Spekulationssteuer

Von: , Frage gestellt am So, 26. Mär 2000

Hallo!


Normalerweise sollte ja, falls man die Spekulationsfrist für Aktienverkäufe nicht einhält, im Einkommenssteuerbescheid der persönliche Steuersatz fürs Finanzamt anfallen.
Was geschieht aber wenn man als Student keinen Verdienst hat und demzufolge ein
Bescheid dem Finanzamt nicht vorliegt? Geht man steuerfrei aus, fallen Steuern an
oder...?


Danke!

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 29 Minuten hilfreich
    Re: Spekulationssteuer

    Hallo!


    Normalerweise sollte ja, falls man die
    Spekulationsfrist für Aktienverkäufe
    nicht einhält, im
    Einkommenssteuerbescheid der persönliche
    Steuersatz fürs Finanzamt anfallen.
    Was geschieht aber wenn man als Student
    keinen Verdienst hat und demzufolge ein
    Bescheid dem Finanzamt nicht vorliegt?
    Geht man steuerfrei aus, fallen Steuern
    an
    oder...?

    Normalerweise hat jeder Bundesbürgen einen Freibetrag. Bis zu dieser Höhe an Jahreseinkommen muß er keine Steuern zahlen.
    Da Du Student bist, wirst Du wahrscheinlich kein so hohes Einkommen haben. Allerdings ist das natürlich davon abhängig, wieviel Gewinn Du an der Börse machst. Um 100%ige Klarheit zu haben solltest Du aber mal beim Finanzamt nachfragen.

    Gruß Hase
    Danke!

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