Natürlich nur um eine Geschäftsstelle. Es ist eine ganz simple Sache. Die Bank hat aufgrund der Schufamitteilung den Dispo gestrichen. Den Saldo hat sie auf Null gesetzt. Angenommen man hat 1500 Euro miese, liegt damit im Dispo noch drin und die Sparkasse streicht diesen. Gehalt kommt, nämlich 1500 Euro und alle 1500 Euro möchte dann die Sparkasse einbehalten.

      Hier ist nur die Frage ob das Rechtens ist, weil es ja krimineller als eine Pfähndung aussieht. Dort darf das Existenzminimum nämlich nicht ganz einbehalten werden. Sonstige Forderungen der Sparkasse o.ä. bestehen nicht.

      MfG dT

      PS: Falls noch Info´s fehlen sollten, einfach bescheid geben welcher Input noch benötigt wird [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Einbehaltung der Bank des Gehaltes?

        Hallöchen, Natürlich nur um eine Geschäftsstelle. Es ist eine ganz simple
        Sache. Die Bank
        das ist eine Sparkasse, was nicht nur in begrifflicher Hinsicht ein Unterschied ist. hat aufgrund der Schufamitteilung den Dispo
        gestrichen. Den Saldo hat sie auf Null gesetzt.
        Angenommen man
        hat 1500 Euro miese,
        Also mit anderen Worten: Die Sparkasse hat den Kredit gestrichen und nicht den Saldo. Daß eine Bank einen negativen Saldo streicht, ist ja eher selten. liegt damit im Dispo noch drin und die
        Sparkasse streicht diesen. Gehalt kommt, nämlich 1500 Euro und
        alle 1500 Euro möchte dann die Sparkasse einbehalten.
        Ärgerlich. Hier ist nur die Frage ob das Rechtens ist, weil es ja
        krimineller als eine Pfähndung aussieht.
        Naja, eine Pfändung ist ja normalerweise eine mittelfristige Angelegenheit und nicht ein einmaliger Vorgang. Wie meine Vorrednerin schon sagte: Da kommt es auf so einiges an. Wie sah die Einräumung des Kredites aus, wie die Kündigung, mit welcher Frist wurde gekündigt usw.
        Warum ich auf der Sache mit Bank/Sparkasse so rumreite: Die beiden haben etwas unterschiedliche Aufträge und bei einer Sparkasse nimmt man eher an, daß sie auch dem Gemeinwohl verpflichtet ist und nicht nur der Gewinnerzielung. Also: Am besten mal mit denen reden und z.B. zur Rückführung des Saldos Ratenzahlung vereinbaren.

        Gruß,
        Christian

        P.S.
        Bei dem Satz "ist das rechtens" kriiesch Plack.

        • Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Einbehaltung der Bank des Gehaltes?

          Guten morgen! :-)

          Also, geredet habe ich mit denen schon direkt, nach dem ich im Internet gesehen habe, dass mein Dispo weg ist. Ein Schreiben über die Einrichtung des Dispositionsrahmens, gibt es nicht. Informiert wurde ich darüber als ich meinen Kontoauszug abnahm und da gleich, neuerdings ein Disporahmen darin eingetragen war.

          Die Kündigung des Dispositionsrahmens haben sie genauso einfach vorgenommen, einfach gemacht und nichts geschrieben. Also hab ich bei denen angerufen und die haben mir mitgeteilt das sie den Dispo zwangsweise gekündigt haben und ich das Konto nun zurückzahlen muss.

          Die hatten früher schonmal solche Spässe mit mir getrieben und da lag noch kein Mahnbescheid vor. Ich hab schon öfters stress mit denen gehabt. Immer wenn so etwas geschiet muss ich meine Kontoauszüge kopieren gehen und ein Schreiben in dem ich die Rücklastschriftgebühren zurückfordere, sonst behalten die die auch noch ein.

          Wer sich ein bisschen kund tun will, hier ein Internetlink (auch zu den AGB´s) -> www.ksk-saarlouis.de

          Eine Frist hat die Sparkasse ebenfalls nicht angeboten und wollte sich auch nicht darauf einlassen. Und eine interne Kreditrückführung kam auch nicht zur Rede.

          VlG
          dT [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

          • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Einbehaltung der Bank des Gehaltes?

            Hallöchen,

            vorab: Die AGB sind sowieso überall praktisch gleich, d.h. es gibt Sparkassen-AGB, Banken-AGB und Genossenschaftsbanken-AGB.

            Für einen Kredit der beschriebenen Art gelten weite Teile der Vorschriften des BGB bzgl. der Verbaucherkredite nicht. Sehr wohl gilt aber der 493:
            http://dejure.org/gesetze/BGB/493.html

            Wenn die Bank es tatsächlich versäumt haben sollte, Dich über die Modalitäten der Beendigung des Kreditvertrags zu unterrichten, sieht es für Dich schon etwas besser aus. Darüber hinaus gilt Ziffer 26.2 der AGB, nach der auf die "berechtigten Belange" des anderen Vertragsartners bei einer Kündigung aus wichtigem Grunde zu berücksichtigen sind, wobei ich ernsthafte Zweifel daran habe, ob die Voraussetzungen für einen wichtigen Grund hier gegeben sind.

            Wie dem auch sei: Ich bin der Ansicht, daß hier eine mindestens sechswöchige Frist zu setzen gewesen wäre, ggfs. mit einer sofortigen teilweisen Reduzierung.

            Das Problem ist jedoch, daß Du niemanden - außer mit einem Gerichtsurteil oder vorgaheltener Waffe - dazu zwingen kannst, Geld herauszurücken.

            Gruß,
            Christian

            • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
              Re^6: Einbehaltung der Bank des Gehaltes?

              Das ist natürlich ein sehr interessanter Aspekt!

              Ich habe zum Glück die Telefonnummer des Geschäftsstellenleiters. Mit diesem werde ich mich heute morgen noch in Verbindung setzen und mit diesem alles durchsprechen.

              Wenn es was neues gibt werde ich es natürlich Posten.

              Danke für die Info :-)

              VlG
              dT [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

            • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
              Re^7: Einbehaltung der Bank des Gehaltes?

              Hallo,

              die (keine) Bank darf einfach so das Gehalt einbehalten, zumindest ein Teil muss (!) ausgezahlt werden.

              Die Höhe richtet sich nach meiner Meinung nach dem "Gesetz über die Pfändungsfreigrenzen". Einfach mal im WWW suchen.

              Ich würde aber für wenig Geld die Auskunft eines Anwaltes einholen. Eine Erstberatung kostet so ca. 10 €. Ausserdem gibt es die Verbraucherberatung.

              Natürlich kann dadurch - besonders, wenn ein Anwalt eingeschaltet wird - das Verhältnis zur Bank völlig gestört werden.

              Gruss

              Andreas Simon

            • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
              Re^8: Einbehaltung der Bank des Gehaltes?

              Hallo, die (keine) Bank darf einfach so das Gehalt einbehalten,
              zumindest ein Teil muss (!) ausgezahlt werden.
              darf ich darauf hinweisen, daß es sich hier nicht um eine Pfändung gem. ZPO, sondern um eine hmmm unfreiwillige Kredittilgung handelt?

              Insofern gelten da andere Spielregeln, siehe dazu auch meinen anderen Artikel.

              Gruß,
              Christian

  2. Antwort von nach 11 Stunden 1 hilfreich
    Re: Einbehaltung der Bank des Gehaltes?

    Hallo!

    Laut AGB hat die Bank ein Pfändungsrecht ja. Zudem ein Dispo von der Bank normal eine zusätzliche Leistung der Bank bei einem Girokonto ist. Ein Dispo wird im Allgemeinen nur vergeben, wenn das Umfeld (sprich Eingänge und Schufa okay) gewährt. Die Bank hat nun aber die Meldung der Schufa über die Änderung bekommen und dies als Warnzeichen gewertet -> Dispo soll gestrichen werden um das Risiko für die Bank klein zu halten.

    Als Kredit (und nichts anderes ist der Dispo) hat die Bank durchaus die Möglichkeit ihn zu kündigen - innerhalb einer angemessenen Frist. Hat dir deine Bank eine Frist gesetzt?
    Eine Frage noch: wie lautete der Brief für die Zusage des Dispokredits? Was stand bzgl. der Kündigung drin? Es gibt nämlich auch den Fall, dass die Bank sich das Recht vorbehält, den Kredit zu kündigen, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden verschlechtern.

    Ich würde also mir die Dispokreditzusage mal genauer anschen, was dort unter Kündigung steht.

    Davon mal abgesehen - normal lassen Banken durchaus mit sich reden. Oder gabs vorher schon Ärger bzgl. des Dispos/der Geschäftsbeziehung? Hast du sie über den Stand der Dinge informiert (und zwar ruhig und sachlich)? Bring vielleicht eine Kopie deines Widerspruchs mit...

    Hier habe ich noch was gefunden vielleicht hilfts dir ja:
    http://www.forum-schuldnerberatung.de/rechtspr/allge...

    Viele Grüße
    Ameria [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]



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