Spekulationsfrist bei Aktienfondstausch

Von: , Frage gestellt am Mi, 12. Apr 2000
Hallo,

wenn ich einen Aktienfonds vor Ablauf der Spekulationsfrist mit Gewinn über 1000 DM verkaufe, muss ich Spekulationssteuer zahlen, klar. Selbst wenn ich noch am selben Tag dieses Geld in einen neuen Aktienfonds stecke.
ABER:
Was passiert wenn ich den ersten Fonds gegen einen anderen bei der gleichen Fondsgesellschaft lediglich eintausche? Gilt da die Spekulationsfrist auch? Ich verkaufe ja den Fonds gar nicht, sehe daher auch kein Geld auf meinem Konto...
Wer weiss Rat?

MfG
Werner

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Spekulationsfrist bei Aktienfondstausch
    Was meinst du mit Tausch???
    Du verkaufst etwas und kaufst etwas neues....
    Tauschgeschäfte gibt es so wie du es meinst nicht!!
    Also Spekulationssteuer bezahlen!!!! Oder ein Jahr mit deinem "Tausch" warten!

    J. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
    • Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
      Re^2: Spekulationsfrist bei Aktienfondstausch

      Was meinst du mit Tausch???
      Du verkaufst etwas und kaufst etwas
      neues....
      Tauschgeschäfte gibt es so wie du es
      meinst nicht!!
      Also Spekulationssteuer bezahlen!!!! Oder
      ein Jahr mit deinem "Tausch" warten!

      J.
      Doch! Tausch gibt es! Gegen eine geringe Gebühr (0.5 oder 1 %) kann ich - wenn ich das Depot direkt bei der Fondsgesellschaft habe - einen Fonds in einen anderen tauschen. Ohne Ausgabeaufschlag, wenn er bei beiden Fonds gleich hoch ist!
      Der Auftrag, den man dann gibt, lautet wirklich: Tausche Fonds A (xx DM) gegen Fonds B! (beispielsweise bei der Union-Investment)
      Also wie sieht es denn nun mit der Spek-steuer aus???

      MfG
      Werner
      • Antwort von nach 6 Stunden hilfreich
        Re^3: Spekulationsfrist bei Aktienfondstausch
        Hi Werner,

        meinem Verständnis nach besteht ein solcher Tausch aus 2 Wertpapiergeschäften. Nur weil diese genettet und umbenannt werden. entfällt wohl nicht die Steuerverpflichtung.

        Ciao

        Uwe Doch! Tausch gibt es! Gegen eine geringe
        Gebühr (0.5 oder 1 %) kann ich - wenn ich
        das Depot direkt bei der
        Fondsgesellschaft habe - einen Fonds in
        einen anderen tauschen. Ohne
        Ausgabeaufschlag, wenn er bei beiden
        Fonds gleich hoch ist!
        Der Auftrag, den man dann gibt, lautet
        wirklich: Tausche Fonds A (xx DM) gegen
        Fonds B! (beispielsweise bei der
        Union-Investment)
        Also wie sieht es denn nun mit der
        Spek-steuer aus???

        MfG
        Werner
      • Antwort von (abgemeldet) nach 6 Tagen hilfreich
        Re^3: Spekulationsfrist bei Aktienfondstausch
        Ich schließe mich der Meinung meines Vorredners an. Dein Tausch bestekt in Wirklichkeit aus einem Verkauf und einem Kauf.
        AUch beim Tausch von Aktien (Manesmann/Vodafone, Daimler/DaimlerCrysler etc.) sagt das Finanzamt, das es sich um einen Verkauf und einen Kauf handelt.

        Cu Rene
    • Antwort von (abgemeldet) nach 16 Stunden hilfreich
      Re^2: Spekulationsfrist bei Aktienfondstausch
      Hallo zusammen,

      was mich in diesem Zusammenhang brennend interessiert: wieviel von einem Gewinn muss ich eigentlich dann an das Finanzamt abtreten, oder anders gefragt: wie berechnet sich die Spekualtionssteuer? Gibt es Freigrenzen fuer z.B. kleine Gewinne?
      Wie sieht das dann in der Praxis aus: Zahlt mir die Bank dann nach vorzeitigem Verkauf entsprechend weniger aus, oder muss ich das selbst an das Finanzamt ueberweisen? Oder ganz anders?

      Vielen Dank fuer Infos

      Gruss Wolfgang
      *der sich damit noch gar nicht auskennt* Also Spekulationssteuer bezahlen!!!! Oder
      ein Jahr mit deinem "Tausch" warten!

      J.
  2. Antwort von nach 11 Tagen hilfreich
    Re: Spekulationsfrist bei Aktienfondstausch
    Hallo,

    ist auf jeden Fall steuerpflichtig. Wie von einigen Vorrednern schon erklärt wirde es steuerlich wie ein Verkauf und ein Kauf behandelt.
    Die Spekulationssteuer wird nicht von der Bank abgeführt. Für die Versteuerung ist jeder selbst verantwortlich.

    Gruß
    Christian
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