Überweisung und Einzug

Von: , Frage gestellt am Mi, 21. Jul 2004

Hallo,

wie und in welcher Frist kann ich einer Überweisung und einen Bankeinzug rückgängig machen.

Danke

Gruß

Josch

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 14 Minuten 0 hilfreich
    Re: Überweisung und Einzug

    Hallo,

    eine Überweisung nur, wenn er von deiner Bank noch nicht ausgeführt wurde und dein Bankbearbeiter mitspielt, aber bei Überweisungen geht im Regelfall nichts. Eine Lastschrift (Einzugsermächtigung) innerhalb einer Frist von 6 Wochen, bei bestimmten Voraussetzungen auch ausnahmsweise länger. Bei Abbuchungsverfahren ist kein Widerspruch möglich.

    Gruß


    Häuserprofi [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 27 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Überweisung und Einzug

      Hi, eine Überweisung nur, wenn er von deiner Bank noch nicht
      ausgeführt wurde und dein Bankbearbeiter mitspielt,
      der Bankmitarbeiter hat damit nichts zu tun. Der Überweisungsvertrag wurde als neue Vertragsform ins BGB aufgenommen und zwar §§ 676a ff. http://dejure.org/gesetze/BGB/676a.html Danach ist die Kündigung jederzeit möglich, solange bis die Zahlung der Empfängerbank zur Gutschrift bereitgestellt wird. Überweisungen geht im Regelfall nichts.
      Stimmt. Eine Lastschrift
      (Einzugsermächtigung) innerhalb einer Frist von 6 Wochen,
      Wobei die Frist aber seit 2002 erst nach dem jeweiligen Rechnungsabschluß zu laufen beginnt.

      Gruß,
      Christian

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Überweisung und Einzug

        Hallo,
        ich habe letztens bei einem Kunden erlebt, das er bei seiner Sparkasse Lastschriften von sechs Monaten zuückholen konnte.
        Der Banker hat dabei mitgemacht.

        Gruss Jelena. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Überweisung und Einzug

          Wobei die Frist aber seit 2002 erst nach dem jeweiligen
          Rechnungsabschluß zu laufen beginnt.


          Gruß,
          Christian
          Hallo,
          ich habe letztens bei einem Kunden erlebt, das er bei seiner
          Sparkasse Lastschriften von sechs Monaten zuückholen konnte.
          Der Banker hat dabei mitgemacht.
          Aufgrund des fett markierten Satzes ist dies kein Widerspruch.
          Nirgendwo steht, dass ein Rechnungsabschluss Quartalsweise erfolgen muss. Es gibt durchaus auch andere Termine.

          Gruß Ivo

  2. Antwort von nach 18 Minuten 0 hilfreich
    Re: Überweisung und Einzug

    Hi, wie und in welcher Frist kann ich einer Überweisung
    FAQ:504[FAQ-Eintrag nicht gefunden] und einen
    Bankeinzug rückgängig machen.
    FAQ:843[FAQ-Eintrag nicht gefunden]

    Gruß,
    Christian

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