Hallo,
ich habe Anfang Dezember in einer Lotterie gewonnen, aber den erhaltenen Scheck verlegt. Nun fand ich den endlich wieder. Nimmt mir den die Bank noch ab? Sonst kann ich die 300 Euro in den Wind schreiben. Wäre schade drum.
Gruß,
Reiner
PS: ok, ich könnte hingehen und fragen, aber ich komme die nächste Woche nicht zur Bank, ist immer fast eine Stunde Fahrt…
Hi,
es gibt zwar sogenannte Vorlegungsfristen (bei Inlandsschecks 8 Tage), aber die haben im Normalfall keine Bedeutung. Ein Scheck wird im Prinzip nie ungültig. Du kannst den Scheck bei Deiner Bank zur Gutschrift auf Dein Konto einreichen.
Gruss Hans-Jürgen
***
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Hallo Hans-Jürgen
es gibt zwar sogenannte Vorlegungsfristen (bei Inlandsschecks
8 Tage), aber die haben im Normalfall keine Bedeutung.
Sei Dir da mal nicht so sicher. Es gibt durchaus Institutionen (z.B. Versicherungen), die sehr genau auf die Vorlagefristen achten und zu spät vorgelegte Schecks nicht mehr einlösen.
Ein
Scheck wird im Prinzip nie ungültig. Du kannst den Scheck bei
Deiner Bank zur Gutschrift auf Dein Konto einreichen.
Dabei besteht allerdings das Risiko, daß der Scheckaussteller den Scheck nicht mehr einlöst und das ist mit Kosten für den Einreicher verbunden.
Besser wäre es sich vorher beim Scheckaussteller zu erkundigen, ob der Scheck noch eingelöst wird oder ob ein neuer ausgestellt werden muß.
Gruß
Edith
Hallo Reiner,
der Scheck ist schon noch gültig, liegt aber wie gesagt außerhalb der Einlösungsfristen.
Viele Banken schauen da in so fern danach, dass ein Scheck außerhalb dieser Fristen nur noch zur Gutschrift nach Eingang des Gegenwerts herein genommen wird.
Aber sollte das Konto auf das der Scheck gezogen ist noch existieren und der Bezogene nicht widersprechen - beides sollte bei dir eigentlich kein Problem sein - so kommst du noch an dein Geld.
Gruß Ivo
Hallo Edith,
es gibt zwar sogenannte Vorlegungsfristen (bei Inlandsschecks
8 Tage), aber die haben im Normalfall keine Bedeutung.
Sei Dir da mal nicht so sicher. Es gibt durchaus Institutionen
(z.B. Versicherungen), die sehr genau auf die Vorlagefristen
achten und zu spät vorgelegte Schecks nicht mehr einlösen.
Der Scheck wird von der bezogenen Bank eingelöst, und nicht vom Aussteller (!)
Der Aussteller (die Versicherung) KÖNNTE einen Scheck, der nicht belastet wurde, sperren. Aber was hätte die Versicherung davon ? Eine Schecksperre kostet Geld und entbindet nicht von dem Grundgeschäft, also der Zahlungsverpflichtung.
Ein
Scheck wird im Prinzip nie ungültig. Du kannst den Scheck bei
Deiner Bank zur Gutschrift auf Dein Konto einreichen.
Dabei besteht allerdings das Risiko, daß der Scheckaussteller
den Scheck nicht mehr einlöst und das ist mit Kosten für den
Einreicher verbunden.
Besser wäre es sich vorher beim Scheckaussteller zu
erkundigen, ob der Scheck noch eingelöst wird oder ob ein
neuer ausgestellt werden muß.
Wenn der Aussteller den Scheck sperrt (also seine Bank anweist, den Scheck nicht mehr einzulösen), sollte er dafür einen Grund haben.
Hallo Ivo,
das mit dem Scheckinkasso (Gutschrift nach Eingang des Gegenwertes) ist üblich bei Auslandsschecks. Bei Inlandsschecks kann ich Deine Angabe „viele“ nicht nachvollziehen. Ich bin im Inlandszahlungsverkehr und der letzte Inkassoscheck, den ich gesehen habe (sowohl auf der Einreichungs, als auch auf der Einlösungsseite) ist ewig her.
Die Gutschrift E.v. ist absoluter Standard im Inland, zumal wenn der Aussteller eine Lotterie ist. Es erfolgt da im Massengeschäft keine grosse Prüfung mehr, weder wird eine abgelaufene Vorlegungsfrist aussortiert, noch ein unseriös erscheinender Aussteller.
Das einzige, worauf man achtet, ist die mögliche Scheckreiterei und bei Orderschecks das Thema Indossament und Disparität.
Gruss Hans-Jürgen
***
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Hi Hans-Jürgen
Der Scheck wird von der bezogenen Bank eingelöst, und nicht
vom Aussteller (!)
Das weiß ich. Ich wollte mir allerdings ein langes Herumschreiben ersparen
)
Der Aussteller (die Versicherung) KÖNNTE einen Scheck, der
nicht belastet wurde, sperren. Aber was hätte die Versicherung
davon ?
Tja, da bin ich überfragt. Allerdings bekommen wir immer wieder Versicherungsschecks mit dem Vermerk „Nichteinlösung/Vorlagefrist überschritten“ zurückgebucht.
Was unsere Kunden dann weitermachen entzieht sich meiner Kenntnis und ist zum Glück auch nicht mein Problem.
Wobei ich aber sagen muß, daß ich derartiges nur bei Versicherungen erlebt habe. Ansonsten achtet auf das Ausstellungsdatum wohl keiner. Aber die Möglichkeit besteht immerhin.
Gruß
Edith