Hi,
davon mal abgesehen, dass eine Konvertierung RM -> EUR nicht mehr geht, weil es die erstgenannte Währung nicht mehr gibt, und etwaige Umtauschfristen längst abgelaufen sind, ist die Forderung gem. BGB (guckst Du §§ 194 ff, insb. §199) einfach verjährt.
Mehr als 30 Jahre ist eine Forderung in diesem Land einfach nicht aufrecht zu erhalten.
Da gibt es keinen Ermessungsspielraum, keine Ausnahme, das BGB ist da absolut eindeutig.
Selbst Ansprüche aus ner Lebensversicherung wären nach dieser Zeit weg.
Nebenbei werden allein die Akten gar nicht solange aufbewahrt, und da die Sparurkunde keinen öffentlichen Glauben geniesst gibt es auf keiner Seite einen Beweis für die Einlage, zumal das verpflichtete Kreditinstitut nicht mehr existiert.
Aber Du kannst Dir das Teil immer noch rahmen und an die Wand hängen.