Geschäftskonto im Ausland

Von: , Frage gestellt am So, 8. Okt 2006

Hallo,

kennt jemand eine Bank im Ausland, bei der man per Online ein gutes Geschäftskonto von Deutschland aus unterhalten kann ?
Ich finde es eine Unverschämtheit mit dem Bankgeheimnis in Deutschland, welches im Grunde fast gekippt worden ist. Es geht hier gar nicht darum Steuern zu hinterziehen (wie es ja so schön heißt) sondern ich mag es nicht wenn -zumindest theoretisch- auf meinem Konto "herum geschnüffelt" werden kann. Dann seit der Einführung von Basel 2 sehe ich in den Deutschen Banken nicht mehr einen allzu guten Geschäftspartner.Ich hatte mal vor`m Jahr im Web eine Bank im Ausland gefunden, die bot für Unternehmer ein tolles Gesamtpaket an. Dort war die Kontoführung, Kreditkarte etc. und sogar für den GF oder Unternehmer eine Krankenversicherung dabei, und lag so bei € 350,00 im Monat. Leider weiß ich nicht mehr in welchem Land oder bei welcher Bank.
Ich danke erst einmal

Gruß
Frank

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 29 Minuten 0 hilfreich
    Re: Geschäftskonto im Ausland

    Hallo, Ich finde es eine Unverschämtheit mit dem Bankgeheimnis in
    Deutschland, welches im Grunde fast gekippt worden ist.
    es gab noch nie ein gesetzliches Bankgeheimnis in Deutschland und die vereinfachten Abrufe, die Du wahrscheinlich meinst, beschränken sich auf Stammdaten, d.h. Kontoinhaber, Eröffnungszeitpunkt, Verfügungsberechtigte usw. Kontostände oder -umsätze können nicht abgefragt werden. kann. Dann seit der Einführung von Basel 2 sehe ich in den
    Deutschen Banken nicht mehr einen allzu guten
    Geschäftspartner.
    Wieso das? Das interessiert mich allein schon vor dem Hintergrund, daß Basel 2 noch gar nicht eingeführt worden ist.

    Gruß,
    Christian

    • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Geschäftskonto im Ausland

      Hi kann. Dann seit der Einführung von Basel 2 sehe ich in den
      Deutschen Banken nicht mehr einen allzu guten
      Geschäftspartner.
      Wieso das? Das interessiert mich allein schon vor dem
      Hintergrund, daß Basel 2 noch gar nicht eingeführt worden ist.
      Und vorallem auch, weil Basel 2 ja nicht nur für deutsche Banken gelten wird.

      Gruß
      Edith

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Geschäftskonto im Ausland

      Hallo Christian,

      Du kennst Dich sicher besser aus als ich, das merk ich an Deiner Antwort. Es mag ja vielleicht auch stimmen (davon geh ich jetzt einfach mal aus) was Du über das Bankgeheimnis schreibst, das es ein solches noch nie gab. Na wenn dem so ist, ein Grund mehr ein Auslandskonto zu nehmen. Ich hab zum Beispiel im Netz gelesen, das in der Schweiz die Verletzung des Bankgeheimnisses eine Straftat darstellt. In Deutschland haben wir nicht einmal eins ? Recht glauben kann ich das nicht. Aber das spielt auch keine Rolle. Meine Entscheidung reicht schon vollkommen aus, was ich in den Medien lese oder höre. Dort heißt es, das jetzt die Behörden schon dein Konto überprüfen kann, wenn der Verdacht einer Steuerhinterziehung oder wegen Geldwäscherei besteht. Nicht einmal ein Gerichtsbeschluß wird mehr benötigt. Ferner sollen die Behörden schon bei Harts IV Empfängern die Kontoauszüge anfordern können, sofern Mißbrauchsgefahr besteht. Wenn das stimmt, dann frag ich mich wo leben wir denn ? Ein dingender Verdacht über die ein Richter entscheidet, ok. Aber so doch nicht.
      Mit Basel II hast Du wohl auch recht, das dies erst zum Ende des Jahres in Kraft treten soll. Aber ob das überhaupt eine Rolle spielt, weiß ich nicht. Fakt ist, als ich ( ich bin selbst Unternehmer) vor 10 Jahren kurz einen Betriebsmittelkredit wollte, war das lediglich ein kurzer Anruf bei meiner Bank. Eine Stunde später kam der Anruf, alles ok,ich kann über das Geld sofort verfügen. Vertrag folgt später per Post.Heute brauch jemand nur sein Konto um einen lächerlichen Betrag überziehen, dann wird ne Lastschrift storniert. Ob das bei einer Bank im Ausland alles anders, bzw. besser ist, weiß ich auch nicht. Schlimmer meine ich kann es jedoch nicht sein. Ich jedenfalls suche weiter...

      es grüßt Dich
      Frank [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Geschäftskonto im Ausland

        Hallöchen, ist, ein Grund mehr ein Auslandskonto zu nehmen. Ich hab zum
        Beispiel im Netz gelesen, das in der Schweiz die Verletzung
        des Bankgeheimnisses eine Straftat darstellt.
        nur, bis es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Dann haben die Bankangstellten bzw. die Bank eine Zeugnispflicht. In Deutschland setzt der Zugriff nur eine Stufe früher, nämlich bei der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, ein. In Deutschland
        haben wir nicht einmal eins ? Recht glauben kann ich das
        nicht.
        Siehe § 30a AO. Mehr gibts nicht und gab es auch nie. Aber das spielt auch keine Rolle. Meine Entscheidung
        reicht schon vollkommen aus, was ich in den Medien lese oder
        höre. Dort heißt es, das jetzt die Behörden schon dein Konto
        überprüfen kann, wenn der Verdacht einer Steuerhinterziehung
        oder wegen Geldwäscherei besteht.
        Ja, und? Ein Verdacht reicht letztlich immer aus, auch wenn es in der von Dir favorisierten Schweiz zum Verfahren kommen muß. Ferner sollen die
        Behörden schon bei Harts IV Empfängern die Kontoauszüge
        anfordern können, sofern Mißbrauchsgefahr besteht.
        Das ist doch ein ganz anderer Sachverhalt. Hier geht es um den Mißbrauch von Sozialleistungen. Mit Basel II hast Du wohl auch recht, das dies erst zum Ende
        des Jahres in Kraft treten soll. Aber ob das überhaupt eine
        Rolle spielt, weiß ich nicht.
        Das spielt eine Rolle, wenn man vorher behauptet hat, daß sich "seit Einführung von Basel 2" so einiges verändert hat. Fakt ist, als ich ( ich bin
        selbst Unternehmer) vor 10 Jahren kurz einen
        Betriebsmittelkredit wollte, war das lediglich ein kurzer
        Anruf bei meiner Bank. Eine Stunde später kam der Anruf, alles
        ok,ich kann über das Geld sofort verfügen.
        Keine Ahnung, wo Du vor zehn Jahren Kunde warst. Vielleicht klappt das bei dem Laden heute auch noch. So oder so gibt es und gab es immer schon Vorschriften, wenn es um die Vergabe von Krediten ging. Tatsächlich sind die Anforderungen in den letzten Jahren eher vereinfacht als verschärft worden. Vertrag folgt
        später per Post.Heute brauch jemand nur sein Konto um einen
        lächerlichen Betrag überziehen, dann wird ne Lastschrift
        storniert.
        Das war vor zehn Jahren auch schon so. Ob das bei einer Bank im Ausland alles anders, bzw.
        besser ist, weiß ich auch nicht. Schlimmer meine ich kann es
        jedoch nicht sein. Ich jedenfalls suche weiter...
        Viel Erfolg.

        Gruß,
        Christian

  2. Antwort von nach 25 Minuten 0 hilfreich
    Re: Geschäftskonto im Ausland


    Hallo Frank!

    Abgesehen davon, daß ein Geschäftskonto ohnehin gläsern ist (oder willst Du Bücher führen und Kontobewegungen geheim halten?), braucht man nicht viel Phantasie, um hinter solchen Angeboten ... Dort war die Kontoführung, Kreditkarte etc.
    und sogar für den GF oder Unternehmer eine Krankenversicherung
    dabei, und lag so bei € 350,00 im Monat.
    ... Beutelschneiderei und Bauernfängerei zu vermuten. Wann immer völlig artfremde Sachen zu einem Gesamtpaket verschnürt werden, ist es mit der Kostentransparenz vorbei. Eine Verquickung von Geschäftskonto und Krankenversicherung ist grober Unfug, weil Geschäftliches (das Konto) und rein Privates (die KV) miteinander verhäkelt werden. Wie willst Du (auch wenn Du nicht willst, mußt Du) die Kosten auseinander dröseln?

    Gruß
    Wolfgang

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Geschäftskonto im Ausland

      Hallo Wolfgang,

      ich bin mir nicht sicher, ob es Bauernfängerei war. Das war nicht von irgendeiner Agentur oder Vermittler oder so (von denen würde ich auch dringend abraten) nein es war die Homepage von einer Bank selbst.Leider weiß ich einfach nicht mehr, welche es war. Das mit der krankenversicherung schien mir nicht ganz ungewöhnlich. Immerhin arbeiten Banken mit Versicherung eng zusammen, das ist nichts neues. Und auch mit der Abrechnung erschien mir das nicht unlogisch. Hier sind ja nicht GF von Unternehmen angesprochen worden, sondern Selbständige, auch wenn das auf mich nicht zutrifft. Aber als Selbständiger ist das doch kein Problem mit der Kontenabrechnung, da er eh nur die Einnahmen-Überschußrechnung braucht. Und seinen Teil der Krankenversicherung auf ein entsprechendes Buchungskonto zu buchen, dürfte nicht allzu schwierig sein.

      Gruß
      Frank [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Geschäftskonto im Ausland


        Hallo Frank! ich bin mir nicht sicher, ob es Bauernfängerei war. Das war
        nicht von irgendeiner Agentur oder Vermittler oder so (von
        denen würde ich auch dringend abraten) nein es war die
        Homepage von einer Bank selbst.
        Ja und? Glaubst Du etwa, bei einer Bank vor Bauernfängerei und davor, nach allen Regeln der Kunst über die Löffel barbiert zu werden, sicher zu sein? Schicke Fassade und geschniegelte Figuren hin oder her, das sind stinknormale Menschen mit allen Stärken und Schwächen. Selbstredend sind darunter auch Zeitgenossen, denen man besser kein Gebrauchtauto kaufen sollte und in deren Hände man sich lieber nicht begibt.

        Gerade schön undurchsichtige Geschäfte, bei denen ganz verschiedene Dinge aneinander gekoppelt werden, erfreuen sich bei Banken und Versicherungen großer Beliebtheit. So werden Kreditkarten feilgeboten, die mit irgendwelchen Unfallversicherungen oder angeblichen Kostenvorteilen in Hotels verbunden sind. Oder ein krasses Beispiel, das nicht schon allein dadurch besser wird, weil sich Millionen Leute blenden lassen: Die Kapitallebensversicherung. Ja was denn nun, Kapitalbildung oder Lebensversicherung?

        Eine Kreditkarte mit einer KV zu verhäkeln, ist intransparenter Unfug. Wenn Du eine Kreditkarte haben willst, kümmere Dich um eine solche, aber kaufe keine KV ein. Wenn Du eine KV brauchst, erwerbe keine Kreditkarte, sondern nur eine KV und sonst gar nichts. Anbieter lieben sowas, weil sie damit der Vergleichbarkeit entgehen und dem Kunden gar nicht auffällt, wie er abgeledert wird.

        Gruß
        Wolfgang

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