Bankvollmacht Doppelpost. Allg. Recht
Von: , Frage gestellt am Fr, 5. Nov 2004
Hi !
Sachverhalt:
Die Mutter M erteilt ihrem einzigen Kind (Sohn S verheiratet mit Ehefrau E) Bankvollmacht für ihre Konten, weil sie wegen körperlicher Gebrechen nicht mehr in der Lage ist, diese Wege zurückzulegen. Nach dem Tod des S erlischt die Bankvollmacht. Neue Vollmacht soll E erhalten.
Fragen:
Welche Formvorschriften sind einzuhalten, wenn M die Bank nicht mehr aufsuchen kann und daher E die Bankvollmacht einräumen möchte.
Ist eine Beglaubigung der Unterschrift des Kontoinhabers/Vollmachtgebers (M) unter der Vollmacht auch dann notwendig, wenn bisher bereits eine Vollmacht vorlag und die Bank daher bereits eine Unterschriftsprobe (beglaubigt) vorliegen hat?
Wer ist berechtigt, die Unterschriftsprobe zu beglaubigen, so es denn notwendig ist? M ist wegen oben genannter körperlicher Gebrechen in einem Heim für betreutes Wohnen untergebracht. Ist die Heimleitung berechtigt, die Beglaubigung durchzuführen? Einen Notar in das Heim zu holen dürfte ziemlich teuer werden und daher auch nicht in Frage kommen. Oder ist die Bank vielleicht sogar verpflichtet, einen Außendienstmitarbeiter (evtl. auch samstags oder sonntags) vorbeizuschicken?
Danke
BARUL76
PS: wenn es wichtig/hilfreich ist: es handelt sich um die Sparda-Bank.
