Rückbuchungsgebühr

Von: , Frage gestellt am So, 21. Sep 2003

Hallo,

wenn die Bank eine Einziehung zurückgehen lässt, weil das Konto nicht ausreichend gedeckt ist, darf sie dann eine Gebühr von 15 EU dafür nehmen?

Ich meine, ich hätte von einem Urteil gelesen, dass sie gar nichts nehmen darf, weil kein Geschäft zustande gekommen ist. Aber trotz googlen finde ich nichts.

Weiß es jemand hier?

Gruß
Peter

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Rückbuchungsgebühr

    Hallo Peter, wenn die Bank eine Einziehung zurückgehen lässt, weil das
    Konto nicht ausreichend gedeckt ist, darf sie dann eine Gebühr
    von 15 EU dafür nehmen?
    Die Bank darf vom Kontoinhaber nichts -bzw. nur die tatsächlich anfallenden Kosten- verlangen, da dies durch den Girovertrag nach allgemeiner Rechtssprechung schon geregelt ist.

    Vom Einziehenden darf sie sehr wohl etwas verlangen.

    Gruß Ivo

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