schnelle Auslandsüberweisungen

Von: , Frage gestellt am So, 12. Dez 2004

Hallo,

in Romanen liest man immer wieder, dass Menschen (Betrüger) in sekundenschnelle Gelder elektronisch von der Bank A im Staat X zur Bank B im Staat Y überweisen lassen.

Nun kenne ich zwar nicht wörtlich die hiesigen Bestimmmungen für Geldtransfer ins Ausland, weiss aber, dass man schon für eine relativ kleine Summe (unter 20.000 Euro ?) eine Genehmigung (des Wirtschaftsminsteriums ?) braucht.

Sind denn alles diese Geschichten, siehe Anfang, frei erfunden, oder liegt das an den unterschiedlichen Gesetzgebungen der einzelnen Staaten ?

Gruss

Andreas

17 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 33 Minuten 0 hilfreich
    Re: schnelle Auslandsüberweisungen

    Hi, Nun kenne ich zwar nicht wörtlich die hiesigen Bestimmmungen
    für Geldtransfer ins Ausland, weiss aber, dass man schon für
    eine relativ kleine Summe (unter 20.000 Euro ?) eine
    Genehmigung (des Wirtschaftsminsteriums ?) braucht.
    "leider" ist dieses Wissen falsch. Man braucht keine Genehmigung, man muß lediglich bestimmte Zahlungen melden, damit die lieben Statistiker die Übersicht nicht verlieren. Inländischer und grenzüberschreitender Zahlungsverkehr in bzw. von und nach Deutschland sind absolut frei.

    Gruß,
    Christian

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Danke für die Antwort

      Hallo Christian,


      dieses (Dein) Wissen hat sich wohl noch nicht so weit herumgesprochen, denn erst vor wenigen Wochen wurde ich anlässlich einer Auslandsüberweisung von einem Ebay-Mitglied ellenlang über die Vorschriften belehrt.

      Nun, hat sich ja erledigt,

      schönen Dank und einen guten 3. Advent,

      Andreas

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Außenwirtschaftsverordnung - Z1 und Z4-Meldungen

        Hallo nochmal, dieses (Dein) Wissen hat sich wohl noch nicht so weit
        herumgesprochen, denn erst vor wenigen Wochen wurde ich
        anlässlich einer Auslandsüberweisung von einem Ebay-Mitglied
        ellenlang über die Vorschriften belehrt.
        ui ;-)

        Hier noch der einschlägige Paragraph der Außenwirtrschaftsverordnung:
        http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/awv_1986/__5...

        Also: Melepflicht für aus- und eingehende Zahlungen > 12.500 Euro, aber ganz sicher keine Genehmigungspflicht.

        Gruß,
        Christian

        • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
          viel Halb und Unwissen ist hier eben sehr verbreit

          Hallo Christian,

          ich hab hier schon alles erlebt.

          Von "Wieso wird da was gemeldet" über "Wie umgehe ich die Meldung an das FINANZAMT" bis hin zu "Darf man also überhaupt über 12.500 Euro überweisen?" so ziemlich alles....

          Gruß Ivo

          • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
            Re: viel Halb und Unwissen ist hier eben sehr verb

            Die Meldung von Beträgen > 12.500 Euro wird automatisch von der überweisenden Bank (per Z1-Formular) bzw. empfangenden Bank (per Z4) gemeldet.

            Splittet der Kunde z.B. eine Europa-Überweisung in mehrere Beträge unter 12.500 Euro die insgesamt 12.500 Euro übersteigen, so liegt die Verpflichtung zur Meldung i.d.R. beim Kunden.

            Die Unterlassung der Meldung ist eine Ordnungswidrigkeit die mit einer Geldstrafe geandet werden kann, wird in der Praxis aber nur in extremen Fällen gemacht.

            Die Meldung fließt in die Zahlungsbilanz Deutschlands ein, die Detaildaten dürfen anderweitig nicht verwendet werden und werden nicht lange aufbewahrt, ansonsten kann ich mich den Vorrednern nur anschließen: genehmigt werden muß da nichts.

            • Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
              Re^2: viel Halb und Unwissen ist hier eben sehr ve

              Hallo stadtbewohner,

              ich merke du bist relativ neu hier und kennst mich daher nicht.

              Sonst hättest du nicht versucht mich in meinem absoluten Fachbereich zu belehren.

              Natürlich gibt es da nichts was zu genehmigen ist.
              Ich habe hier eben nur so gut wie jeden Spruch schon gehört.
              Nichts anderes habe ich gesagt.

              Gruß Ivo

            • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
              Re^3: viel Halb und Unwissen ist hier eben sehr ve

              ich merke du bist relativ neu hier und kennst mich daher
              nicht.
              Ich denke die meisten Leute kennen sich hier nicht persönlich. Das ist ein öffentliches Forum. Sonst hättest du nicht versucht mich in meinem absoluten
              Fachbereich zu belehren.
              Ich kann nicht nach vollziehen inwieweit ich versucht haben soll Dich zu belehren. Ich habe diesen Thread nur ergänzt ohne irgendeiner vorherigen Aussage zu widersprechen. Meine Antwort endete mit den Worten: ansonsten kann ich mich den Vorrednern nur anschließen: genehmigt ::werden muß da nichts.
              Also freu Dich doch dass ich Dir zustimme. Natürlich gibt es da nichts was zu genehmigen ist.
              Ich habe hier eben nur so gut wie jeden Spruch schon gehört.
              Nichts anderes habe ich gesagt.
              Habe ich das bestritten? Nur weil ich eine Information in diesen öffentlichen Raum schreibe heißt das doch nicht dass ich Dich belehre.

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^4: viel Halb und Unwissen ist hier eben sehr ve

              Hallo stadtbewohner, Ich denke die meisten Leute kennen sich hier nicht persönlich.
              Das ist ein öffentliches Forum.
              wenn du länger hier bist, wirst du feststellen, dass es eine Art "harten Kern" gibt. Der sich auch kennt ohne sich je gesehen zu haben (oder vielleicht auch doch - auf einem Mitgliedertreffen).

              Ansonsten ist dein Posting bei mir einfach falsch angekommen.
              Das tut mir leid.

              Gruß Ivo

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^5: viel Halb und Unwissen ist hier eben sehr ve

              Ansonsten ist dein Posting bei mir einfach falsch angekommen.
              Das tut mir leid.
              Alles klar, ich denke der Irrtum entstand auch weil ich meinen Beitrag nicht als Antwort auf den Ursprungs-Beitrag sondern als 'Re-'Antwort auf Deinen Beitrag formuliert hatte. Sollte aber keinen Bezug auf Deinen Artikel darstellen.

              MfG,
              stadtbewohner



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