Antwort von
nach einem Tag
hilfreich
Fast :-))
Hi rolf *wink*
Allerdings wirds kritisch wenn dem
Geschäftsführer/Gesellschafter ein
schuldhaftes Verhalten nachgewiesen wird
und das ist in den meisten Fällen
möglich.
Den "Dummen" gibt immer der Geschäftsführer.
Er ist der "ordentliche und gewissenhafte Kaufmann" den das Gesetz verlangt. Er vertritt die Gesellschaft und die Gesellschafterversammlung kann ihn in seiner GF auch kaum beschneiden.
Haftungsrisiko bring m.E. vor allem alles was mit Arbeitslohn zu tun hat (Quotelung Nettolohn/Lohnsteuer/SV), Steuern überhaupt und die Einhaltung einer Quote zur Gläubigerbefriedigung ganz allgemein.
Hinzu kommen noch Abschluß von Geschäften zu einem Zeitpunkt wo klar war, daß zahlungsunfähig, Veruntreuung allgemein....
Die Gesellschafter kommen meist nur ins Spiel, wenn sie für notwendige Kredite gebürgt haben (zwangsweise) oder zum Nachschuß von Kapital verpflichtet werden können.
In der Praxis sind bei mittelständischen GmbH die Gesellschafter mit den Geschäftsführern meist personenidentisch.
Manche Steuerberater empfehlen heute schon
eine Einzelfirma weil die Steuerlichen :Aspekte günstiger sind und die Haftung :beinahe die Gleiche ist.
Das kann man sooo allgemein nicht sagen.
Durch das derzeitige Ruhen der Vermögensteuer ist ein Steuernachteil der GmbH entfallen, ein Nachteil wäre noch der fehlende Freibetrag und die fehlende Staffelung bei der Gewerbeertragssteuer; Vorteil der GmbH ist allerdings die Abzugsfähigkeit der Gehaltszahlungen an die GF....
Das ist eine Einzelfallentscheidung, wo man auch die Kosten mit ins Feld führen sollte...
Können wir ja mal individuell besprechen *fg*
MfG
Undine