Eigenheimzulage

Von: , Frage gestellt am So, 16. Mai 2004

Angenommen, ein unverheiratetes Paar kauft sich jetzt ein älteres Haus und lässt sich zu gleichen Teilen ins Grundbuch als Eigentümer eintragen. Der eine davon ist Besserverdienend, der andere erwirtschaftet monatlich etwa gut 1000 Euro.
Hat dieser dann ein Recht auf Eigenheimzulage?
Wie wird die beantragt? Steuererklärung im nächsten Jahr?

Vieln Dank und Gruß von
Nina

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Eigenheimzulage

    hallo,

    wenn beide zu gleichen teilen das objekt erwerben und es sich nur um eine "wohnung/haus" handelt, also keine 2 abgeschlossenen wohnungen in dem haus sind beantragt jeder für seine ideelle hälfte des hauses gesondert die eigenheimzulage - jeder bekommt dann aber nur die "halbe" zulage....

    ist ein gesonderter antrag, unabhängig von der steuererklärung - anspruch beginnt mit der selbstnutzung...die
    höhe der eigenen einkünfte ist nur relevant im hinblick auf die einkunftsgrenzen - besserverdiener bekommen die förderung nicht (grenze sind 90 Tsd. Euro in 2 jahren) - muss man bei deinen 1000 p.m. aber nicht berücksichtigen [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Eigenheimzulage

      Hallo Inder,

      verwechselst du hier nicht die Wohnbauprämie mit de Eigenheimzulage?
      Die Eigenheimzulage ist völlig unabhängig von den Einkommensgrenzen.

      Gruß Ivo

      • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Eigenheimzulage

        Wohnbauprämie und Eigenheimzulage - kannst du mir den Unterschied kurz erklären?
        Ich möchte natürlich alles nutzen, was geht! ;-)

        Danke,
        Nina [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Eigenheimzulage

        hallo Ivo,

        Einkommensgrenzen Eigenheimzulage ab 01.01.2004 (§ 5 EigZulG):

        Inanspruchnahme ab dem erstjahr, in dem der gesamtbetrag der einkünfte des erstjahres und des vorjahres zusammen nicht mehr als 70.000/ 140000 zzgl. 30.000 je kind beträgt bei anschaffung oder herstellung nach dem 31.12.2003...

        gruß inder [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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