Ganz so einfach ist das nicht
Hallo Bernd,
das ist ein sicherlich berechtigter Einwand, aber ein bischen schnell daher gesagt, wenn man mal sich die Rechtsprechung zu Leasing anschaut, dann ist man da bei sehr vielen Dingen fein raus. Kratzer und ähnlihces gilt schon mal als GEbrauchsspuren und die dürfen nicht wirklich gewichtet werden.
Nachfolgend der erste Treffer beim suchen als Beispiel es gibt noch genug davon (Gerichtsurteile auf die man sich beziehen kann):
..Weiterhin besagt der ADAC, daß der Leasinggeber nicht die Rückgabe eines neuwertigen Fahrzeuges verlange kann. Das Landgericht München hat z.B. Kratzer am Dach, an der Motor- und Kofferraumhaube nicht beanstandet, da sie durch die Benutzung von Waschanlagen entstehen können. Leichte Einbeulungen an den Türen und am Seitenteil hat das Gericht als typische Gebrauchsspuren bei Benutzung von Fahrzeugen im dichten Verkehr und knappen Parkmöglichkeiten eingestuft und als nicht ersatzpflichtig angesehen.
Auch das Landgericht Gießen hat einen verbogenen Stoßfänger, Türen li und re leicht eingebeult noch durchgehen lassen und hat gesagt, dass gewisse Lackschäden mit der Benutzung eines PKW immer verbunden sind, weshalb leichte Schrammen, Kratzer und Beulen im Rahmen eines Leasingvertrages zur vertragsgemäßen Abnutzung gehören und keinen Schaden darstellen....
Ich würde wenn leasen, dann nur so, dass das Auto wieder an den Leasinggeber zurückgeht nach Ende der Laufzeit ohne das Fahrzeug zu kaufen. Und wenn man sich das mal durchrechnet, und noch ein wenig verhandelt, dann ist das Ganze gar nicht so schlecht.
Gruß
Slam
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