vorzeitige Kündigung Bausparer

Von: , Frage gestellt am Fr, 21. Jan 2005

Hallöchen,

im Jahr 2001 wurde jemand einen Bausparer aufgeschwatzt. Dieser arbeitete jedoch nur einen Monat und ist seit dem Arbeitslos. Er hat einmalig 52 Euro eingezahlt und dann konnt er nichts mehr zahlen. Auf Grund seiner Arbeitslosigkeit, dachte er, es wäre besser den Vertrag 2002 zu kündigen.

Erst heute also in diesem Jahr kam die Bank telefonisch auf ihn zu und verlangte 160 Euro Abschlussgebühr. Von der Kündigung kein Wort und auch keine schriftliche Bestätigung im Jahr 2002 von der Bank. Er solle doch bei der Bank vorbei kommen und ob er wirklich kündigen wolle, immerhin hätte er 4 % Zinsen. Der Bekannte ist übrigens immer noch arbeitslos und läuft unter Hartz IV.

Abgesehen davon, dass ich persönlich die Abschlussgebühr recht hoch finde (etwas schriftliches, wie sie sich errechnet, hat der Bekannte leider nicht in der Hand) - was kann man tun, um dem Bekannten zu helfen?

Vielen Dank und lieben Gruss
Asmodine

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
    Re: vorzeitige Kündigung Bausparer

    Hallo Asmodine,

    ich würde Kontakt mit der Bank (oder der Bausparkasse) aufnehmen, denen
    die Situation schildern und versuchen, das diese den Vertrag unter Verzich auf die noch ausstehende Abschlussprovision auflösen.
    Eine andere Möglichkeit (ausser die 160 Euro Abschlussgebühr nachzuzahlen) wird es wohl nicht geben.

    Banker sind in der Regel keine Unmenschen und aus Sicht der
    Bausparkasse bringt so ein "totes Konto" auch nichts.

    Beste Grüsse

    Roland [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 3 Tagen 1 hilfreich
    Re: vorzeitige Kündigung Bausparer

    Hallo Asmodine,

    einfach den Vertrag kündigen und Ende. Noch keine Bausparkasse hat jemals eine Abschlußgebühr eingeklagt.

    Wenn die Bank (über die der BSV abgeschlossen wurde?) auf die Bezahlung der Abschlußgebühr drängt, dann nur deshalb, weil sie ansonsten keine Provision erhält bzw. die erhaltene Provision zurückzahlen muss.

    Freundliche Grüße

    wolle

    • Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: vorzeitige Kündigung Bausparer

      Hallo Wolle,

      danke dir für deine Antwort. Zufälligerweise war ich ein paar Tage später selbst am Telefon (Clip-Erkennung *g*) als die Bank wieder anrief. Auch hier kam wieder die Forderung, er solle persönlich vorbei kommen. Habe ich sofort abgeblockt (er lässt sich sonst noch mehr aufschwatzen) und gemeint, sie sollen ihre Forderung schriftlich verfassen.

      Bis heute ist keine Post eingegangen...

      Lieben Gruss
      Asmodine

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