Vorfälligkeitsentschädigung wie ermitteln?

Von: , Frage gestellt am Mo, 21. Mär 2005

Hallo, folgender Fall sei gegeben:

Jemand möchte ein Hypothekendarlehen (Annuitätend.) mit 10-jähriger Zinsbindung und Laufzeit vorzeitig ablösen.

Welche Vorfälligkeitsentschädigung kann die BAnk fordern, wie wird diese ermittelt?

Gibt es im www einen Rechner dafür?#

sparsam. dalga

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Vorfälligkeitsentschädigung wie ermitteln?

    Vorfälligkeitsentschädigung = abgezinster, entgangener Zinsertrag der Bank + evtl. Gebühren

    d.h.:

    wenn das Darlehen z.b. noch 2 Jahre restlaufzeit hat wird die bank den entgangenen Zinsertrag für diese 2jahre ausrechnen und diesen betrag dann auf den heutigen tag abzinsen... i.d.r. kommen noch gebühren hinzu.. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Vorfälligkeitsentschädigung wie ermitteln?

    Hallo,

    Erkans Ausführung ist zwar grundsätzlich richtig, die Frage bleibt aber, wie hoch der entgangene Zins tatsächlich ist. Denn der ist nicht identisch mit dem Zins, den Du zahlst. Am genauesten kann Dir natürlich die darlehensgebende Bank Auskunft geben.

    Einen Annnäherungswert kann ich Dir gern berechnen. Dazu bräuchte ich jedoch folgende Angaben: Termin der Ablösung, Auszahlungstermin des bestehenden Darlehens, Restschuld zum gewünschten Ablösetermin, Ende der Zinsbindung, derzeitiger Nominalzins, Höhe der monatlichen Rate.

    Freundliche Grüße

    wolle [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
    Re: Vorfälligkeitsentschädigung wie ermitteln?

    Danke für Eure Infos.

    Ein Telefonat mit der Postbank ergab sie würden gegen Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigg. nur ablösen bei
    (a) Veräußerung (steht nicht zur Debatte)
    (b) Beantragg. einer Nachfinanzierung für Sanierung am Objekt, die aber von der Bank abgelehnt wird (man müsste also ein halbwegs irrwitziges Bauprojekt aufsetzen)

    Ich meine aber, dass auch bei Nichtzahlen der mtl. Raten das Darlehn sofort fällig wird – welche Konditionen gelten hier wohl?

    Kann die Bank dann auch eine Vorfälligkeitsentschädigg. fordern? Möglicherweise wäre dieses dritte Verfahren dann kostengünstiger als a oder b.


    Ziemlich verärgert, dalga

    • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Vorfälligkeitsentschädigung wie ermitteln?

      oh oh,

      ich würd an deiner stelle nicht die dritte möglichkeit in anspruch nehmen. dn nichtbezahlen der vereinbarten monatlichen raten bringt eher schwierigkeiten mit sich. dein darlehen wird zwar gekündigt und fällig gestellt aber bis dahin kommen einige mahnungen und i.d.r. kannst du dann auch mit einem schufa-eintrag rechnen...
      was das dann bedeutet dürfte dir klar sein... [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Vorfälligkeitsentschädigung wie ermitteln?

        Erkan, kann man mit der Schufa nicht reden bezügl. eines Eintrages? Dass Ding ist ja nicht, kein Geld zu haben, sondern auf der einen Seite ein teures Darlehn zu haben und auf der anderen Seite wenig Zinsen für angelegtes Geld zu bekommen. Ich würde ja den Betrag liebend gern sofort bezahlen - aber darf nicht, weil die Bank sich querstellt. Dafür schaufele ich jährlich Geld zum Fenster raus, an die kreditgebende Bank.

        sauer, dalga

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Vorfälligkeitsentschädigung wie ermitteln?

          das ist nicht möglich, den die schufa sammelt lediglich die meldungen der angeschlossenen institute... eine berichtigung durch schufa kann nur bei fehleinträgen erfolgen, sogar dies erfolgt i.d.r. von der meldenden bank. deine einzige möglichkeit ist wirklich mit der kreditgebenden bank zu verhandeln. was allerdings sehr schwierig ist, wenn sich die bank quer stellt... lass dich nicht gleich abwimmeln, geh mehrmals zur bank, versuch auch mal über die sachbearbeiterebene... (bereichsleiter, vorstand...) bringt zwar nicht immer was, aber versuchen kann mans... wenn du sie oft genug "nervst" klappts vielleicht.. aber nur vielleicht... [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Vorfälligkeitsentschädigung wie ermitteln?

        Hallöchen, ich würd an deiner stelle nicht die dritte möglichkeit in
        anspruch nehmen. dn nichtbezahlen der vereinbarten monatlichen
        raten bringt eher schwierigkeiten mit sich. dein darlehen wird
        zwar gekündigt und fällig gestellt aber bis dahin kommen
        einige mahnungen und i.d.r. kannst du dann auch mit einem
        schufa-eintrag rechnen...
        wieso?

        Gruß,
        Christian

        http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv...

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Vorfälligkeitsentschädigung wie ermitteln?

          Hallöchen, ich würd an deiner stelle nicht die dritte möglichkeit in
          anspruch nehmen. dn nichtbezahlen der vereinbarten monatlichen
          raten bringt eher schwierigkeiten mit sich. dein darlehen wird
          zwar gekündigt und fällig gestellt aber bis dahin kommen
          einige mahnungen und i.d.r. kannst du dann auch mit einem
          schufa-eintrag rechnen...
          wieso?
          ich denke mal dein "wiesoß?" bezieht sich auf den beitrag unten...
          das ist zwar richtig, dass bei grundpfandrechtlich gesicherten krediten keine "positivmeldung" (bestand) an die schufa erfolgt. aber es heist nicht, dass bei nichtbezahlung keine "negativmeldung" an die schufa erfolgt!
          Gruß,
          Christian

          http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv...



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