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Re: Wie bezahlt man Firmenübernahmen?
Hallo Rudolf,
es gibt kaum etwas Komplizierteres als das Deutsche Aktienrecht... Ich versuch's deshalb so einfach wie möglich zu erklären (aber nicht lachen bitte!):
Eigentlich ist es in Deutschland verboten, eigene Aktien zu erwerben. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, die wie üblich die Regel bestätigen, z. B.
- wenn durch den Erwerb von Eigenaktien ein schwerer, unmittelbar bevorstehender Schaden von der Gesellschaft abgewendet werden muß (Konkurs? feindliche Übernahme?),
- wenn der Kauf unentgeltlich erfolgt (an sich ein absoluter Schwachsinn, weil Aktien nicht unter dem Nennwert ausgegeben werden dürfen) oder wenn eine Bank mit dem Kauf eine sogenannte Einkaufskommision ausführt,
- im Falle einer Verschmelzung bzw. Gesamtrechtsnachfolge (wenn die Aktionäre abgefunden werden sollen),
- falls die Hauptversammlung die Einziehung der Aktien wegen der Herabsetzung des Kapitals beschließt,
- auch Banken und Finanzunternehmen dürfen eigene Aktien kaufen, allerdings nur zum Zwecke des Wertpapierhandels (das davon betroffene Kapital darf übrigens nicht mehr als 5 % des Grundkapitals betragen).
Es gibt noch einige andere Bestimmungen, aber die sind selbst mir zu hoch.
Wenn durch Ausgabe neuer Aktien, dann wäre dies
Kapitalerhöhung und der Kurs müsste fallen, wenn durch Zukauf
an der Börse, würde eine Nachfrage entstehen und der Kurs
müsste steigen.
Neue Aktien werden ja gerade NICHT rausgegeben, das wäre eine Kapitalerhöhung, weil die neuen Aktien nur gegen Kohle oder gegen Sacheinlagen (das Bewertungsverfahren ist langwierig, kompliziert und sauteuer). Eigentlich ist es so, daß die Gesellschaft die schon vorhandenen Aktien sozusagen zurückkauft.
Aus diesen (d. h. eigenen) Aktien stehen ihr allerdings keine Rechte zu. Also kann die Gesellschaft selbst in der Hauptversammlung nicht mitstimmen.
Ich hoffe, Du kannst mit meinem Chaos etwas anfangen.
Viele Grüße nach Wiesbaden
Tessa