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Re: AWV-Meldepflicht beachten!
Hallo Tom,
Ich habe bei meiner Bank einen Scheck eingelöst und nun auf
meinem Kontoauszug den Vermerk "AWV-Meldepflicht beachten"
gefunden.
Muss ich irgendwo etwas melden, oder erledigt das die Bank für
mich ?
Grundsätzlich bist Du selbst für den Zahlungsverkehr mit dem Ausland meldepflichtig nach Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Unter dem vollen Namen kannst Du auch nach dem Volltext googeln. Wenn der Scheck über einen Betrag von weniger als 12.500 Euro (ab 2001) ausgestellt war, kannst Du den Vorgang vergessen.
Wenn die Geldbewegung mehr war,
Was wird dabei gemeldet und wo ?
besorgst Du Dir bei der örtlich zuständigen Landeszentralbank die Formulare auf Papier oder als Datei. Die zuständige LZB kann ich Dir nicht sagen, weil auf Deiner ViKa kein Ort steht.
Gemeldet wird außer dem Betrag das Land, aus dem der Scheck kam, und nach einer vorgegebenen Klassifizierung der Grund der Zahlung.
Schöne Grüße
MM